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   BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14   

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https://dejure.org/2015,7569
BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14 (https://dejure.org/2015,7569)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 9 B 55.14 (https://dejure.org/2015,7569)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 9 B 55.14 (https://dejure.org/2015,7569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden Abwassererzeugers nach dem Verursacherprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden Abwassererzeugers nach dem Verursacherprinzip

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Umlage und dem Nutzen, den der Abgabenpflichtige haben könnte, wird weder vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch vom Willkürverbot gefordert (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508 und Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 40).

    Sie übersieht, dass, wie bereits dargelegt, ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Umlage und dem Nutzen, den der Abgabenpflichtige haben könnte, weder vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch vom Willkürverbot gefordert wird (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508 und Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 40).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Umlage und dem Nutzen, den der Abgabenpflichtige haben könnte, wird weder vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch vom Willkürverbot gefordert (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508 und Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 40).

    Sie übersieht, dass, wie bereits dargelegt, ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Umlage und dem Nutzen, den der Abgabenpflichtige haben könnte, weder vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch vom Willkürverbot gefordert wird (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508 und Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 40).

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner geklärt, dass sich zwar die nach dem Abwasserabgabengesetz vom Direkteinleiter zu entrichtende Abgabe in Verwirklichung des Verursacherprinzips grundsätzlich nach der im Rahmen der Inanspruchnahme des Allgemeinguts "Gewässer" objektiv eingetretenen Umweltschädigung richtet (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 - BVerwGE 107, 345 ).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Dies zu überprüfen, ist nicht Aufgabe des Zulassungsverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-525/12

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Der Unionsgesetzgeber hat sich jedoch einer vollständigen Harmonisierung der wasserrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten gerade enthalten (EuGH, Urteil vom 11. September 2014 - C-525/12 [ECLI:EU:C:2014:2202], Kommission/Deutschland - NVwZ 2014, 1442 Rn. 50).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86

    Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Für den Indirekteinleiter hingegen enthält das Abwasserabgabengesetz keine Anordnung, dass die von ihm zu entrichtende abwasserrechtliche Umlage ebenfalls nach dem Maß seiner Mitverursachung der Schädlichkeit des in ein Gewässer eingeleiteten Abwassers zu bemessen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 49.86 - BVerwGE 78, 275 ).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 C 21.70 - BVerwGE 42, 210 ).
  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Mit der Beschwerde ist davon auszugehen, dass Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 S. 1) auch vor dem Jahr 2010 und damit für den hier relevanten Veranlagungszeitraum die Mitgliedstaaten und alle ihre Träger öffentlicher Gewalt jedenfalls dazu verpflichtete, jegliche Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet waren, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich zu gefährden (EuGH, Urteil vom 11. September 2012 - C-43/10 [ECLI:EU:C:2012:560], Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Rn. 57).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Zwar kann es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung genügen, dass in einem zukünftigen Revisionsverfahren voraussichtlich gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen sein wird (statt vieler BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243 S. 26).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
    Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - BVerfGE 135, 126 Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 C 21.70 - BVerwGE 42, 210 ).
  • BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Verletzung der

  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 3.81

    Selbstverwaltung - Erftverbandsgesetz - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06

    Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband;

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