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   BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95   

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BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95 (https://dejure.org/1996,130)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1996 - 2 C 27.95 (https://dejure.org/1996,130)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1996 - 2 C 27.95 (https://dejure.org/1996,130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Richter - Besoldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 116
  • NVwZ 1997, 286 (Ls.)
  • NJ 1996, 651
  • DVBl 1996, 1147
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 [22]; 81, 363 [375]; BVerwG, Urteile vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - [Buchholz 235 § 19 a Nr. 2] m.w.N. und vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 41.90 - [Buchholz 240 § 40 Nr. 26 = ZBR 1993, 84]), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.

    Dabei hat der Gesetzgeber als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigen, daß den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 8, 1, [16 f.]).

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, u. a. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - [Buchholz 240 § 19 a Nr. 10] m.w.N.).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung hat der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so daß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 [58] m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - [Buchholz 240.1 Nr. 2] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht erforderlich, daß die Ermächtigung in ihrem Wortlaut so genau wie nur irgend möglich formuliert und gefaßt ist; sie hat von Verfassungs wegen hinreichend bestimmt zu sein (vgl. u.a. BVerfGE 58, 257 [ 277]).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 [22]; 81, 363 [375]; BVerwG, Urteile vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - [Buchholz 235 § 19 a Nr. 2] m.w.N. und vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 41.90 - [Buchholz 240 § 40 Nr. 26 = ZBR 1993, 84]), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 41.90

    Besoldungsrecht - Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Zahlung an Stiefvater

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 [22]; 81, 363 [375]; BVerwG, Urteile vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - [Buchholz 235 § 19 a Nr. 2] m.w.N. und vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 41.90 - [Buchholz 240 § 40 Nr. 26 = ZBR 1993, 84]), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung hat der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so daß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 [58] m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - [Buchholz 240.1 Nr. 2] m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 [22]; 81, 363 [375]; BVerwG, Urteile vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - [Buchholz 235 § 19 a Nr. 2] m.w.N. und vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 41.90 - [Buchholz 240 § 40 Nr. 26 = ZBR 1993, 84]), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Die in diesem Zusammenhang überprüfte Verordnungsermächtigung des § 73 BBesG sowie die Höhe der nach § 2 der 2. BesÜV gewährten Dienstbezüge seien im Hinblick auf die aus historischen Gründen noch unterschiedlichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im bisherigen Bundesgebiet und in den neuen Ländern verfassungsrechtlich unbedenklich (Hinweis u.a. auf das Urteil vom 26. April 1996 - 2 C 27.95 -, BVerwGE 101, 116 ff.).

    Der Besoldungsgesetzgeber hat gemäß den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der dem Verordnunggeber überlassenen Regelung mit hinreichender Bestimmtheit normiert (vgl. auch BVerwGE 101, 116 ).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Die Alternativen- oder Variantenuntersuchung spielt zwar im Rahmen der UVP eine maßgebliche Rolle, jedoch nicht in dem Sinne, dass in Betracht kommende andere Lösungen selbst Gegenstand der - nach Maßgabe des UVPG formalisierten - UVP zu sein hätten (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - a.a.O., vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - a.a.O.; Beschlüsse vom 15. September 1995 - BVerwG 11 VR 16.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 6 und vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 116).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 12.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfaßt auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie BVerwGE 101, 116).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV F. 1993 ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie BVerwGE 101, 116).

    Der Begriff der Befähigungsvoraussetzungen umfaßt die für die jeweilige Laufbahn geforderten Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, d.h. den Vorbildungsabschluß, den Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Befähigungsvoraussetzungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ; Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

    Die fortbestehenden erheblichen Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im bisherigen Bundesgebiet und in den neuen Ländern sind ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die besoldungsrechtliche Differenzierung (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfaßt auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie BVerwGE 101, 116).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV F. 1993 ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie BVerwGE 101, 116).

    Der Begriff der Befähigungsvoraussetzungen umfaßt die für die jeweilige Laufbahn geforderten Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, d.h. den Vorbildungsabschluß, den Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ); Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

    Die fortbestehenden erheblichen Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im bisherigen Bundesgebiet und in den neuen Ländern sind ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die besoldungsrechtliche Differenzierung (vgl. BVerwGE 101, 116 ).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfaßt auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie BVerwGE 101, 116).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie BVerwGE 101, 116).

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 25. April 1996 BVerwG 2 C 27.95 (BVerwGE 101, 116 ) ausgeführt hat, ist der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" weiter als derjenige der "Befähigung".

