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   BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13   

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https://dejure.org/2014,4737
BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13 (https://dejure.org/2014,4737)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2014 - 7 B 24.13 (https://dejure.org/2014,4737)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 7 B 24.13 (https://dejure.org/2014,4737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsbeschluss bzgl. Verlegung einer Sraßenbahn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08

    Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13
    Relevanz können sie auch für die planerische Abwägung gewinnen (so auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. Juli 2009 - 5 S 967/08 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13
    Darüber hinaus ist im Rahmen der Alternativenprüfung als Bestandteil der planerischen Abwägung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 PBefG zu berücksichtigen, ob bereits vorhandene Einrichtungen die Verkehre, für die das Planvorhaben gedacht ist, ausreichend und qualitativ gleichwertig bewältigen können (zur Alternativenprüfung Urteil vom 3. Mai 2013 - BVerwG 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04

    Planfeststellungsbeschluss; Änderung von Straßenbahntrassen; Genehmigung und

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13
    Die Ziele des Personenbeförderungsrechts haben in § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der hier maßgeblichen, bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geltenden Fassung Ausdruck gefunden, namentlich in der Vorgabe, dem Interesse an einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie an einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung für eine Integration der Nahverkehrsbedienung zu entsprechen (vgl. Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 9 A 56.04 - BVerwGE 123, 286 = Buchholz 442.01 § 9 PBefG Nr. 2 S. 4 f.).
  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

    Von einem offensichtlichen planerischen "Missgriff" (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017, 7 A 1.17, VRS 133, 187, juris Rn. 39; Beschl. v. 25.2.2014, 7 B 24.13, juris Rn. 9) kann vor diesem Hintergrund nicht die Rede sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Sie stellt eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.2014 - 9 B 29.14 - NVwZ 2015, 79, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25.02.2014 - 7 B 24.13 - juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - ESVGH 69, 186, juris Rn. 167).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Für die Planrechtfertigung genügt es, dass die Planung auf die Zielsetzung des jeweiligen Fachplanungsgesetzes ausgerichtet und erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2005 - 9 VR 7.05 - juris Rn. 5, m.w.N.; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 7 B 24.13 - juris Rn. 9).
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Die Planrechtfertigung stellt eine nur bei groben und offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungsbefugnis dar; sie bezieht sich auf das Vorhaben als solches und soll diejenigen Vorhaben bereits auf einer der Abwägung vorgelagerten Stufe ausscheiden, die offensichtlich mit den Zielen des jeweiligen Fachrechts nicht in Einklang stehen (BVerwG, Urt. v. 28.11.2017, 7 A 1.17, juris Rn. 39; Beschl. v. 25.2.2014, 7 B 24.13, juris Rn. 9; Urt. v. 11.7.2001, 11 C 14.00, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Sie stellt eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.2014 - 9 B 29.14 - NVwZ 2015, 79, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25.02.2014 - 7 B 24.13 - juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 - ESVGH 69, 186, juris Rn. 167).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12

    Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens

    Ein Planungsvorhaben ist dann gerechtfertigt, wenn sich das Vorhaben - gemessen an den Zielsetzungen des anzuwendenden Fachplanungsgesetzes - insgesamt als vernünftigerweise geboten erweist (BVerwG, Beschl. v. 15.07.2005 - 9 VR 39.04 -, juris, RdNr. 6, Beschl. v. 25.02.2014 - 7 B 24.13 -, juris RdNr. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12

    Anfechtungsklage gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Das Erfordernis der Planrechtfertigung ist deshalb bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn für das Vorhaben gemessen an den allgemeinen Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsrechts ein Bedarf besteht, die geplante Maßnahme also vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2014 - BVerwG 7 B 24.13 -, Juris RdNr. 9).
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