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   BVerwG, 25.01.1993 - 6 B 67.92   

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https://dejure.org/1993,3435
BVerwG, 25.01.1993 - 6 B 67.92 (https://dejure.org/1993,3435)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1993 - 6 B 67.92 (https://dejure.org/1993,3435)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1993 - 6 B 67.92 (https://dejure.org/1993,3435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Namensänderung - Nichteheliches Kind - Doppelnamen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1617; GG Art. 3 Abs. 2; NÄG § 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1670
  • NVwZ 1993, 781 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 1313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1993 - 6 B 67.92
    Nichteheliche Kinder haben auch bei Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestimmung des Ehenamens (BVerfGE 84, 9) keinen Anspruch auf Änderung ihres Familiennamens durch Bildung eines Doppelnamens aus den Namen beider Elternteile.

    Es bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, sondern ergibt sich ohne weiteres aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 9 = NJW 1991, 1602), daß darin im Hinblick auf das sich aus Art. 3 Abs. 2 GG ergebende Verbot, den Geschlechtsunterschied als beachtlichen Grund für eine Ungleichbehandlung im Recht heranzuziehen, nur Regelungen für die Bestimmung des Ehenamens (§ 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB) und des Familiennamens eines ehelichen Kindes (§ 1616 BGB) getroffen worden sind.

  • BVerwG, 29.09.1972 - VII C 18.71

    Namensänderung alsbald nach der Geburt - Häufigkeit von Sammelnamen in einem

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1993 - 6 B 67.92
    Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteil vom 29. September 1972 - BVerwG 7 C 18.71 - (BVerwGE 40, 359 = Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 31).
  • VG Minden, 21.02.2007 - 2 K 2498/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1993 - 6 B 67.92 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1993 - 4 L 97/93

    Ablehnung der Änderung des Familiennamens eines unehelichen Kindes als

    Der Senat teilt die vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Entscheidung vom 25. Januar 1993 - 6 B 67/92 (München) - im einzelnen dargestellte Rechtsauffassung (NJW 1993/1670), daß sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 05. März 1991 (BVerfGE 84, 9 = NJW 1991, 1602) keine Rechtsfolgen hinsichtlich der Änderung des Familiennamens nichtehelicher Kinder herleiten lassen, und der schlichte Wunsch nach Führung eines aus den Familiennamen der unverheiratet zusammenlebenden Eltern gebildeten Doppelnamens - der von dem jedes Elternteils verschieden wäre - keine Änderung des Familiennamens auf der Grundlage geltenden Rechts in Gestalt des § 3 Abs. 1 NÄG zuläßt.
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