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   BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06   

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BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06 (https://dejure.org/2007,856)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 (https://dejure.org/2007,856)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 (https://dejure.org/2007,856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1, § 50
    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; Eignungsbeurteilung; Befähigung; Leistung; Anforderungsprofil; Dienstpostenbeschreibung; Auswahlentscheidung; Konkurrentenantrag; maßgeblicher Zeitpunkt; Dokumentation einer Auswahl- und ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 329
  • NVwZ-RR 2007, 695 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (240)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Für den Bereich des Beamtenrechts ist dies anerkannt (vgl. u.a. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

    Wenn mehrere Bewerber - nach ihrer Eignung und Befähigung - allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (für den Bereich des Beamtenrechts vgl. Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 61).

    Unter diesen Voraussetzungen bleibt es der Entscheidung der zuständigen Stelle überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände sie das größere Gewicht beimisst (Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung ist im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten er entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.; ferner Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.; ferner Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237 § 8 NdsLBG Nr. 10).

    Ob und inwieweit die auf einem Dienstposten wahrzunehmenden Dienstaufgaben eine besondere Erfahrung, eine bestimmte Vorverwendung oder einen bestimmten Verwendungsaufbau erfordern, ist danach ebenfalls eine Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (Beschluss vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N.).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Daraus folgt ein Anspruch eines Bewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -).

    Den für die Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 SG maßgeblichen Vergleich von Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber hat der zuständige Vorgesetzte bzw. die zuständige Stelle regelmäßig auf der Grundlage aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (vgl. für den Bereich des Beamtenrechts u.a. Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -).

    Es bedurfte deshalb näherer Prüfung und Entscheidung, wie stark der Umstand einer Beurteilung in einem statusrechtlich höheren Amt zu gewichten ist (vgl. dazu für den Bereich des Beamtenrechts u.a. OVG Koblenz, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 10 B 11025/00 - juris m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2005 - 1 B 1202/05 - RiA 2006, 229; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Sentas vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris).

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, u.a. Beschluss vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 m.w.N.).

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 9. November 2005 a.a.O. m.w.N.).

    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen - wie hier - berühren als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten und stellen daher keine anfechtbaren Maßnahmen im dargelegten Sinne dar (Beschluss vom 9. November 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - BVerwGE 76, 336 = NZWehrr 1985, 203, vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 40 = NZWehrr 2001, 29 m.w.N. sowie vom 27. September 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 6.06 - m.w.N.).

    Verwendungs- und Beförderungsentscheidungen sind rechtlich voneinander zu trennen (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 a.a.O., vom 21. September 2000 a.a.O. m.w.N. und vom 27. September 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 6.06 -).

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Da "Eignung", "Befähigung" und "Leistung" unbestimmte Rechtsbegriffe wertenden Inhalts sind, steht dem zuständigen Vorgesetzten bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 SG ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. November 1986 - BVerwG 1 WB 117.86 - BVerwGE 83, 251 , vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 1.04 - m.w.N. und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 - BVerwGE 123, 346 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 35 = NZWehrr 2006, 85).

    Demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung der "Eignung" insoweit auf die Kontrolle, ob der Vorgesetzte bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwGE 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 21 und vom 12. Mai 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 WB 93.00

    Rückgängigmachung militärischer Verwendungsentscheidungen - Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - BVerwGE 76, 336 = NZWehrr 1985, 203, vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 40 = NZWehrr 2001, 29 m.w.N. sowie vom 27. September 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 6.06 - m.w.N.).

    Verwendungs- und Beförderungsentscheidungen sind rechtlich voneinander zu trennen (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 a.a.O., vom 21. September 2000 a.a.O. m.w.N. und vom 27. September 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 6.06 -).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Ob ein solcher Anspruch besteht, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. dazu allgemein Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 und vom 3. November 1986 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ; Kröninger/Warendorf in: Fehling/Kastner/ Wahrendorf, Verwaltungsrecht, Handkommentar, 2006, § 113 VwGO Rn. 145 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04

    Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998);

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Hinsichtlich des vom Antragsteller sinngemäß gestellten (Anfechtungs-)Antrages auf Aufhebung der mit Wirkung ab 1. Oktober 2006 zu Gunsten von Dr. P. für den Dienstposten Stellvertreter des Befehlshabers Sanitätsführungskommando getroffenen Verwendungsentscheidung ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212) abzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 12 B 2446/98

    Amt eines politischen Beamten; Ministerialdirektor; Besetzung einer Planstelle;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
    Er ist auch nicht gehalten, einen solchen (Spitzen-)Dienstposten zwingend einem Soldaten zu übertragen, der zwar die an die körperliche, geistige und charakterliche Eignung sowie an die Befähigung und Leistung zu stellenden Anforderungen erfüllt, jedoch nicht - zusätzlich - sein uneingeschränktes Vertrauen im Sinne des § 50 SG besitzt (vgl. dazu für den Bereich der politischen Beamten im Sinne des § 36 BBG u.a. OVG Münster, Beschluss vom 20. November 1998 - 12 B 2446/98 - juris).
  • VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 1 Bs 262/99

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ernennung

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2006 - 1 B 1587/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05

