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   BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79   

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BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79 (https://dejure.org/1981,629)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1981 - 7 C 79.79 (https://dejure.org/1981,629)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 (https://dejure.org/1981,629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen - Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 678
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69

    Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Der für die Bestimmung des Rechtswegs bedeutsame Gesichtspunkt der Sachnähe (BVerwGE 1, 21 [26]; BGHZ 57, 130 [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69] [136]; BSGE 37, 292 [296]) streitet im Gegenteil für die Zuständigkeit der (allgemeinen) Verwaltungsgerichte, bei denen die Entscheidung über Streitigkeiten des öffentlichrechtlich geregelten Prüfungswesens - insgesamt und über den engeren Bereich des Beamtenrechts hinaus - konzentriert ist.
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Der für die Bestimmung des Rechtswegs bedeutsame Gesichtspunkt der Sachnähe (BVerwGE 1, 21 [26]; BGHZ 57, 130 [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69] [136]; BSGE 37, 292 [296]) streitet im Gegenteil für die Zuständigkeit der (allgemeinen) Verwaltungsgerichte, bei denen die Entscheidung über Streitigkeiten des öffentlichrechtlich geregelten Prüfungswesens - insgesamt und über den engeren Bereich des Beamtenrechts hinaus - konzentriert ist.
  • BVerwG, 17.10.1958 - VII C 183.57
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Dem trägt die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, daß bei der Bestimmung des Rechtswegs von der öffentlichen Aufgabe her nicht auf den öffentlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden dürfe (BVerwGE 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67][105]; 47, 247 [250]; vgl. ferner BGHZ 56, 365 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68] [368]).
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Dem trägt die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, daß bei der Bestimmung des Rechtswegs von der öffentlichen Aufgabe her nicht auf den öffentlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden dürfe (BVerwGE 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67][105]; 47, 247 [250]; vgl. ferner BGHZ 56, 365 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68] [368]).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 30.71
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Dem trägt die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, daß bei der Bestimmung des Rechtswegs von der öffentlichen Aufgabe her nicht auf den öffentlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden dürfe (BVerwGE 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67][105]; 47, 247 [250]; vgl. ferner BGHZ 56, 365 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68] [368]).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist das Begehren des Klägers auf Aufhebung der Bescheide des beklagten Landesverbandes der Ortskrankenkassen über das Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung freilich nicht schon darum, weil einer Prüfungsbehörde im Prüfungsverfahren notwendigerweise Befugnisse in der Verfahrensgestaltung, in der Bestimmung des Verfahrensgegenstandes (Prüfungsstoff) und vor allem des Verfahrensergebnisses (Prüfungsbewertung) eingeräumt sind (vgl. BVerwGE 55, 355 [360]), die ihr eine Stellung der Überordnung in ihrem Verhältnis zum Prüfling verschaffen.
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Dem trägt die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, daß bei der Bestimmung des Rechtswegs von der öffentlichen Aufgabe her nicht auf den öffentlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden dürfe (BVerwGE 7, 264 [BVerwG 17.10.1958 - VII C 183/57]; 35, 103 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 80/67][105]; 47, 247 [250]; vgl. ferner BGHZ 56, 365 [BGH 12.07.1971 - III ZR 252/68] [368]).
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Der Rechtscharakter der Prüfung folgt nicht immer der ihres Trägers, wie etwa die Fälle der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Prüfung von Schülern staatlich anerkannter Privatschulen (BVerwGE 17, 41 [42]; ferner BVerwGE 45, 117 [118 f.]), aber auch die Prüfungen der als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts organisierten Gemeinde- und Sparkassenverwaltungsschulen zeigen, denen bei Ausbildungslehrgängen für Beamtenanwärter und Angestellte, die in das Beamtenverhältnis übernommen werden sollen, öffentlich-rechtliche Prüfungsbefugnisse des Beamtenlaufbahnrechts übertragen sind, worin sie den mit öffentlicher Gewalt beliehenen Unternehmern ähneln (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1969 - BVerwG 6 C 77.65 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 38] und vom 28. September 1971 - BVerwG 6 C 41.68 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 47]).
  • BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73

    Rechtsweg gegen Maßnahmen einer nach bayerischem Recht staatlich nur genehmigten,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Der Rechtscharakter der Prüfung folgt nicht immer der ihres Trägers, wie etwa die Fälle der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Prüfung von Schülern staatlich anerkannter Privatschulen (BVerwGE 17, 41 [42]; ferner BVerwGE 45, 117 [118 f.]), aber auch die Prüfungen der als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts organisierten Gemeinde- und Sparkassenverwaltungsschulen zeigen, denen bei Ausbildungslehrgängen für Beamtenanwärter und Angestellte, die in das Beamtenverhältnis übernommen werden sollen, öffentlich-rechtliche Prüfungsbefugnisse des Beamtenlaufbahnrechts übertragen sind, worin sie den mit öffentlicher Gewalt beliehenen Unternehmern ähneln (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1969 - BVerwG 6 C 77.65 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 38] und vom 28. September 1971 - BVerwG 6 C 41.68 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 47]).
  • BAG, 16.05.1955 - 2 AZR 22/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79
    Aber auch die gegenteilige Schlußfolgerung, die die Entscheidung des Berufungsurteils trägt, ist nicht gestattet: Es geht nicht an, die bürgerlich-rechtliche Natur der in Rede stehenden Prüfung aus ihren Wirkungen auf das dem bürgerlichen Recht zuzuordnende Dienstordnungsverhältnis der Krankenkassenangestellten (BAGE 2, 81 [83 ff.]; BSGE 31, 247 [250]) abzuleiten, für die ein positives Prüfungsergebnis eine notwendige oder vielleicht sogar die hinreichende Bedingung des weiteren Fortkommens in ihrer dienstlichen Laufbahn bedeutet.
  • BSG, 23.06.1960 - 4 RJ 83/59
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

  • BVerwG, 28.09.1971 - VI C 41.68

    Auslegung von als Verwaltungsvorschriften erlassenen Prüfungsordnungen - Bindung

  • BVerwG, 16.09.1969 - VI C 77.65

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung Prüfung für den gehobenen nichttechnischen

  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Insoweit streitet gerade der für die Bestimmung des Rechtswegs bedeutsame Gesichtspunkt der Sachnähe (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - NJW 1974, 2087 ; BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 79.79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 188 S. 7 f. = ) für die Zuständigkeit der (allgemeinen) Verwaltungsgerichte, die mit dem Informationsfreiheitsrecht als fachgebietsunabhängigem Teilgebiet des Verwaltungsrechts ohnehin in erster Linie befasst sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2002 - 19 E 251/02
    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1994 - 7 B 198/93 - , NJW 1994, 956, Urteil vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 -, DÖV 1981, 678 (678), 3. Dezember 1974 - I C 30.71 -, BVerwGE 47, 247 (250), vom 13. März 1970 - VII C 80.67 -, BVerwGE 35, 103 (105), und vom 17. Oktober 1958 - VII C 183.57 -, BVerwGE 7, 264 (264 f.), Ob eine Streitigkeit eine öffentlich-rechtliche im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist, richtet sich vielmehr maßgeblich nach der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, der sich seinerseits nach dem Charakter des bestehenden oder geltend gemachten Rechtsverhältnisses, aus dem der Anspruch hergeleitet wird, bestimmt.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 1990 - 7 C 9/89 -, NVwZ 1991, 774 (775), vom 25. März 1982 - 2 C 30.79 -, Buchholz 310 § 40 VwGO, Nr. 195, S. 13 (14), vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 -, a. a. O., 679, und vom 27. Februar 1976 - VII C 44.74 -, BVerwGE 50, 255 (259).

    Die Vorschrift berechtigt und verpflichtet die Bundesverbände zur Förderung und Mitwirkung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der bei den Landesverbänden und bei den Krankenkassen Beschäftigten, schafft also ebenso wie § 211 Abs. 2 Nr. 6 SGB - V und die durch das Gesundheits-Reformgesetz vom 20. Dezember 1988, BGBl I S. 2477 aufgehobene Regelung in § 414 e Buchstabe f RVO, vgl. zu dieser Regelung BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 -, a. a. O., 678 f., sowie VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 20. September 1978 - XI 2589/77 -, m. w. N., für die Bundesverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts ein "Amtsrecht", das als ein nur ihnen - für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der bei den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen Beschäftigten auch den Landesverbänden gemäß § 211 Abs. 2 Nr. 6 SGB - V - vorbehaltenes Sonderrecht und nicht für jedermann gilt.

