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   BVerwG, 25.03.2021 - 1 B 12.21   

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https://dejure.org/2021,11735
BVerwG, 25.03.2021 - 1 B 12.21 (https://dejure.org/2021,11735)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2021 - 1 B 12.21 (https://dejure.org/2021,11735)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2021 - 1 B 12.21 (https://dejure.org/2021,11735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzugelassene Revisionsfrage, ob bei der Zuständigkeitsprüfung nach § 71a AsylG, die vor der Prüfung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 AsylG bereits feststehen sollte, nicht auf den Folgeverfahren, sondern auf den (Erst)Verfahren des Klägers in Österreich ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzugelassene Revisionsfrage, ob bei der Zuständigkeitsprüfung nach § 71a AsylG, die vor der Prüfung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 AsylG bereits feststehen sollte, nicht auf den Folgeverfahren, sondern auf den (Erst)Verfahren des Klägers in Österreich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2021 - 1 B 12.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • VG Cottbus, 22.06.2022 - 5 K 2207/17
    Sinn und Zweck der Regelung über den Zweitantrag in § 71a AsylG ist die Beschleunigung des Verfahrens durch eine Beschränkung des Prüfprogramms (BVerwG, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 B 12.21 -, Juris Rn. 4).
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