Rechtsprechung
BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Beschwerde gegen die Entscheidungen des Senats über Erinnerungen des Klägers gegen den Kostenansatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2005 - 10 B 64.05
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 04.08.2005 - 10 B 64.05
Beschwerde gegen die Festsetzung der Gerichtskosten
Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Die "außerordentliche Beschwerde" des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 4. August 2005 (BVerwG 10 B 64.05) wird zurückgewiesen.Die "außerordentliche Beschwerde" des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 4. August 2005 (BVerwG 10 B 64.05) ist als Gegenvorstellung zu werten, da sie außerordentlichen Rechtsschutz in derselben Instanz erstrebt.
Der Kläger macht geltend, dass der angegriffene Beschluss in der Sache BVerwG 10 B 64.05 nicht durch den Einzelrichter hätte entschieden werden dürfen.
Ergeht die Entscheidung über die Erinnerung gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter, verbleibt es notwendig bei dessen Entscheidungskompetenz auch für die Entscheidung über den formlosen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung hiergegen - wie hier in der Sache BVerwG 10 B 64.05.
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 6.05
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Entscheidung durch den Berichterstatter als …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Dies hat das Gericht in seinem Beschluss vom heutigen Tage in der ebenfalls den Kläger betreffenden Sache BVerwG 10 KSt 6.05 im Einzelnen begründet.Soweit der Kläger hier des Weiteren auch eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 GKG geltend macht, ist diese Rüge bereits Gegenstand seiner Erinnerung in der Sache BVerwG 10 KSt 6.05.
- BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04
Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Inwieweit es einen solchen Rechtsbehelf neben der Gehörsrüge nach § 152 a VwGO noch geben kann (vgl. dazu grundsätzlich bejahend BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - III ZR 21/04 - juris; BFH…, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - IV S 10/05 - BFH/NV 2006, 199; BSG, Beschluss vom 15. August 2005 - B 1 A 1/04 S - juris für eine Analogie zu § 152 a VwGO hingegen Schenke NVwZ 2005, 729 ), mag hier dahinstehen. - BSG, 15.08.2005 - B 1 A 1/04 S
Außerordentliche Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Inwieweit es einen solchen Rechtsbehelf neben der Gehörsrüge nach § 152 a VwGO noch geben kann (vgl. dazu grundsätzlich bejahend BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - III ZR 21/04 - juris; BFH…, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - IV S 10/05 - BFH/NV 2006, 199; BSG, Beschluss vom 15. August 2005 - B 1 A 1/04 S - juris für eine Analogie zu § 152 a VwGO hingegen Schenke NVwZ 2005, 729 ), mag hier dahinstehen. - BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Auszug aus BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Inwieweit es einen solchen Rechtsbehelf neben der Gehörsrüge nach § 152 a VwGO noch geben kann (vgl. dazu grundsätzlich bejahend BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - III ZR 21/04 - juris; BFH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - IV S 10/05 - BFH/NV 2006, 199; BSG, Beschluss vom 15. August 2005 - B 1 A 1/04 S - juris für eine Analogie zu § 152 a VwGO hingegen Schenke NVwZ 2005, 729 ), mag hier dahinstehen.