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   BVerwG, 25.01.2001 - 1 D 31.99   

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BVerwG, 25.01.2001 - 1 D 31.99 (https://dejure.org/2001,20766)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2001 - 1 D 31.99 (https://dejure.org/2001,20766)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 1 D 31.99 (https://dejure.org/2001,20766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlungsunfähigkeit des Beamten bei Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens - Betreuerbestellung bei Einleitung des Disziplinarverfahrens - Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung - Der Begriff der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Disziplinarverfahren, Verhandlungsunfähigkeit, Prozessunfähigkeit, Fehlende Betreuerbestellung, Verfahrensfehler, Einstellung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1994 - 1 D 20.92

    Verweigerung einer Alkoholentziehungskur durch einen Ruhestandsbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 1 D 31.99
    Die Einleitung ist unwirksam, wenn der Betroffene bei Zustellung der Einleitungsverfügung verhandlungs- und damit prozessunfähig war und keinen Betreuer i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 1 BDO hatte (Beschluss vom 17. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 20.92 -).

    Deshalb ist eine Einstellung des Verfahrens entgegen der Auffassung der Einleitungsbehörde auch noch in zweiter Instanz möglich und geboten (vgl. Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., § 76 Rn. 5 m.w.N.; stRspr des Senats, vgl. Beschluss vom 17. Oktober 1994, a.a.O., m.w.N.).

    Deshalb befindet sich das Verfahren gegenwärtig (wieder) im Stadium v o r der Hauptverhandlung (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 1994, a.a.O.).

    Wird über die Verhandlungsfähigkeit des Beamten außerhalb der Hauptverhandlung Beweis erhoben, gilt grundsätzlich das freie Beweisverfahren; § 75 Abs. 2 Satz 1 BDO findet keine Anwendung (Beschluss vom 17. Oktober 1994, a.a.O.).

  • BGH, 17.07.1984 - 5 StR 449/84

    Zum Grundsatz des in dubio pro reo beim Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 1 D 31.99
    Dies genügt zur Annahme eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84 - NStZ 1984, 520 f.).
  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 1 D 31.99
    Während Schuldfähigkeit die Fähigkeit ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 20 StGB), ist Verhandlungsfähigkeit die Fähigkeit, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 - NStZ 1995, 391 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 5 StR 208/95 - NStZ 1996, 242 m.w.N.; KK-Tolksdorf, StPO, 4. Aufl., § 205 Rn. 4).
  • BGH, 16.11.2011 - XII ZB 6/11

    Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im

    Zwar hat die Bestellung eines Betreuers im Disziplinarverfahren ihre Grundlage im öffentlichen Recht, so dass fraglich sein könnte, ob die §§ 1896 ff. BGB daneben Anwendung finden oder ob § 19 Abs. 2 BDO insoweit als abschließende und spezielle Regelung anzusehen ist, die einen Rückgriff auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Betreuung verbietet (vgl. hierzu BVerwG Beschluss vom 25. Januar 2001 - 1 D 31/99 - Rn. 6 mwN zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

    Verhandlungsfähigkeit des Beamten setzt allerdings nicht notwendig die Fähigkeit voraus, selbst Argumentations- und Verhandlungsstrategien zu entwickeln, weil dies in erster Linie Aufgabe eines Prozessbevollmächtigten ist (Urteil vom 12. September 2000 - BVerwG 1 D 96.97 - juris Rn. 10 und Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 1 D 31.99 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 08.08.2002 - 1 D 12.01

    Schuldhafter Rückfall in die Alkoholabhängigkeit und dadurch herbeigeführter

    Dieser Mangel kann durch die nachträgliche Bestellung eines Betreuers nicht geheilt werden (stRspr, z.B. Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 D 11.92 - Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 1 D 31.99 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im vorliegenden Fall lässt sich nicht ausschließen, spricht vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Ruhestandsbeamte zum Zeitpunkt der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens im November 1990, mithin mehr als 3 Monate nach dem letzten Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholabhängigkeit, verhandlungsunfähig, d.h. nicht in der Lage war, die Bedeutung des Verfahrens und der einzelnen Verfahrensvorgänge zu erkennen und sich sachgemäß zu verteidigen (vgl. dazu z.B. Beschluss vom 25. Januar 2001, a.a.O. und Urteil vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 78.97 - jeweils mit weiteren Nachweisen); dieser Umstand genügt zur Annahme eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84 - NStZ 1984, 520 f.).

    Wird über Prozessvoraussetzungen, wie hier über die Verhandlungs- und Prozessfähigkeit des Ruhestandsbeamten, außerhalb der Hauptverhandlung Beweis erhoben, gilt grundsätzlich das Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 16, 164 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61]); § 75 Abs. 2 Satz 1 BDO findet keine Anwendung (stRspr, z.B. Beschluss vom 25. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 20. Juni 1995, a.a.O.; Beschluss vom 17. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 20.92 -).

  • VG Trier, 03.02.2016 - 3 K 2619/15

    Dienstentfernung Polizeibeamter

    Verhandlungsfähigkeit des Beamten setzt allerdings nicht notwendig die Fähigkeit voraus, selbst Argumentations- und Verhandlungsstrategien zu entwickeln, weil dies in erster Linie Aufgabe eines Prozessbevollmächtigten ist (BVerwG, Urteil vom 12. September 2000 - 1 D 96.97 -, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 1 D 31.99 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2010 - DL 16 S 579/10

    Disziplinarmaßnahme bei Steuerhinterziehung zu Gunsten Dritter durch

    Diese Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn der Beamte bei Zustellung der Einleitungsverfügung im Sinne des § 20 Abs. 1 LDO verhandlungsunfähig und für ihn ein Betreuer nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 LDO nicht bestellt war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2001 - 1 D 31.99 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.03.1981 - DH 1/81 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz

    hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 25.1.2001 - 1 D 31.99 -, JURIS.
  • VG Düsseldorf, 25.04.2012 - 31 K 1624/12

    Altersteilzeit Freizeitphase Kürzung der Dienstbezüge Kürzungssatz reformatio in

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. März 2010 - 3d A 212/09.BDG - m.w.Nachw.; Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Aufl. 2009, § 57 Rdnr. 6 m. Hinw. auf BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 1 D 31.99 -.
  • BVerwG, 12.05.2005 - 2 WD 34.04

    Dauernde Verhandlungsunfähigkeit; Einstellung; Verfahrenshindernis; Bestellung

    Eine Verhandlungsunfähigkeit liegt vor, wenn dem Betreffenden die Fähigkeit fehlt, sich in jeder Lage des Verfahrens in verständiger Weise zu verteidigen (vgl. Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 1 D 31.99 - ), also in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen sowie seine Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen (vgl. dazu u.a. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, Einl. RNr. 97 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 26.01.2011 - 31 K 4706/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. März 2010 - 3d A 212/09.BDG - m.w.Nachw.; Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Aufl. 2009, § 57 Rdnr. 6 m. Hinw. auf BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 1 D 31.99 -.
  • LG Hamburg, 08.12.2010 - 301 T 502/10
    Da diese Vorschrift in Absatz 2 S. 2 lediglich auf § 16 Abs. 2 VwVfG, nicht aber auf § 16 Abs. 4 VwVfG verweist, gelten die Vorschriften über die Betreuung, also auch die spezielle Verfahrensvorschrift des § 278 FamFG , vorliegend nicht entsprechend (vgl. BVerwG - 1 D 31/99 - Beschluss vom 25.01.2001 nach juris).
  • BVerwG, 04.11.2003 - 1 D 8.02

    Verhandlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Einleitung des förmlichen

  • BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02

    Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der

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