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   BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14   

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https://dejure.org/2016,1583
BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14 (https://dejure.org/2016,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2016 - 20 F 10.14 (https://dejure.org/2016,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 20 F 10.14 (https://dejure.org/2016,1583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen Vorliegens von Geheimhaltungsgründen sowie zum Schutz der Funktionsfähigkeit des ...

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 99 Abs. 2 VwGO, § 13 NVerfSchG
    Zwischenverfahren, Sperrerklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen Vorliegens von Geheimhaltungsgründen sowie zum Schutz der Funktionsfähigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14
    Sind Behörden - wie dies namentlich auf die Verfassungsschutzämter zutrifft - bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14
    Im Falle des Informantenschutzes tritt neben das grundrechtlich abgesicherte Interesse des Betroffenen, seine persönlichen Daten geheim zu halten, das öffentliche Interesse, die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 7.12

    Anonymisierung zum Schutz von geheim zu haltenden personenbezogenen Daten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein vollständiges Zurückhalten von Aktenseiten auch gerechtfertigt ist, wenn Teilschwärzungen zu einem letztlich inhaltsleeren und nichtssagenden Restbestand führen würden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 - juris Rn. 18 und vom 5. April 2013 - 20 F 7.12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12

    Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl.

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein vollständiges Zurückhalten von Aktenseiten auch gerechtfertigt ist, wenn Teilschwärzungen zu einem letztlich inhaltsleeren und nichtssagenden Restbestand führen würden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 - juris Rn. 18 und vom 5. April 2013 - 20 F 7.12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 20 F 10.14
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 14 PS 1/17

    Akteneinsicht; Geheimhaltung; dem Wesen nach; in-camera-Verfahren;

    Sind Behörden bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.1.2016 - BVerwG 20 F 10.14 -, juris Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 20 F 8.15

    Auskunftsbegehren des Betroffenen über die zu seiner Person beim Landesamt für

    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 und vom 25. Januar 2016 - 20 F 10.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B20F10.14.0] - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist allein die Rechtmäßigkeit der abgegebenen Sperrerklärungen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 20 F 22.10 - juris Rn. 11 und vom 25. Januar 2016 - 20 F 10.14 - juris Rn. 17).

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