Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12873
BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18 (https://dejure.org/2018,12873)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2018 - 1 B 11.18 (https://dejure.org/2018,12873)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2018 - 1 B 11.18 (https://dejure.org/2018,12873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Hawala-Transaktionen eines irakischen Staatsangehörigen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (n.F.), § 54 Nr. 5 AufenthG a.F., § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG
    Ausländerrecht: Anforderungen an den Begriff des Abstandnehmens nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG | Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Glaubhaftes Distanzieren; Erkennbares und glaubhaftes Abstandnehmen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (n.F.), § 54 Nr. 5 AufenthG a.F., § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG
    Ausländerrecht: Anforderungen an den Begriff des Abstandnehmens nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG | Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Glaubhaftes Distanzieren; Erkennbares und glaubhaftes Abstandnehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Hawala-Transaktionen eines irakischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (n.F.), § 54 Nr. 5 AufenthG a.F., § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG
    Ausländerrecht: Anforderungen an den Begriff des Abstandnehmens nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG | Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Glaubhaftes Distanzieren; Erkennbares und glaubhaftes Abstandnehmen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Denn bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Ausweisungsrecht war geklärt, dass die objektive Tatsache der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit dem Ausländer dann nicht mehr zugerechnet werden kann, wenn er sich glaubhaft hiervon distanziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 , vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 35 und vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 17).

    Entscheidend ist danach weiterhin, ob im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt von dem Ausländer eine gegenwärtige Gefährlichkeit ausgeht (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 34).

    Allein der Umstand, dass die Unterstützungshandlungen schon mehrere Jahre zurückliegen, genügt nicht, um das in der Person des Ausländers zutage getretene Gefahrenpotential als nicht mehr gegeben anzusehen (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 35).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht - und zwar sowohl der Begriff der Unterstützung des Terrorismus durch die Vereinigung als auch der hiervon zu unterscheidende und hier in Rede stehende Begriff der individuellen Unterstützung dieser Vereinigung durch den betroffenen Ausländer - nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung in § 129a Abs. 5 StGB sind (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 20; vgl. zur Übertragbarkeit der zu § 54 Nr. 5 AufenthG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung auf § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 28 und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - Buchholz 402.242 § 53 AufenthG Nr. 6 Rn. 19).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist geklärt, dass die darin normierten Tatbestandsmerkmale keine Abkehr von der bisherigen Senatsrechtsprechung erkennen lassen, vielmehr ein "erkennbares und glaubhaftes Abstandnehmen" von dem sicherheitsgefährdenden Tun dem glaubhaften Distanzieren im Sinne der vorstehenden Senatsrechtsprechung entspricht (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 33).

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Umfasst sind insbesondere die ausreichende Erforschung und Würdigung der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen wie etwa des Akteninhalts, des Vortrags der Beteiligten, eingeholter Auskünfte oder gerichtskundiger Tatsachen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 21).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Denn damit wird ein - angeblicher - Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen, der einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 11 f.).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Denn bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Ausweisungsrecht war geklärt, dass die objektive Tatsache der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit dem Ausländer dann nicht mehr zugerechnet werden kann, wenn er sich glaubhaft hiervon distanziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 , vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 35 und vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - BVerwGE 147, 261 Rn. 17).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    aa) Die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 83.10

    Absenkung der Besoldung im Beitrittsgebiet; vorübergehende Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Dies gilt unabhängig davon, ob diese Rechtsauffassung einer Überprüfung standhält (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 2 B 83.10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht - und zwar sowohl der Begriff der Unterstützung des Terrorismus durch die Vereinigung als auch der hiervon zu unterscheidende und hier in Rede stehende Begriff der individuellen Unterstützung dieser Vereinigung durch den betroffenen Ausländer - nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung in § 129a Abs. 5 StGB sind (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 - BVerwGE 141, 100 Rn. 20; vgl. zur Übertragbarkeit der zu § 54 Nr. 5 AufenthG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung auf § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 28 und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - Buchholz 402.242 § 53 AufenthG Nr. 6 Rn. 19).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (vgl. auch zu § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 Rn. 47).
  • BVerwG, 06.08.2012 - 5 B 55.12

    Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch das Gericht als

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2023 - 10 B 12.18

    Bauvorbescheid; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; allgemeines Wohngebiet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

    Voraussetzung hierfür wären äußerlich feststellbare Umstände, die es als wahrscheinlich erscheinen ließen, dass der Kläger seine innere Einstellung verändert hat (vgl. für den Bereich des Ausweisungsrechts: BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11/18 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451

    Erfolglose Klage gegen die Ausweisung eines sich im Ausland aufhaltenden

    Dies widerspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris), wonach allein der Umstand, dass die Unterstützungshandlungen schon mehrere Jahre zurückliegen, nicht genüge, um das zutage getretene Gefährdungspotential als nicht mehr gegeben anzusehen.

    Anders, als das Verwaltungsgericht angenommen hat (UA Rn. 79), reicht der Zeitablauf bzw. der zeitliche Abstand zur Tatbegehung (im Jahr 2006) nicht aus, um das in der Person des Ausländers zutage getretene Gefahrenpotential als nicht mehr gegeben anzusehen (BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 54).

    Grundvoraussetzung für eine solche Annahme ist jedenfalls die Einsicht des Ausländers in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns; er muss in jedem Fall sein sicherheitsgefährdendes Handeln in der Vergangenheit einräumen und offenlegen (BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.; VGH BW, B.v. 17.6.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 12; OVG NW, U.v. 15.3.2016 - 19 A 2330/11 - juris Rn. 65 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht