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   BVerwG, 25.03.1983 - 7 B 90.82   

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https://dejure.org/1983,13547
BVerwG, 25.03.1983 - 7 B 90.82 (https://dejure.org/1983,13547)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1983 - 7 B 90.82 (https://dejure.org/1983,13547)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1983 - 7 B 90.82 (https://dejure.org/1983,13547)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Weigerung der Unterziehung einer angeordneten medizinischpsychologischen Untersuchung als Begründung für die die Entziehung der Fahrerlaubnis - Grenzen der Verwertung von Verkehrsverstöße gem. § 50 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1983 - 7 B 90.82
    Die von der Beschwerde hierzu aufgeworfene Frage, ob und welche Grenzen § 50 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes der Verwertung solcher Verkehrsverstöße setze, deren Eintragung im Register getilgt sei, ist für den vorliegenden Fall ebensowenig entscheidungserheblich wie für den Fall des von der Beschwerde zitierten Urteils des Senats vom 17. Dezember 1976 (BVerwGE 52, 1 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 69/74] [6]); denn, wie sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts ergibt, stand auch die getilgte Jugendverfehlung des Klägers im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit seinen späteren Verkehrsverstößen und konnte daher für die Beurteilung der Rückfallgefährdung bedeutsam sein.
  • BVerwG, 17.02.1981 - 7 C 55.79

    Erschließung - Verkehrsfläche - Zuteilung - Verteilungsmasse - Wert

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1983 - 7 B 90.82
    Zudem ist auch hier die Abweichungsrüge der Beschwerde deshalb unerheblich, weil das Berufungsgericht unter Hinweis auf § 46 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 58) zusätzlich ausgeführt hat, daß die Verletzung der Regeln über die örtliche Zuständigkeit der Behörde für sich allein das Begehren des Klägers nicht rechtfertigen könne, den Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben.
  • BVerwG, 30.10.1964 - VII C 128.63

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bestehenbleiben der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1983 - 7 B 90.82
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 30. Oktober 1964 - BVerwG 7 C 128.63 - (DAR 1965, 165) ab.
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1983 - 7 B 90.82
    Die Beschwerde bezieht sich insoweit auf die Begründung des Berufungsurteils, wonach das vom Verwaltungsgericht während des Klageverfahrens eingeholte und für den Kläger günstige medizinisch-psychologische Gutachten für die Entscheidung des Rechtsstreits schon deshalb unerheblich sei, weil der Kläger sich jedenfalls im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides der Behörde wegen seiner Weigerung an der Mitwirkung zur Aufklärung der Eignungsmängel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe; die Beschwerde meint, mit dieser Begründung weiche das Berufungsgericht von dem Urteil des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) ab.
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