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   BVerwG, 25.03.1965 - I C 56.63   

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BVerwG, 25.03.1965 - I C 56.63 (https://dejure.org/1965,1981)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1965 - I C 56.63 (https://dejure.org/1965,1981)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1965 - I C 56.63 (https://dejure.org/1965,1981)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Warensortiments auf einem Wochenmarkt - Begriffsbestimmungen der § 66 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) genannten Gegenstände des Wochenmarktverkehrs - Möglichkeit einer Untersagung des Feilhalten von Waren, die keine Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 57.59

    Einarbeitungszeit eines Anwalts in Verfahren ohne Anwaltszwang - Einräumung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - I C 56.63
    Die Unterscheidung zwischen Lebens-(Nahrungs-)Mitteln und Genußmitteln hängt damit zusammen, daß die Gewerbeordnung den verschiedenen Charakter der Wochen- und Jahrmärkte möglichst erhalten will und deshalb auf Jahrmärkten gemäß § 67 Abs. 1 GewO, nicht aber auf Wochenmärkten den Verkauf von Verzehrgegenständen - also auch von Genußmitteln - allgemein gestattet(Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG I C 57.59 -, GewArch. 1961, 205).

    Wenn auch bei gewissen Warengattungen die Grenze zwischen ihrer rechtlichen Eigenschaft als Lebens- oder Genußmittel nicht ein für allemal festliegt und von zeitbedingten Verbrauchergewohnheiten und dem Lebensstandard der Bevölkerung abhängt (Urteil vom 27. September 1961, a.a.O.), so kann darüber bei Schokolade, Pralinen und sonstigen Süßwaren kein Zweifel auftreten.

    Der Senat hat in dem Urteil von 27. September 1961 a.a.O. entschieden, daß zu den frischen Lebensmitteln im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 GewO alle Backwaren Gehören, die dem Brot und Semmeln ähnliche Backwaren sind.

  • BVerwG, 21.03.1956 - I B 3.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - I C 56.63
    Kakaopulver zählt nicht zu den in § 66 Abs. 1 GewO genannten Gegenständen des Wochenmarktverkehrs(Beschluß vom 21. März 1956 - BVerwG I B 3.55 -, GewArch. 1956, 185).

    Nach dem Beschluß des Senats vom 21. März 1956, a.a.O. zählen schon nach allgemeinem Sprachgebrauch zu den frischen Lebensmitteln nicht die, welche erst zwecks Konservierung einer besonderen Behandlung unterzogen werden (so auch Fuhr, a.a.O., Erl. 4 zu § 66).

  • BVerwG, 09.08.1956 - I C 187.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - I C 56.63
    Wie in BVerwGE 4, 60 ausgeführt worden ist, dienen die Wochennärkte im wesentlichen dem Umsatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und solcher Fabrikate, die mit der Landwirtschaft oder anderen Zweigen der Urproduktion in Verbindung stehen.

    Jedoch braucht in diesem Rechtsstreit nicht entschieden zu werden, ob die in BVerwGE 4, 60 zu § 66 Abs. 2 GewO vertretene Rechtsauffassung aufrechterhalten werden kann.

  • BVerwG, 27.08.1956 - I B 80.56

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit von unanfechtbar

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - I C 56.63
    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestehen nicht(Beschluß vom 27. August 1956 - BVerwG I B 80.56 -;Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG I C 27.63 -).
  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 27.63

    Untersagung des Feilbietens von Ware auf einem Wochenmarkt durch das Gewerbeamt -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - I C 56.63
    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung bestehen nicht(Beschluß vom 27. August 1956 - BVerwG I B 80.56 -;Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG I C 27.63 -).
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