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BVerwG, 25.02.1985 - 1 B 1586.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.08.1983 - 1 B 369.79
Schutz eines Asylsuchenden vor einer Ausweisung während eines Asylverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1985 - 1 B 1586.79
Durch diese nachträgliche Klärung der Rechtsfrage ist der Nichtzulassungsbeschwerde aber nicht etwa der Boden entzogen; die Revision müßte jetzt vielmehr wegen der Abweichung des Berufungsurteils von den genannten, nachträglich ergangenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; des näheren dazu Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49; ferner Beschluß vom 15. August 1983 - BVerwG 1 B 369.79 -). - BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 25.02.1985 - 1 B 1586.79
Zwar kommt der Sache jetzt eine solche Bedeutung nicht mehr zu; denn der Senat hat in seinen Urteilen vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 (BVerwGE 62, 215), 170.79, 215.79, 227.79 - dargelegt, daß die Ausweisung von Asylbewerbern, die gemäß § 40 Abs. 1 AuslG (a.F.) aus dem (angeblichen) Verfolgungsland eingereist sind, in der Regel nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zulässig war (vgl. jetzt § 11 Abs. 3 Nr. 1 AuslG). - BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.02.1985 - 1 B 1586.79
Gegen diesen das Kostenfestsetzungsverfahren betreffenden Ausspruch gibt es kein Rechtsmittel (vgl. BVerwGE 27, 39; §§ 146, 152 VwGO). - BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65
Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1985 - 1 B 1586.79
Durch diese nachträgliche Klärung der Rechtsfrage ist der Nichtzulassungsbeschwerde aber nicht etwa der Boden entzogen; die Revision müßte jetzt vielmehr wegen der Abweichung des Berufungsurteils von den genannten, nachträglich ergangenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; des näheren dazu Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49; ferner Beschluß vom 15. August 1983 - BVerwG 1 B 369.79 -).
- BVerwG, 20.03.1985 - 3 B 83.84 Unter dieser Voraussetzung kann von dem Zulassungsgrund der Grundsätzlichkeit zu dem Zulassungsgrund der Abweichung übergegangen werden (vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 149 und vom 25. Februar 1985 - BVerwG 1 B 1586.79 -).