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   BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82   

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https://dejure.org/1984,4215
BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82 (https://dejure.org/1984,4215)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1984 - 2 B 169.82 (https://dejure.org/1984,4215)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 2 B 169.82 (https://dejure.org/1984,4215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung - Anspruch auf höhere Besoldung - Alimentationspflicht - Fürsorgepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließlich auch geklärt, daß dem Beamten aus einer eine gewisse, auch längere Zeit andauernden Verwendung in einer höher bewerteten Funktion nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Beförderung erwächst, dessen schuldhafte Nichterfüllung jedenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn begründen könnte (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78] mit weiteren Nachweisen; ebenso übrigens auch das von der Beschwerde engeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. Januar 1966 - VI A 951/65 - [ZBR 1967, 125, 126]).

    Die Zahlung des Differenzbetrages zwischen den Bezügen der Besoldungsgruppe A 13 und denen der Besoldungsgruppe A 14 im Wege des Schadensersatzes wegen schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht durch Nichtbeförderung würde - auch nach den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen - voraussetzen, daß dem Beamten ein Anspruch auf Beförderung zustand (vgl. hierzu Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73

    Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Vergleiche BVerwG, 17.04.1975, 2 C 30.73, Buchholz, 235 § 1 BBesG Nr. 1 .

    In aller Regel begründet deshalb die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines bestimmten höherwertigen Dienstpostens ("Amt im konkret-funktionellen Sinne") keinen Anspruch auf den nach der Besoldungsordnung diesem Dienstposten zugeordneten Besoldungsstatus (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1 = ZBR 1976, 149]; Beschluß vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - [ZBR 1976, 148]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1966 - VI A 951/65
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließlich auch geklärt, daß dem Beamten aus einer eine gewisse, auch längere Zeit andauernden Verwendung in einer höher bewerteten Funktion nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Beförderung erwächst, dessen schuldhafte Nichterfüllung jedenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn begründen könnte (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78] mit weiteren Nachweisen; ebenso übrigens auch das von der Beschwerde engeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. Januar 1966 - VI A 951/65 - [ZBR 1967, 125, 126]).
  • BVerwG, 08.03.1976 - 6 B 56.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Höhe der

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    In aller Regel begründet deshalb die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines bestimmten höherwertigen Dienstpostens ("Amt im konkret-funktionellen Sinne") keinen Anspruch auf den nach der Besoldungsordnung diesem Dienstposten zugeordneten Besoldungsstatus (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1 = ZBR 1976, 149]; Beschluß vom 8. März 1976 - BVerwG 6 B 56.75 - [ZBR 1976, 148]).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Nach dem geltenden Besoldungsrecht nicht zustehende Bezüge können auch nicht unter Berufung auf das Alimentationsprinzip oder die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erstritten werden (vgl. hierzu BVerfGE 44, 249 [263 f.] = NJW 1977, 1869; BVerwGE 24, 92 [96]; 28, 353 [355]; Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG 2 C 40.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51]).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Gesetzesbindung der Besoldung (§ 2 Abs. 1 BBesG in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 5 GG; vgl. auch Artikel 20 Abs. 3 GG) verbietet es, einem Beamten eine gesetzlich nicht vorgesehene Besoldung zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 28 [35]; 52, 303 [331]; BVerwGE 18, 293 [295]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - konkrete Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und deren Beantwortung in einem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]) Diesen Anforderungen entspricht das Beschwerdevorbringen nicht.
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Nach dem geltenden Besoldungsrecht nicht zustehende Bezüge können auch nicht unter Berufung auf das Alimentationsprinzip oder die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erstritten werden (vgl. hierzu BVerfGE 44, 249 [263 f.] = NJW 1977, 1869; BVerwGE 24, 92 [96]; 28, 353 [355]; Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG 2 C 40.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51]).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Gesetzesbindung der Besoldung (§ 2 Abs. 1 BBesG in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 5 GG; vgl. auch Artikel 20 Abs. 3 GG) verbietet es, einem Beamten eine gesetzlich nicht vorgesehene Besoldung zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 28 [35]; 52, 303 [331]; BVerwGE 18, 293 [295]).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 43.81

    Berücksichtigung der den Beamten der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82
    Einer ausdehnenden Auslegung besoldungsrechtlicher Vorschriften sind durch die stark kasuistische Regelung des geltenden Besoldungsrechts von vornherein enge Grenzen gesetzt (vgl. Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - [Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 4 = ZBR 1983, 232] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1976 - 2 A 12/75
  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe

  • BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64

    Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn

  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16

    Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz

    Dieser Grundsatz verbietet es, einem Beamten eine gesetzlich nicht vorgesehene Besoldung zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1984 - 2 B 169.82 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 17.11.1992 - 1 TE 1317/92

    Kürzung der Amtszulage eines teilzeitbeschäftigten Beamten trotz voller

    Schließlich wird in der Rechtsprechung auch ein Anspruch auf höhere Besoldung aus der Alimentationspflicht bzw. aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn verneint, wenn eine Beamtin die Obliegenheiten eines höher bewerteten Amtes wahrnimmt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1984 -2 B 169/82- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. April 1975, Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1).
  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20

    Reform der Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W); kein Anspruch eines

    [vgl. hierzu bereits BVerwG, Beschluss vom 25.1.1984 - 2 B 169/82 -, juris Rn. 3 m.w.N., und Urteil vom 8.7.1994 - 2 C 3/93 -, juris].
  • BVerwG, 26.09.2016 - 2 C 30.16

    Teilweise Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung auf Leistungsbezüge im Rahmen der

    Dieser Grundsatz verbietet es, einem Beamten eine gesetzlich nicht vorgesehene Besoldung zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1984 - 2 B 169.82 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 06.05.2004 - 1 E 2067/02

    Gewährung einer Gitterzulage an Beamte zulässig. Besoldungsrecht

    Diese manifestiert das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählende Prinzip der Gesetzesbindung der Besoldung, welches besagt, dass Besoldungszahlungen ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung unzulässig sind (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.09.1997 - 10 A 12838/96 -, zitiert nach juris), zusätzliche Besoldungsleistungen also nur auf der Grundlage ergänzender besoldungsrechtlicher Vorschriften gewährt werden dürfen (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 2/98 -, abgedruckt in DÖD 1999, S. 156; siehe auch Beschluss vom 25.01.1984 - 2 B 169/82 -, zitiert nach juris).
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