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   BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77   

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https://dejure.org/1979,3726
BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77 (https://dejure.org/1979,3726)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1979 - 5 CB 30.77 (https://dejure.org/1979,3726)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1979 - 5 CB 30.77 (https://dejure.org/1979,3726)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrensmangels - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Begründung des Zulassungsgrundes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76

    Rechtmäßigkeit von im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens getroffenen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77
    In der Beschwerde wird zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auf die Begründung in der Sache BVerwG 5 CB 59.76 verwiesen.

    Soweit zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auf die Ausführungen zur Beschwerde in der Sache BVerwG 5 CB 59.76 verwiesen wird, ist darauf hinzuweisen, daß der gebotenen Darlegungspflicht, die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der betreffenden Beschwerdeschrift selbst zu erfolgen hat, durch eine pauschale Verweisung auf Ausführungen in einem anderen Verwaltungsstreitverfahren nicht genügt wird.

  • BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 8.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77
    Zur Rüge, daß das angefochtene Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweiche und auf dieser Abweichung beruhe, wird vorgetragen, daß das Flurbereinigungsgericht die Tragweite des angeführten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 8.68 - verkannt habe, weil im Rahmen der Gesamtabfindung darauf abzustellen sei, die landwirtschaftlichen Betriebe funktionsfähig zu machen.

    Die zur Begründung des Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO angeführte Verkennung der Tragweite der vom Flurbereinigungsgericht selbst herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 8.68 - (RdL 1971, 154) läßt nicht erkennen, hinsichtlich welchen Erkenntnisses eine entscheidungserhebliche Abweichung vorliegen könnte.

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77
    Das Flurbereinigungsgericht ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJW 1978, S. 989 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77
    Das Flurbereinigungsgericht ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJW 1978, S. 989 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77
    Das Flurbereinigungsgericht ist ohnehin nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJW 1978, S. 989 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]]).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77
    Ein auf § 133 Nr. 5 VwGO gestützter Verfahrensmangel ist nur dann anzunehmen, wenn die Begründung des Urteils überhaupt unterblieben, unverständlich oder verworren ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
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