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BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei - Gefahr asylrechtsrelevanter Misshandlung von Kurden wegen exilpolitischer Aktivitäten - Zulassung der Revision wegen der Klärung verallgemeinerungsfähiger Tatsachenfragen - Zeitlicher Zusammenhang zwischen der exilpolitischen ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 08.06.1995 - 11 L 6292/91
- BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84
Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Der von der Beschwerde genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - (BVerwGE 70, 232) ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen. - BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94
Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Daran ändert auch der Vortrag der Beschwerde nichts, es bedürfe einer Entscheidung des Revisionsgerichts, da es nach wie vor noch an einer einheitlichen Beurteilung der Lage der Volksgruppe der Kläger in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung fehle (S. 6 der Beschwerdebegründung); denn der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in verwaltungsgerichtlichen Urteilen reicht für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht aus (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530). - BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90
Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Daran ändert auch der Vortrag der Beschwerde nichts, es bedürfe einer Entscheidung des Revisionsgerichts, da es nach wie vor noch an einer einheitlichen Beurteilung der Lage der Volksgruppe der Kläger in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung fehle (S. 6 der Beschwerdebegründung); denn der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in verwaltungsgerichtlichen Urteilen reicht für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht aus (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Mit Rücksicht auf den individuellen Charakter des Asylrechts kommt es also auch im Falle der Gruppenverfolgung letztlich stets darauf an, daß der Asylsuchende selbst in eigener Person politische Verfolgung zu befürchten hat (Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Der Anspruch auf Asyl setzt voraus, daß der von regionaler politischer Verfolgung Betroffene dadurch landesweit in eine ausweglose Lage versetzt wird (vgl. BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 19.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 71 m.w.N.). - BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Das gilt zunächst für die Frage nach dem bei subjektiven Nachfluchtgründen erforderlichen zeitlichen Zusammenhang zwischen der exilpolitischen Betätigung eines Asylsuchenden im Ausland mit einer schon früher im Heimatland vorhandenen und betätigten Überzeugung (S. 4 der Beschwerdebegründung; vgl. etwa Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 91.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 204). - BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 19.86
Innerstaatliche Fluchtalternative
Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 595.95
Der Anspruch auf Asyl setzt voraus, daß der von regionaler politischer Verfolgung Betroffene dadurch landesweit in eine ausweglose Lage versetzt wird (vgl. BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 19.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 71 m.w.N.).