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   BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01   

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https://dejure.org/2001,12398
BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01 (https://dejure.org/2001,12398)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 8 B 73.01 (https://dejure.org/2001,12398)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 8 B 73.01 (https://dejure.org/2001,12398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unredlichkeit des Rechtserwerbs von Einfamilienhäusern durch Privatpersonen unter der Geltung der Wohnraumlenkungsverordnung im Hinblick auf die Größe des Hauses - Manipulativer Rechtsverstoß bei ungerechtfertigter Bevorzugung gegen die Bestimmungen der Wohnraumlenkung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01
    Diese Frage wird durch das - erst nach Einlegung der Beschwerde ergangene - Urteil vom 28. Februar 2001 (BVerwG 8 C 3.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 4 VermG vorgesehen) beantwortet.

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass offenkundig (§ 291 ZPO) in der DDR allgemein bekannt war, dass die Zuweisung von Wohnraum von dessen Größe und der Zahl der einziehenden Personen abhängig war (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 ).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01
    Diese Bestimmung rechtfertigte allerdings keine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99

    Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01
    Eine offensichtlich gegen die Vorschriften verstoßende Verwaltungsübung wäre keine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 20.99 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung und in Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01
    Dies ist der Fall, wenn die Abweichung sich darauf richtete, den Käufern den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück erst zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 ).
  • VG Berlin, 07.03.2002 - 29 A 509.97

    Verkauf eines Eigenheims in der ehemaligen DDR; Fehlende Beteiligung des Rates

    Eine offensichtlich gegen die Vorschriften verstoßende Verwaltungsübung ist keine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis im Sinne dieser Norm (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juli 2000 - 8 C 20.99 - BVerwGE 111, 322/327 und Beschl. v. 25. April 2001 - 8 B 73.01 - VIZ 2001, S. 542).

    So durften Eigenheime keineswegs losgelöst von den in der DDR üblichen Belegungsnormativen (regelmäßige Wohnungsgröße - ein Raum pro Person) vergeben werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2001 - 8 C 3.00 - a.a.O. und Beschl. v. 25. April 2001 - 8 B 73.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 10.11

    Erwerb; redlich; Rechtsverstoß; objektiv; formal; qualifiziert; Kenntnis;

    Die objektive Manipulation wird dem Erwerber schon dann zugerechnet, wenn er den manipulativen Rechtsverstoß kannte oder im Sinne einer fahrlässigen Unkenntnis hätte kennen müssen (Urteil vom 27. Januar 1994 a.a.O.; Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 8 B 73.01 - VIZ 2001, 542).
  • BVerwG, 14.01.2003 - 8 B 100.02

    Anforderungen hinsichtlich der hinreichenden Bezeichnung einer Divergenzrüge -

    a) Dem Rechtssatz aus dem Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 8 B 73.01 - (VIZ 2001, 542),.
  • BVerwG, 27.05.2002 - 7 B 3.02

    Anspruch auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

    Auch die unter Nr. 9 der Beschwerdebegründung gerügte Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2001 - BVerwG 8 B 73.01 - (VIZ 2001, 542 ) greift nicht durch, weil es an der Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze mangelt.
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