Rechtsprechung
BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
§ 14 AÜG; § 87 Nr. 1 BlnPersVG
Personalvertretungsrecht; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Einstellung von Arbeitnehmern im Sinne von § 87 Nr. 1 BlnPersVG; Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
§ 14 AÜG
Einsatz von Leiharbeitnehmern; Einstellung von Arbeitnehmern im Sinne von § 87 Nr 1 BlnPersVG; Grundsatzrüge; Nichtzulassungsbeschwerde; Personalvertretungsrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Nr 1 PersVG BE 2004, § 14 Abs 3 AÜG, § 14 Abs 4 AÜG
Einsatz von Leiharbeitnehmern; Einstellung von Arbeitnehmern im Sinne von § 87 Nr. 1 BlnPersVG - Wolters Kluwer
Gelten der Beteiligungspflichtigkeit der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 3 AÜG für Personalvertretungen im öffentlichen Dienst eines Landes bei Bestimmung durch Landesrecht; Summierung der Einsatzzeiten von Leiharbeitnehmern bei Prüfung ...
- rewis.io
Einsatz von Leiharbeitnehmern; Einstellung von Arbeitnehmern im Sinne von § 87 Nr. 1 BlnPersVG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 14 Abs. 3; BlnPersVG § 87 Nr. 1
Gelten der Beteiligungspflichtigkeit der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 3 AÜG für Personalvertretungen im öffentlichen Dienst eines Landes bei Bestimmung durch Landesrecht; Summierung der Einsatzzeiten von Leiharbeitnehmern bei Prüfung ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.12.2010 - Vg 62 K 3.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
- BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 979
- NZA-RR 2012, 500
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
Zuständigkeit des Hauptpersonalrats; Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11
Es ist offenkundig und bedarf deswegen nicht eigens der Klarstellung im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens (vgl. zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 14. September 2011 - BVerwG 6 PB 14.11 - juris Rn. 2 m.w.N. aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts), dass § 14 Abs. 4 AÜG die in Absatz 3 derselben Vorschrift angeordnete Beteiligung des Betriebsrats für den Fall der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung nur für den Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes auf Personalvertretungen im öffentlichen Dienst erstreckt.Die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, der Einsatz jedes Leiharbeitnehmers sei gesondert zu betrachten (BA S. 15), erweist sich offenkundig als zutreffend und bedarf daher nicht eigens der Klärung im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens (Beschluss vom 14. September 2011 - BVerwG 6 PB 14.11 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90
Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11
Ist daher bei der vorliegenden Fallgestaltung voraussetzungsgemäß die Einsatzdauer für die im Hinblick auf § 87 Nr. 1 BlnPersVG zu fordernde Eingliederung maßgeblich (vgl. Beschluss vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 6 S. 19), so kann es nur auf den jeweils betroffenen einzelnen Leiharbeitnehmer ankommen. - BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90
Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand
Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11
Dies hat der Senat bereits in einem Beschluss vom 20. Mai 1992 (BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 = Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 8 S. 26) bestätigt und hierbei auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift sowie auf die - ebenso eindeutigen - einschlägigen entstehungsgeschichtlichen Begebenheiten verwiesen.
- BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11
Anders als der Antragsteller meint, weicht das Oberverwaltungsgericht insoweit auch nicht im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von dem Beschluss des Senats vom 7. April 2010 (BVerwG 6 P 6.09 - BVerwGE 136, 271 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 112) ab. - BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats; vorübergehende …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11
Diese Gefahr ist allerdings dem grundsätzlichen Ausschluss kurzfristiger Einsätze von Leiharbeitnehmern aus dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Nr. 1 BlnPersVG immanent; ihr kann nicht über ein schematisches Aufleben der Mitbestimmungspflicht ab Überschreiten einer bestimmten Gesamtdauer des Einsatzes begegnet werden (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der wiederholten Verlängerung einer krankheitsbedingten vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im Sinne von § 88 Nr. 7 BlnPersVG: Beschluss vom 22. Dezember 2011 - BVerwG 6 PB 18.11 - juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
Personalrat; Mitbestimmung; Einstellung; Eingliederung; Übernahme; …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11
PVL Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 25.08.2011 - AZ: OVG 60 PV 3.11.
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 8.13
Geschäftsbedarf des Personalrats; Rechtsanwaltsgebühren; …
Es wird festgestellt, dass die Beteiligte verpflichtet ist, die Kosten der Anwaltskanzlei Daniels und Pätzel aus dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - 6 PB 24.11 - in Höhe von 596, 90 ? zu zahlen.Die hiergegen vom Antragstellervertreter erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. April 2012 (BVerwG 6 PB 24.11) mit der Begründung zurück, es lägen keine Zulassungsgründe vor: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu § 14 Abs. 3 und 4 AÜG sei nicht grundsätzlich bedeutsam, die Gesetzesauslegung vielmehr nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Norm offenkundig und daher einer Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht bedürftig.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. Februar 2013 zu ändern und festzustellen, dass die Beteiligte verpflichtet ist, die Kosten der Anwaltskanzlei Daniels und Pätzel aus dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - 6 PB 24.11 - in Höhe von 596, 90 ? zu zahlen, sowie festzustellen, dass die Beteiligte verpflichtet ist, die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im vorliegenden Verfahren für die erste und zweite Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu tragen.
Der Antragsteller kann die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren BVerwG 6 PB 24.11 ebenso beanspruchen wie für das vorliegende Beschlussverfahren erster und zweiter Instanz.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 20 A 965/15
Mitbestimmung des Personalrats aufgrund Einstellung durch zeitlich begrenzte …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - 6 P 4.90 -, BVerwGE 90, 194 = Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 8 = DÖV 1993, 159 = NVwZ-RR 1993, 566 = PersR 1992, 405 = PersV 1993, 171 = RiA 1993, 92 = ZfPR 1992, 171 = ZTR 1992, 475, und vom 25. April 2012 - 6 PB 24.11 -, Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 8 = PersR 2012, 324 = ZTR 2012, 538.