    Sinn und Zweck des § 4 2. BesÜV alter und neuer Fassung (vgl. Art. 1 Nr. 1 Vierte Besoldungsübergangs Änderungsverordnung vom 17. November 1997 ) bestehen darin, die Bereitschaft von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet zu einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der Bundeswehr im Beitrittsgebiet zu fördern (vgl. BRDrucks 215/91 S. 22, 26; BVerwGE 101, 116 ).

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 25. April 1996 (a.a.O.) im einzelnen dargelegt hat, ist die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. mit § 73 BBesG, Art. 80 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Er entstammt dem Laufbahnrecht und umfasst sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (vgl. Urteile vom 25. April 1996 a.a.O. S. 118, vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 5.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 8 S. 17, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 69.03 - ZBR 2005, 39, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 70.03 - LKV 2005, 68).

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet;

    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfasst auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116).

    Die Zuschussregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV F. 1993 ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O.).

    Der Begriff der Befähigungsvoraussetzungen umfasst die für die jeweilige Laufbahn geforderten Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, d.h. den Vorbildungsabschluss, den Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 ).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 2 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 f. und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).

    Die Zuschussregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O, S. 119 ff.).

    Die fortbestehenden erheblichen Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im bisherigen Bundesgebiet und in den neuen Ländern sind ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt für die besoldungsrechtliche Differenzierung (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 121 f. sowie - bezogen auf die Bezahlung Angestellter nach BAT-Ost - auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 2000 - 1 BvR 514/00 - NJW 2000, 3555).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Zur Begründung wurde ausgeführt, ein Richter habe die Befähigungsvoraussetzungen im Sinne des § 4 Abs. 1 der 2. BesÜV dann nicht im bisherigen Bundesgebiet erworben, wenn er an einer Universität im Beitrittsgebiet Rechtswissenschaften studiert und dieses Studium als Diplom-Jurist abgeschlossen habe (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - [BVerwGE 101, 116]).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

    Dabei hat der Gesetzgeber als hergebrachten Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigen, dass den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 ).

    Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 Nr. 2 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996, a.a.O.).

    Im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19 a BBesG Nr. 10 m.w.N. und vom 25. April 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht

    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfaßt auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie BVerwG 101, 116).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie BVerwGE 101, 116).

    Sinn und Zweck des § 4 2. BesÜV alter und neuer Fassung (vgl. Art. 1 Nr. 1 Vierte Besoldungsübergangs-Änderungsverordnung vom 17. November 1997 ) bestehen darin, die Bereitschaft von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet zu einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der Bundeswehr im Beitrittsgebiet zu fördern (vgl. BRDrucks 215/91 S. 22, 26; BVerwGE 101, 116 ).

    Für die Laufbahn des mittleren Dienstes ist mindestens der Abschluß einer Realschule oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erforderlich (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BRRG § 19 BLV, Art. 1 der Verordnung zur Gestaltung der Laufbahnen der Beamten im Land Sachsen-Anhalt vom 15. Mai 1991 . Diese Befähigungsvoraussetzungen hat der Kläger durch den Besuch der 10-klassigen polytechnischen Oberschule und die Ausbildung zum Baufacharbeiter im Beitrittsgebiet erworben. Dabei handelt es sich um "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. Denn auch dem allgemeinbildenden Schulabschluß kommt unmittelbar laufbahnrechtliche Bedeutung zu (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - ).

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 264/04

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über das zukünftige Gehalt eines

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 69.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 24.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung;

  • VG Meiningen, 18.06.2003 - 1 K 492/00

    Besoldung und Versorgung; Besoldung; Zuschuss; ruhegehaltsfähiger; Ernennung;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 45.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

  • BVerwG, 18.09.2007 - 2 B 27.07

    Grundsätzliche Bedeutung von durch höchstrichterlicher Rechtsprechung geklärten

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 17.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01

    Verpflichtende Arbeitszeitkonten für Lehrer sind rechtmäßig

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00

    Voraussetzungen für die Gewährung eines ruhegehaltsfähigen Zuschusses; Bestehen

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 22.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur

  • VG Köln, 27.09.2012 - 15 K 5592/11
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 40.99

    Dienstbezüge, Absenkung der - aus Anlass der Einführung der Pflegeversicherung,

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07

    Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Besoldung von bei der

  • VG Potsdam, 08.10.2003 - 2 K 351/98

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses nach § 4 Abs. 1 der 2.

