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   BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01   

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https://dejure.org/2002,3063
BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01 (https://dejure.org/2002,3063)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2002 - 5 C 17.01 (https://dejure.org/2002,3063)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2002 - 5 C 17.01 (https://dejure.org/2002,3063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    SGB VIII §§ 22, 24, 74, 79, 80
    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe; Zuständigkeit für die Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe.

  • Wolters Kluwer

    Revision - Förderung von Kindergärten - Freie Jugendhilfe - Zuständigkeit - Öffentliche Jugendhilfe - Betriebskostenzuschuss - Bedarfsdeckung - Haushaltsvorbehalt - Planungsverantwortung - Rubrumberichtigung - Förderungsanspruch

  • Judicialis

    SGB VIII § 22; ; SGB VIII § 24; ; SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 79; ; SGB VIII § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII §§ 22 24 74 79 80
    Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe; Zuständigkeit für die Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kindergartenförderung auch im Nachbarkreis möglich // Orientierung am Elternwunsch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31.Mai 2001 - 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01
    Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine Förderung von Kindergartenplätzen in einem außerhalb seines Gebietes gelegenen Kindergarten dann, wenn er damit den Kindern aus seinem Gebiet, die ihm gegenüber einen Anspruch auf Besuch eines Kindergartens haben, ausreichend Kindergartenplätze anbieten kann (wie BVerwG vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99

    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01
    Zwar bestimmt sich der Bedarf an Kindergartenplätzen anders als der an Kinderkrippenplätzen (vgl. dazu BVerwGE 110, 320) insofern an der tatsächlichen Nachfrage, als nach § 24 Satz 1 SGB VIII jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31.Mai 2001 - 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01
    Liegt eine Jugendhilfeplanung nicht vor, hindert das die Förderung nach § 74 SGB VIII nicht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2002 - 2 S 2106/00

    Ermessen bei der Förderung des Kindergartenangebotes von Trägern der freien

    Der Kläger begehrt - unabhängig von der Förderung für solche Kindergartenplätze, die durch die Sitzgemeinde bezuschusst werden - einen Ausgleich eines Abmangels zuzüglich 5 % Verwaltungskosten-Pauschale (zu dieser Differenzierung auch BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - 5 C 17.01 -).

    Der Anspruch richtet sich gemäß § 1 LKJHG gegen den Landkreis, nicht etwa gegen die Gemeinde, in der die Kindertagesstätte liegt (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.6.1997 - NVwZ-RR 1998, 116 LS; vgl. nunmehr BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - 5 C 17.01 -).

    Anerkannt ist dabei, dass eine Förderungsentscheidung nach § 74 SGB VIII eine Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII nicht voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996, BVerwGE 47, 529 und Urt. vom 25.4.2002, a.a.O.; Wiesner u.a., a.a.O., § 74 RdNr. 42; Schellhorn, a.a.O., § 74 RdNr. 23; Mönch/Kalina, RsDE 38, 29,43; Trenk-Hinterberger, SDSRV 33, 43), jedoch bei Aufnahme von Kindergartenplätzen in die Jugendhilfeplanung ihrem Träger Förderung dem Grunde nach zusteht, während es im pflichtgemäßen Ermessen des Jugendhilfeträgers steht, Plätze zu fördern, die von Kindern in Anspruch genommen werden, denen anderweitig ein Kindergartenplatz angeboten werden konnte (vgl. dazu das o.a. Urteil des BVerwG vom 25.4.2002).

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01

    Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe;

    Zu den Voraussetzungen für die begehrte Förderung dem Grunde nach, für die das Berufungsgericht auf seine Urteile vom 17. Mai 2000 - 4 L 869/00 und 4 L 870/00 - verwiesen hat, wird auf die unter den Beteiligten auch des vorliegenden Revisionsverfahrens ergangenen Urteile des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 17.01 und 5 C 18.01 - Bezug genommen.
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Zudem habe bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. April 2002 (- 5 C 17.01 -) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderungsentscheidung nicht notwendig vom Bestehen einer Jugendhilfeplanung abhängig gemacht werden könne.
  • VG Braunschweig, 22.01.2004 - 3 A 366/02

    Bedarf; freier Träger; Förderungsermessen; Gleichbehandlung; Jugendhilfe;

    Im Einverständnis der Parteien hatte die Kammer das vorliegende Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 17.05.2000 - Az.:4 L869/00 und 4 L 841/00- ausgesetzt (vgl. Urteile des BVerwG v. 25.04.2002 - 5 C 17.01 und 5C 16.01).

    Es genügt, dass er von Kindern aus seinem Gebiet besucht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 17.01 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 2086/08

    Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die in einer Musikschule

    BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17.01 -, juris, Rn. 15 (zu § 100 Abs. 1 BSHG a.F.); OVG NRW, Urteil vom 18.8.2004 - 19 A 2349/02 -, juris, Rn. 21 (zu § 3 Abs. 1 BefrVO NRW).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 17.01 -) ergebe sich ein Förderungsanspruch nach § 74 Abs. 1 SGB VIII. Für die Förderung zuständig sei danach der Träger der Jugendhilfe, dem das Angebot durch die Nutzbarkeit von Kindergartenplätzen zugute komme.
  • VG Kassel, 11.11.2003 - 5 E 3005/00
    Das SGB VIII enthält keine ausdrückliche Regelung über die örtliche Zuständigkeit für Förderleistungen nach § 74 Abs. 1 SGB VIII. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 17.01 - hierzu ausgeführt:.
  • VG Stade, 25.06.2003 - 4 A 1503/99

    Bedarf; Bedarfsplan; Betriebskosten; Betriebskostenförderung; Einrichtung;

    Allerdings ist durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.04.2002 (hier: 5 C 17.01) klargestellt, dass die in den angefochtenen Bescheiden vertretene Rechtsauffassung des Beklagten, ein Förderungsanspruch nach § 74 SGB VIII scheide bereits deshalb aus, wenn der Kindergarten, für den die Förderung begehrt wird, nicht im Gebiet des angegangenen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gelegen ist, aber von Kindern aus dessen Gebiet besucht wird, unzutreffend ist.
  • VG Minden, 05.12.2002 - 7 K 691/01

    Stadt Minden muss für Waldkindergarten Heisterholz nicht zahlen

    vgl. hierzu u. a. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.04.2002 - 5 C 17.01 u. 5 C 18.01 -.
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