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   BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 53.78   

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https://dejure.org/1980,1414
BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 53.78 (https://dejure.org/1980,1414)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1980 - 7 C 53.78 (https://dejure.org/1980,1414)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1980 - 7 C 53.78 (https://dejure.org/1980,1414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Errichtung einer Betriebsstätte - Beschränkung auf Schwerpunktorte - Rahmenplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 91a; GRW §§ 4, 6; InvZulG § 1 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 327
  • DVBl 1980, 644
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 53.78
    Der in § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 verwendete Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" hat - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1975 (BVerwGE 48, 211 [218]) näher dargelegt hat - eine selektive Funktion; es soll damit das sogenannte "Gießkannenprinzip" vermieden und mit möglichst geringen Mitteln ein möglichst großer volkswirtschaftlicher Effekt erzielt werden; dementsprechend hat der Senat in dem genannten Urteil das Erfordernis eines Primäreffekts, der mit der zu fördernden Investition verbunden sein müsse, unmittelbar aus dem Sinngehalt des in Rede stehenden Begriffes hergeleitet.
  • Drs-Bund, 22.03.1973 - BT-Drs 7/401
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 53.78
    Die Ausweisung nur relativ weniger an sich hierfür in Betracht kommender Gemeinden als Schwerpunktorte beruht nämlich auf der einleuchtenden Überlegung, daß angesichts des nur begrenzten Ansiedlungspotentials der gewerblichen Wirtschaft eine Konzentration auf eine geringe Zahl von Standorten unabdingbar ist, um dort eine sich auf die Dauer selbst tragende wirtschaftliche Entwicklung in Gang zu setzen (vgl. hierzu z.B. die einschlägigen Ausführungen in Teil I des Zweiten Rahmenplans, BT-Drucks. 7/401 S. 6); diesen regionalpolitisch erwünschten Effekt verhindern oder hemmen zumindest Konkurrenzförderungen außerhalb von Schwerpunkten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04

    Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der

    Hierzu zählen "alle das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen", insbesondere diejenigen Vorschriften, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verteilung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen; der Bund kann nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG auch Gesetze erlassen, die - etwa im Interesse der Wirtschaftsförderung - ordnend und lenkend in das Wirtschaftsleben eingreifen (vgl. BVerfGE 28, 119, 146; 29, 402, 409; 55, 274, 308 f.; vgl. auch BVerwGE 59, 327, 332 f. zum Bereich der Wirtschaftsförderung).
  • BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 61.78

    Schwerpunktprinzip - Investitionszulage - Unechte Rückwirkung - Rahmenplan -

    Das in § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) aa) InvZulG 1973 nunmehr gesetzlich ausdrücklich normierte Schwerpunktprinzip gehörte nämlich, wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1980 (BVerwGE 59, 327) entschieden hat, schon zu den Tatbestandsmerkmalen des in § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 verwendeten Begriffs "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig".
  • BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 39.77

    Investitionszulagenbescheinigung - Verbesserung der regionalen

    wie Parallelsache BVerwG 7 C 53.78.
  • BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 38.77

    Standortbedingte Errichtung einer Betriebsstätte - Schwerpunktorte -

    - im übrigen wie Parallelsache BVerwG 7 C 53.78 -.
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