    Konkurrenz von nicht in einer Beförderungshierarchie zueinander stehenden

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 70.82

    Entsprechende Anwendbarkeit der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) im Bereich

  • BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86

    Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung -

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 119.78

    Anspruch eines Soldaten auf funktionsgerechte Verwendung bei der

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

  • BVerwG, 19.08.2004 - 1 WDS-VR 5.04

    Schwerbehinderung; Fürsorgeerlass; Fürsorgepflicht; Zahnarzt;

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme;

  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 36.00

    Notwendigkeit des Vorliegens einer "dienstlichen Maßnahme" im Sinne des § 17 WBO

  • BVerwG, 27.09.2006 - 1 WB 7.06
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    (aa) Der Arbeitgeber bleibt für die Dauer des Auswahlverfahrens an das in der veröffentlichten Stellenbeschreibung bekannt gegebene Anforderungsprofil gebunden (vgl. BVerfG 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - Rn. 6 f., ZTR 2007, 586; BVerwG 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - Rn. 55, BVerwGE 128, 329; Klarstellung von Senat 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 32 f., AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 69 = EzA GG Art. 33 Nr. 34 mit insoweit kritischer Anm. von Roetteken jurisPR-ArbR 36/2008 Anm. 1 zu C).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 1032/07 - und die Personalgrundakte des Antragstellers, außerdem die Akten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WDS-VR 4.06, BVerwG 1 WDS-VR 6.06 und BVerwG 1 WB 31.06 sowie der beim Senat anhängigen weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 59.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 sowie zuletzt vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - m.w.N.).

    a) Für Auswahl- und Verwendungsentscheidungen, auch bei der Besetzung von Spitzendienstposten der in § 50 Abs. 1 SG genannten Art (Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 333 f.), gelten die nachfolgenden Grundsätze.

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 332 m.w.N.).

    Eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen hat der Senat auch für Entscheidungen angenommen, die - wie hier - Konkurrenzverhältnisse hinsichtlich militärischer Verwendungen betreffen (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 335 f.).

    Um die Leistungen sowie die Eignung und Befähigung der beiden Kandidaten miteinander vergleichen zu können, fehlt es vorliegend - zum einen - an einer hinreichenden Kompatibilität der Beurteilungen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).

    Es verstößt gegen allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe, wenn nicht oder nicht hinreichend bedacht worden ist, dass Beurteilungen der Eignung, Befähigung und Leistung von Bewerbern, die in dem jeweils maßgeblichen Beurteilungszeitraum statusrechtlich unterschiedliche Ämter bekleidet haben, nicht ohne Weiteres gleich gewichtet werden dürfen (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 341).

    Nicht nachvollziehbar ist schließlich, welche Bedeutung der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung des zu besetzenden Dienstpostens und - hierauf bezogen - der Qualifikation der beiden Kandidaten zugemessen wurde (vgl. hierzu Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 337 ff.).

    Mit dieser Entscheidung wird zugleich die Sach- und Rechtslage fixiert, die maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung ist (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 334 f.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Zu den Anforderungen an den Eignungsvergleich bei einer Auswahl- und Verwendungsentscheidung zur Besetzung eines militärischen Spitzendienstpostens (im Anschluss an Beschluss vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329).

    30 Eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen hat der Senat auch für Entscheidungen angenommen, die wie hier Konkurrenzverhältnisse hinsichtlich militärischer Verwendungen betreffen (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).

    Dagegen verfestigt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 sowie zuletzt vom 26. Februar 2008 BVerwG 1 WB 1.07 m.w.N.).

    38 a) Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der hier vorliegenden Anfechtung einer Auswahlentscheidung, verbunden mit dem Verpflichtungsantrag, über die Besetzung des Dienstpostens neu zu entscheiden, der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 334).

    39 b) Für Auswahl- und Verwendungsentscheidungen, auch bei der Besetzung von Spitzendienstposten der in § 50 Abs. 1 SG genannten Art (Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 333 f.), gelten die nachfolgenden Grundsätze.

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 332 m.w.N.).

    Sind solche Festlegungen getroffen, so ist die zuständige Stelle im Auswahlverfahren hieran gebunden, weil sie andernfalls in Widerspruch zu dem Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät; ob sie ihre Entscheidung an der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Kontrolle (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht vgl. Urteil vom 16. August 2001 BVerwG 2 A 3.00 BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

    Für die eigentliche inhaltliche Bewertung der Eignung der Bewerber am Maßstab der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. des Anforderungsprofils verbleibt es allerdings bei der oben genannten eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (Klarstellung zum Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht ebenso Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 60).

    Wenn mehrere Bewerber nach ihrer Eignung und Befähigung allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 61).

    53 (2) Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Beurteilungen der Leistungen in einer Weise miteinander "kompatibel" gemacht, die einen sachgerechten Eignungsvergleich erlaubt (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).

    Entsprechendes gilt für den Eignungsvergleich von Soldaten in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern; es verstößt gegen allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe, wenn nicht oder nicht hinreichend bedacht worden ist, dass Beurteilungen der Eignung, Befähigung und Leistung von Bewerbern, die in dem jeweils maßgeblichen Beurteilungszeitraum statusrechtlich unterschiedliche Ämter bekleidet haben, nicht ohne Weiteres gleich gewichtet werden dürfen (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 341).

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