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit;

  • BVerwG, 29.12.2011 - 2 B 88.11

    Dienstwohnungsausgleich bei Pfarrer-Ehegatten (mit einer dienstlichen

  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02

    Vollstreckungsvergütung der Gerichtsvollzieher; Bemessung nach der 2. BesÜV;

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 21.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96

    Abgeordneter, Zuschuß zu Krankheitskosten eines ehemaligen -; statusrechtlicher

  • BVerwG, 28.09.2007 - 2 B 62.07

    Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

  • OVG Saarland, 29.01.2001 - 3 R 230/00

    Verleihung des Grades eines Diplom-Juristen; Anspruch auf die unmittelbare

  • OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09

    Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

  • VG Kassel, 10.05.2007 - 1 E 227/07
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 17/04

    Mitwirkungspflichten des Notars im Verfahren zur Einkommensergänzug

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 19.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 13/96

    Abgesenkte Grundrente für Kriegsopfer im Beitrittsgebiet

  • VG Minden, 05.03.2003 - 4 K 1033/03

    Anspruch auf Gewährung einer Einmalzahlung für einen Beamten; Versorgung der

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 8.02

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16

    Berechnung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale während der Zeit

  • VG Meiningen, 30.05.2013 - 1 K 68/11

    Überleitung des Erfahrungsdienstalters eines (Bestands-)Beamten nach dem

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09

    Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Ausscheidung einer finanziellen

  • BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17

    Anerkennung einer Befähigung für die Laufbahn als Lehrkraft an einer Realschule

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerwG, 30.01.2018 - 2 B 43.17

    Verfassungsgemäßheit des § 12b ( Beamtenversorgungsgesetz ) BeamtVG im Kontext zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - 3 A 1776/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Erhebung von § 4 Abs. 1 Nr. 7 und Anl. 2 BVO NRW

  • VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98

    Arbeitszeitkonto für Lehrer rechtmäßig

  • BGH, 19.07.1999 - NotZ 7/99

    Höhe der Einkommensergänzung eines Notars

  • VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08

    Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 25.95

    Zuschuß zur Ergänzung der Dienstbezüge für Richter der neuen Länder?

  • VG Münster, 23.10.2006 - 11 K 24/05

    Rechtmäßigkeit einer Minderung von Beihilfe unter Berücksichtigung der

  • VG Münster, 14.06.2005 - 4 K 444/01

    Anrechnung eines vor der Vollendung des 65. Lebensjahres erzielten privaten

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10

    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an

  • VG Saarlouis, 11.01.2005 - 3 K 174/04
  • BVerwG, 18.08.1998 - 2 B 64.98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "erstmalige Ernennung" - Ausschluss einer

  • VG Meiningen, 23.03.2009 - 1 K 288/05

    Besoldung und Versorgung; Zur Verjährung von Besoldungsansprüchen sowie

  • VG Neustadt, 13.03.2006 - 3 K 954/05

    Bundesbeamte müssen Praxisgebühr zahlen

  • VG Magdeburg, 19.07.2005 - 5 A 76/05
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 30.95

    Anspruch auf die ungekürzte Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz - Zahlung

  • VG Weimar, 13.07.2010 - 4 K 603/09

    Besoldung eines im Wege der Aufbauhilfe von Hessen nach Thüringen versetzten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 29.95

    Weite Auslegung des Begriffs der "Befähigungsvoraussetzungen" - Erforderlichkeit

  • VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 581/05

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" im Sinne des § 4 Abs.

  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 134.96

    Höhere Besoldung von Beamten im Beitrittsgebiet; Maßgeblichkeit des

  • VG Gießen, 16.05.2006 - 9 E 150/06

    Doppelte Praxisgebühr

  • OVG Thüringen, 22.06.1999 - 2 VO 188/97

    Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht), Streitwert

  • OVG Berlin, 17.03.1999 - 4 N 20.97

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse zur Übertragung auf den Einzelrichter;

  • VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 26 K 4035/10

    Abzug der Kostendämpfungspauschale im Rahmen der Gewährung einer Beihilfe

  • VG Magdeburg, 19.07.2005 - 5 A 65/05
  • VG Halle, 25.10.2001 - 3 A 1161/98
  • VG Meiningen, 10.12.1998 - 1 K 1407/97

    Anspruch auf Besoldung ; Eingruppierung eines Gemeinschaftsvorsitzenden in eine

  • VG Gera, 15.06.2005 - 1 K 2053/04

    Kommunalrecht; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet;

  • VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 1273/06

    Recht der Landesbeamten; Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens der

  • VG Gera, 24.04.2006 - 1 K 2054/04

    Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen; teilweise Ausbildung im

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