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   BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94   

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BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94 (https://dejure.org/1994,7525)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1994 - 1 B 19.94 (https://dejure.org/1994,7525)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1994 - 1 B 19.94 (https://dejure.org/1994,7525)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensfehlerfreie Entscheidung - Überzeugung des Gerichts - Berufungsgericht - Beteiligtenvorbringen - Abweichung von Rechtssätzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
    Wegen der geltend gemachten Ansprüche auf Vernichtung von Kriminalakten, die nicht nur Unterlagen zur äußerlich wahrnehmbaren, insbesondere körperlichen Beschaffenheit einer Person enthalten (vgl. Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - aaO. S. 23), und auf Löschung automatisiert gespeicherter personenbezogener Daten mag unter diesen Umständen eine analoge Anwendung des § 81 b 2. Alternative StPO und der zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze zur Lückenfüllung in Betracht kommen.

    Der Senat hat in seinen vom Beklagten angeführten Urteilen eine analoge Anwendung nur deshalb verneint, weil dort - anders als nach der Einschätzung des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - nicht von einer Regelungslücke auszugehen war (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - aaO. S. 24).

  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
    Aber selbst wenn das Berufungsgericht die Grundsätze zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 81 b 2. Alternative StPO gegenüber der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm auf die konkreten Umstände des Einzelfalles fehlerhaft angewendet haben sollte, würde dies allein nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfüllen (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260; Beschluß vom 14. Juni 1989 - BVerwG 1 B 84.89 -).
  • BVerwG, 14.06.1989 - 1 B 84.89

    Darlegungserfordernisse bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
    Aber selbst wenn das Berufungsgericht die Grundsätze zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 81 b 2. Alternative StPO gegenüber der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm auf die konkreten Umstände des Einzelfalles fehlerhaft angewendet haben sollte, würde dies allein nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfüllen (vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260; Beschluß vom 14. Juni 1989 - BVerwG 1 B 84.89 -).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [187 f.]).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29, S. 6 = NJW 1989, 3235).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1994 - 1 B 19.94
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [187 f.]).
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