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   BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12   

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https://dejure.org/2013,10744
BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12 (https://dejure.org/2013,10744)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 B 96.12 (https://dejure.org/2013,10744)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 B 96.12 (https://dejure.org/2013,10744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Frage nach Ansprüchen auf Zahlung einer Entschädigung für krankheitsbedingt nicht angetretenen Erholungsurlaub vor der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Frage nach Ansprüchen auf Zahlung einer Entschädigung für krankheitsbedingt nicht angetretenen Erholungsurlaub vor der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12
    Denn das nationale Recht räumt einem Beamten einen solchen Urlaubsabgeltungsanspruch nicht ein (Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 - IÖD 2013, 78 ).

    Der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteile vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 - NVwZ-RR 2012, 972 Rn. 20 ff. und vom 31. Januar 2013 a.a.O. S. 79 ).

    Die Voraussetzungen für die unmittelbare Anwendbarkeit des nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzten Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG sind erfüllt (Urteil vom 31. Januar 2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12
    Der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteile vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 - NVwZ-RR 2012, 972 Rn. 20 ff. und vom 31. Januar 2013 a.a.O. S. 79 ).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12
    Der EuGH hat für beamtete Feuerwehrleute mehrfach entschieden, dass sie der Arbeitszeitrichtlinie unterfallen (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - ABl EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688 Rn. 22).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12
    Der EuGH hat für beamtete Feuerwehrleute mehrfach entschieden, dass sie der Arbeitszeitrichtlinie unterfallen (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - ABl EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688 Rn. 22).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 41.10

    Berufssoldat; Dienstzeit; Dienstzeitausgleich; Freistellung vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12
    Der Senat hat darauf hingewiesen, dass Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG, auf den Art. 1 Abs. 3 RL 2003/88/EG zur Bestimmung ihres Anwendungsbereichs Bezug nimmt, nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen ist und nicht etwa Streitkräfte, Feuerwehr oder Polizei generell, sondern nur für bestimmte in diesen Sektoren wahrgenommene besondere Aufgaben wie etwa bei Natur- oder Technologiekatastrophen und schweren Unglücksfällen von der Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie ausnimmt (Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 2 C 41.10 - Buchholz 240 § 50a BBesG Nr. 1 Rn. 20).
  • VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13

    Rückforderung von Ausbildungsgeld von Offizieren des Sanitätsdienstes;

    Hierunter fallen diejenigen Zeiten, in denen der Soldat auf Zeit mit seinen durch die Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten nach Beendigung der Ausbildung der Bundeswehr uneingeschränkt zur Verfügung gestanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.12, Umdruck Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 10 K 5420/13 -, juris Rn. 39).

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 28).

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