Rechtsprechung
BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensfehlerfreie Entscheidung - Überzeugung des Gerichts - Berufungsgericht - Beteiligtenvorbringen - Abweichung von Rechtssätzen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
Wegen der geltend gemachten Ansprüche auf Vernichtung von Kriminalakten, die nicht nur Unterlagen zur äußerlich wahrnehmbaren, insbesondere körperlichen Beschaffenheit einer Person enthalten (vgl. Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - aaO. S. 23), und auf Löschung automatisiert gespeicherter personenbezogener Daten mag unter diesen Umständen eine analoge Anwendung des § 81 b 2. Alternative StPO und der zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze zur Lückenfüllung in Betracht kommen.Der Senat hat in seinen vom Beklagten angeführten Urteilen eine analoge Anwendung nur deshalb verneint, weil dort - anders als nach der Einschätzung des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - nicht von einer Regelungslücke auszugehen war (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - aaO. S. 24).
- BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88
Divergenz - Abweichung
Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
Aber selbst wenn das Berufungsgericht die Grundsätze zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 81 b 2. Alternative StPO gegenüber der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm auf die konkreten Umstände des Einzelfalles fehlerhaft angewendet haben sollte, würde dies allein nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfüllen (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260; Beschluß vom 14. Juni 1989 - BVerwG 1 B 84.89 -). - BVerwG, 14.06.1989 - 1 B 84.89
Darlegungserfordernisse bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
Aber selbst wenn das Berufungsgericht die Grundsätze zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 81 b 2. Alternative StPO gegenüber der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm auf die konkreten Umstände des Einzelfalles fehlerhaft angewendet haben sollte, würde dies allein nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfüllen (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260; Beschluß vom 14. Juni 1989 - BVerwG 1 B 84.89 -).
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [187 f.]). - BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29, S. 6 = NJW 1989, 3235). - BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [187 f.]).