    Ebenso zur Aus- und Fortbildung der Landesverbände gemäß § 414 e Buchstabe f RVO: BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 -, a. a. O., 679.

    Der Beklagte beruft sich auch ohne Erfolg darauf, dass der aufgehobene § 414 e Buchstabe f RVO von der Regelung in § 217 Abs. 2 Nr. 5 SGB - V abweiche und (auch) aus diesem Grund das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 , a. a. O., nicht einschlägig sei.

    BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 -, a. a. O., 678 f.; auch die Entstehungsgeschichte des Gesundheits- Reformgesetzes vom 20. Dezember 1988, durch das § 414 e Buchstabe f RVO aufgehoben wurde und §§ 211 Abs. 2 Nr. 6, 217 Abs. 2 Nr. 5 SGB - V eingeführt worden sind, gibt nichts dafür her, dass die Bundes- und Landesverbände anders als die Landesverbände nach früherem Recht nicht zur Aus-, Fort- und Weiterbildung verpflichtet wären: vgl. Begründung des Entwurfs des Gesundheits- Reformgesetzes, BT-Drs.

    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 25. März 1981 - 7 C 79.79 -, a. a. O., 678, ändert aber nichts daran, dass, wie ausgeführt, aus anderen Gründen der Verwaltungsrechtsweg hier eröffnet ist.

  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12

    Recht eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht in die für den bzw. im

    Insoweit streitet gerade der für die Bestimmung des Rechtswegs bedeutsame Gesichtspunkt der Sachnähe (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - NJW 1974, 2087 ; BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 79.79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 188 S. 7 f. = ) für die Zuständigkeit der (allgemeinen) Verwaltungsgerichte, die mit dem Informationsfreiheitsrecht als fachgebietsunabhängigem Teilgebiet des Verwaltungsrechts ohnehin in erster Linie befasst sind.
  • VGH Bayern, 11.10.2006 - 7 C 06.2410

    Fachprüfung II für Verwaltungsangestellte, Bayerische Verwaltungsschule,

    Bei prüfungsrechtlichen Entscheidungen ist dabei entscheidend auf die Qualifikation der Rechtsnorm abzustellen, in der die prüfungsrechtlichen Beziehungen der am Prüfungsverfahren Beteiligten wurzeln (vgl. BVerwG vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678/679).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Verwaltungsrechtsweg selbst für Prüfungsrechtsstreitigkeiten gegen Gemeinde- und Sparkassenverwaltungsschulen bejaht, die als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts organisiert waren (vgl. BVerwG vom 16.9.1969 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 38; vom 28.9.1971 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 47; vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678/679).

    Auch Streitigkeiten wegen Nichtbestehens der Verwaltungsprüfung für Angestellte der Krankenkassen gehören vor die Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678).

    Das ergibt sich schon daraus, dass auch Hoheitsakte privatrechtsgestaltende Wirkung äußern können, ohne dass deshalb ihr Herkommen aus dem öffentlichen Recht in Frage zu stellen wäre (vgl. BVerwG vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678).

  • BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

    Die von der Beschwerde in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen gerückte und bejahte Frage, ob die Beklagte durch die Vergabe sozialer Leistungen im Auftrag des Bundes staatliche Verwaltungsaufgaben erfüllt, ist daher für die Bestimmung des richtigen Rechtswegs nicht entscheidend; es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Bestimmung des Rechtswegs nicht von der öffentlichen Aufgabe her auf den öffentlich-rechtlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden darf (Senatsurteil vom 25. März 1980 - BVerwG 7 C 79.79 - m.w.H.).
  • VGH Hessen, 11.10.2006 - 7 C 06.2410
    Bei prüfungsrechtlichen Entscheidungen ist dabei entscheidend auf die Qualifikation der Rechtsnorm abzustellen, in der die prüfungsrechtlichen Beziehungen der am Prüfungsverfahren Beteiligten wurzeln (vgl. BVerwG vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678/679).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Verwaltungsrechtsweg selbst für Prüfungsrechtsstreitigkeiten gegen Gemeinde- und Sparkassenverwaltungsschulen bejaht, die als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts organisiert waren (vgl. BVerwG vom 16.9.1969 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 38; vom 28.9.1971 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 47; vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678/679).

