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   BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04   

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https://dejure.org/2004,4728
BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04 (https://dejure.org/2004,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2004 - 4 B 15.04 (https://dejure.org/2004,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2004 - 4 B 15.04 (https://dejure.org/2004,4728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ; Veranstaltungen in einem Swinger-Club als "Wohnen" im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO); Zulassung eines Swinger-Clubs als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 4 Abs. 1; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04
    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 2002 - BVerwG 6 C 16.02 - (NVwZ 2003, 603) ab, ist unzulässig, weil sie den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung d e r s e l b e n Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04
    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ; Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; vgl. auch Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - NVwZ 1991, 267).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04
    Zum Begriff des Wohnens gehört eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04
    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ; Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; vgl. auch Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - NVwZ 1991, 267).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04
    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ; Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; vgl. auch Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - NVwZ 1991, 267).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Gegenstand der Betrachtung sind die Auswirkungen, die typischerweise von einem Vorhaben der beabsichtigten Art, insbesondere nach seinem räumlichen Umfang und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem vorhabenbedingten An- und Abfahrtsverkehr sowie der zeitlichen Dauer dieser Auswirkungen und ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten, ausgehen (vgl. Urteile vom 21. März 2002 a.a.O. S. 159 f. und vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - a.a.O.; Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 4 B 1.91 - a.a.O. und vom 25. März 2004 - BVerwG 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Gemeint ist damit die Nutzungsform des selbstbestimmt geführten privaten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf eine gewisse Dauer angelegt ist und keinem anderen in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Nutzungszweck verschrieben ist, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (vgl. BVerwG B. v. 25.03.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = Juris Rn. 4 mwN; B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2017 - 5 S 1791/16

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Benutzung als Ferienwohnung; Nutzungsänderung

    Denn die ständig wechselnde kurzfristige Nutzung einer Wohnung durch Feriengäste ist keine auf Dauer angelegte private Haushaltsführung "in den eigenen vier Wänden", wie sie der Begriff des "Wohnens" i. S. des § 4 Abs. 1 BauNVO zum Schutz der Wohnruhe in einem allgemeinen Wohngebiet voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70, juris Rn. 4 m.w.N.).
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