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   BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16   

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https://dejure.org/2016,10433
BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16 (https://dejure.org/2016,10433)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2016 - 4 B 11.16 (https://dejure.org/2016,10433)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2016 - 4 B 11.16 (https://dejure.org/2016,10433)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4; stRspr).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Mängel bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz, die mit der Verfahrensrüge beanstandet werden können, liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 und Beschluss vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7), also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 a.a.O. und vom 21. Mai 2013 - BVerwG 2 B 67.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Mängel bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz, die mit der Verfahrensrüge beanstandet werden können, liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 und Beschluss vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7), also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 a.a.O. und vom 21. Mai 2013 - BVerwG 2 B 67.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Dies gilt unabhängig von den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 4) schon deshalb, weil von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann gesprochen werden kann, wenn das Gericht - wie hier nicht - einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 - 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270 S. 31).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Dies gilt unabhängig von den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 4) schon deshalb, weil von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann gesprochen werden kann, wenn das Gericht - wie hier nicht - einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 - 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270 S. 31).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Die Verfahrensrüge der aktenwidrigen Feststellung des Sachverhalts nötigt zu dem schlüssigen Vortrag, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unstreitigen Akteninhalt sei ein Widerspruch gegeben, und verlangt eine genaue Darstellung des Widerspruchs durch konkrete Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Der Frage, wann die Telefonnotiz zur Akte gelangt ist, musste das Oberverwaltungsgericht nicht nachgehen, weil es nach seiner insofern allein maßgeblichen Rechtsauffassung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 105 ) darauf nicht ankam.
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Die Frage führt ungeachtet der Tatsache, dass sie auf die Umstände des Einzelfalls zugeschnitten ist, nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision, weil sie für die Vorinstanz keine Rolle gespielt hat - für das Oberverwaltungsgericht kam es allein auf die Statthaftigkeit des vorsorglich eingelegten Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung an (UA S. 16) - und eine für die Entscheidung der Tatsacheninstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen vermag (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 18.16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.d. Erteilung einer

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 25. April 2016 (BVerwG 4 B 11.16) wird zurückgewiesen.
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