    Auch Streitigkeiten wegen Nichtbestehens der Verwaltungsprüfung für Angestellte der Krankenkassen gehören vor die Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678).

    Das ergibt sich schon daraus, dass auch Hoheitsakte privatrechtsgestaltende Wirkung äußern können, ohne dass deshalb ihr Herkommen aus dem öffentlichen Recht in Frage zu stellen wäre (vgl. BVerwG vom 25.3.1981 DÖV 1981, 678).

  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 4.12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg bei Klage eines Insolvenzverwalters auf

    Insoweit streitet gerade der für die Bestimmung des Rechtswegs bedeutsame Gesichtspunkt der Sachnähe (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - NJW 1974, 2087 ; BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 79.79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 188 S. 7 f. = ) für die Zuständigkeit der (allgemeinen) Verwaltungsgerichte, die mit dem Informationsfreiheitsrecht als fachgebietsunabhängigem Teilgebiet des Verwaltungsrechts ohnehin in erster Linie befasst sind.
  • BVerwG, 18.10.1993 - 5 B 26.93

    Sozialhilfeträger - Mietgarantie - Erklärungen zivilrechtlicher Natur

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Anbetracht der Rechtstradition öffentlicher Verwaltung, bei der Erfüllung der ihr anvertrauten öffentlichen Aufgaben auch die Gestaltungsformen und Mittel des Privatrechts wählen zu dürfen, wenn und soweit keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - NJW 1993, 2695/2697>), nicht von der öffentlichen Aufgabe auf den öffentlich-rechtlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden (vgl. BVerwGE 7, 264 f.; 35, 103 ; 47 247 ; Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 79.79 - DÖV 1981, 678> und Beschluß vom 6. März 1990 - BVerwG 7 B 120.89 - NVwZ 1990, 754>).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 8.79

    Krankenkassenangestellte - Gesetzliche Regelung - Berufsfreiheit - Zweitprüfer -

    Wie der Senat in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 7 C 79.79 mit Urteil gleichen Datums entschieden und näher ausgeführt hat, ist der Streit über das Bestehen der Verwaltungsprüfung für Krankenkassenangestellte eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VG Oldenburg, 18.02.2020 - 7 A 3078/19

    Antrag auf Baukindergeld; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; verlorener

    Aus dem öffentlichen Zweck einer Aufgabe kann nicht ohne Weiteres auch auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der Aufgabenerledigung geschlossen werden (BVerwG, Urt. v. 25. März 1981 - 7 C 79/79 - juris, Rn. 16 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 6. März 1990 - 7 B 120/89 - juris, Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 L 82/04

    Kein Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Sparkasse auf Einrichtung eines

  • VG Berlin, 20.12.2022 - 5 K 126.20

    Keine Rechtsgrundlage für berufsbegleitende Studien von Lehrkräften im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 25 E 960/97

    Frist; Rechtsmittelbelehrung; Irreführung; Beschwerde; Zulassungsfreie

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1991 - 2 A 10173/91

    Klage gegen die Nichtzulassung zur mündlichen Angestelltenprüfung; Rechtmäßige

  • VG Düsseldorf, 20.03.2009 - 21 K 8601/08

    Hausverbot; Dienstgebäude; Agentur für Arbeit; ARGE; Dienstbetrieb; Störung;

  • VG Düsseldorf, 07.01.2008 - 21 L 2007/07

    Rechtmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots; Erteilung eines durch

  • VG Düsseldorf, 30.11.2007 - 21 K 1367/07

    Feststellung des öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Charakters eines

  • VG Saarlouis, 06.04.2020 - 1 K 112/19
  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 K 1156/04

    Anforderungen an den Verwaltungsrechtsweg auf Grundlage der Sonderrechtstheorie;

  • VG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 L 3081/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtswegeröffnung zum Verwaltungsgericht;

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