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   BVerwG, 25.04.1972 - III C 7.71   

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https://dejure.org/1972,1058
BVerwG, 25.04.1972 - III C 7.71 (https://dejure.org/1972,1058)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1972 - III C 7.71 (https://dejure.org/1972,1058)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1972 - III C 7.71 (https://dejure.org/1972,1058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Erben auf Zuerkennung einer Hauptentschädigung - Ermittlung des Stichtagsvermögens eines vor dem 21.6.1948 gestorbenen unmittelbar Geschädigten - Ansatz und Bewertung von Wirtschaftsgütern - Begriff des Vermögens am Todestag - Unentgeltliche Verfügung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    9. LeistungsDV-LA § 1 Abs. 5; LAG § 249 Abs. 1, 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.05.1969 - III C 173.67
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1972 - III C 7.71
    Als Vermögen am Todestag im Sinne des § 1 Abs. 5 der 9. LeistungsDV-LA sind nur die Wirtschaftsgüter anzusetzen, die den sogenannten Nachlaß bilden (Bestätigung von BVerwG III C 173.67).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG III C 173.67 - (BVerwGE 32, 105 = Buchholz 427.3 § 249 Nr. 27) dahin erkannt, daß bei Anwendung des hier einschlägigen § 1 Abs. 5 Satz 1 der 9. LeistungsDV-LA als Vermögen zum Todestag nur die Wirtschaftsgüter angesetzt werden können, die den sogenannten Nachlaß bilden.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1969 - a.a.O. - die Frage offengelassen, was in den Fällen zu gelten habe, in denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten oder von Todes wegen über Wirtschaftsgüter verfügt habe.

  • VG Düsseldorf, 17.07.2013 - 20 K 7520/12

    Kosten der Ausführungsplanung sind keine "Planungskosten"!

    Eine Befugnis der Behörde, den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt festzusetzen, ist nur dann gegeben, wenn auch die zu Grunde liegende Leistung durch Verwaltungsakt gewährt wurde, sog. Kehrseitentheorie: vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. April 1972 - BVerwG VII C 68.70 -, BVerwGE 40, Seite 89.
  • SG Stuttgart, 09.08.2010 - S 24 AS 4043/08

    Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Allerdings ist der in § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG normierte Erstattungsanspruch zugleich die Kehrseite, vgl. zur sog. Kehrseitentheorie allgemein BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 7 C 70/80, Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 72; Urt. v. 25.04.1972 - III C 7.71, Buchholz 427.3 § 249 Nr. 20; Urt. v. 21.09.1966 - V C 155.65, Buchholz 409.2 § 51 AbgeltungsG Nr. 1; Ehlers , VerwArch 74 (1983), S. 112 (127 f.), des einem Dritten nach dem SGB II bewilligten Leistungsanspruchs.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 20.79

    Zuerkennung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) als

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl.Urteile vom 21. Mai 1969 - BVerwG 3 C 173.67 - [Buchholz 427.3 § 249 Nr. 27] undvom 25. April 1972 - BVerwG 3 C 7.71 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 30]) ist das Verwaltungsgericht zunächst richtig davon ausgegangen, daß sich das Vermögen eines unmittelbar Geschädigten am Todestag aus den Wirtschaftsgütern zusammensetzt, die seinen Nachlaß bilden.
  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 85.70

    Gleichstellung von vorweggenommener und natürlicher Erbfolge

    Dazu hat der erkennende Senat bereits im Falle einer vor dem Währungsstichtag verstorbenen Erblasserin in seinem Urteil vom 25. April 1972 - BVerwG III C 7.71 - (BVerwGE 40, 89 = Buchholz 427.3 § 249 Nr. 30 = ZLA 1972, 128) ausgeführt:.
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