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   BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85   

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https://dejure.org/1988,967
BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85 (https://dejure.org/1988,967)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1988 - 4 C 1.85 (https://dejure.org/1988,967)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1988 - 4 C 1.85 (https://dejure.org/1988,967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernStrG § 17 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1294 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 251
  • NVwZ 1989, 252
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85
    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete Schutzauflage nachholen, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so folgt aus der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 4 B 16.83
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85
    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Belange eines betroffenen Grundeigentümers in sachgerechter Weise nur dadurch erkannt und gewichtet werden können, daß die abzutretende Fläche "zentimetergenau" erfaßt wird (vgl. Beschluß des Senats vom 12. August 1983 - BVerwG 4 B 16.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 53 - und Beschluß vom 19. September 1985 - BVerwG 4 B 86.85 - ).
  • BVerwG, 29.11.1984 - 4 B 222.84

    Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85
    Die Kläger tragen als Gesamtschulder 3/5 der Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens BVerwG 4 B 222.84 und der im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85
    Dies wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Fall, wenn die Kläger infolge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt dermaßen stärker durch Lärm und Abgase beeinträchtigt würden, daß ihnen dies ohne einen angemessenen Ausgleich der bezeichneten Art nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33 - 35.83 - BVerwGE 77, 285 und vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 60 S. 68 ; Korbmacher, DÖV 1982, 517 ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85
    Dies wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Fall, wenn die Kläger infolge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt dermaßen stärker durch Lärm und Abgase beeinträchtigt würden, daß ihnen dies ohne einen angemessenen Ausgleich der bezeichneten Art nicht zuzumuten ist (vgl. Urteile des Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33 - 35.83 - BVerwGE 77, 285 und vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 60 S. 68 ; Korbmacher, DÖV 1982, 517 ).
  • BVerwG, 19.09.1985 - 4 B 86.85

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Anwendbarkeit des § 28 VwVfG im

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85
    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Belange eines betroffenen Grundeigentümers in sachgerechter Weise nur dadurch erkannt und gewichtet werden können, daß die abzutretende Fläche "zentimetergenau" erfaßt wird (vgl. Beschluß des Senats vom 12. August 1983 - BVerwG 4 B 16.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 53 - und Beschluß vom 19. September 1985 - BVerwG 4 B 86.85 - ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Ferner muss gewährleistet sein, dass die nach § 19 Abs. 1 und 2 FStrG schon aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses zulässige Enteignung in räumlicher Hinsicht eindeutig umgrenzt ist (BVerwG, Urteil vom 25. März 1988 - 4 C 1.85 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 73 = juris Rn. 8).

    Der vorliegende Grunderwerbsplan zeigt im - grundsätzlich ausreichenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1988 a.a.O.) - Maßstab 1:1 000 die zu erwerbenden, die dauerhaft zu beschränkenden und die vorübergehend beanspruchten Flächen.

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Die Bezugnahme auf Anträge und Antragsunterlagen ist deshalb regelmäßig unbedenklich zulässig (vgl. Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 1.85 - NVwZ 1989, 252 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 73).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht dazu auf die Entscheidung des Senats vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 1.85 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 73 = NVwZ 1989, 252 ).
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