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   BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20   

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https://dejure.org/2021,7361
BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20 (https://dejure.org/2021,7361)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20 (https://dejure.org/2021,7361)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 1 WDS-VR 13.20 (https://dejure.org/2021,7361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Eignung eines disziplinarisch vorbelasteten Offiziers für eine Einheitsführerverwendung; Kostenentscheidung nach Einstellung des Verfahrens i.R.e. Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Versetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 51.08

    Verwendung; Verwendungsdauer; Versetzungsanordnung; Aufhebung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    b) Ist die Versetzungsverfügung Nr. ... vom 28. Februar 2020 damit rechtmäßig ergangen, so kam eine Aufhebung nur auf der Grundlage der - auf truppendienstliche Maßnahmen entsprechend anwendbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 WB 51.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 53 Rn. 23 m.w.N.) - Vorschrift des § 49 VwVfG in Betracht.

    Die anderweitige Bewertung gleich gebliebener Tatsachen reicht dafür nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 WB 51.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 53 Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    Hiergegen hat der Antragsteller mit Schreiben vom 17. August 2020 die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt (BVerwG 1 WB 12.21 ) und zugleich den hier gegenständlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Akten des Hauptsacheverfahrens (BVerwG 1 WB 12.21 ) haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    Dem Dienstherrn, hier handelnd durch das Bundesamt für das Personalmanagement, steht bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat; demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Kontrolle, ob er bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 28 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19

    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    Dem Dienstherrn, hier handelnd durch das Bundesamt für das Personalmanagement, steht bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat; demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Kontrolle, ob er bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 28 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    Sogenannte Verwaltungsakte mit Mischwirkung sind insgesamt als begünstigend zu behandeln, sofern sich begünstigende und belastende Elemente nicht voneinander trennen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 47).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11

    Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    a) Die Aufhebung der Versetzungsverfügung Nr. ... kann sich nicht auf die - auf truppendienstliche Maßnahmen entsprechend anwendbare (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 WB 22.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 82 Rn. 18 m.w.N.) - Vorschrift des § 48 VwVfG stützen.
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 12.02

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder; Aufwandsentschädigung für

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 1 WDS-VR 13.20
    Eine diesbezügliche Unkenntnis macht auch das Bundesministerium der Verteidigung, das hierfür die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 C 12.02 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 27 LS 2 und S. 16 f.), nicht geltend.
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