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   BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71   

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BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71 (https://dejure.org/1972,1398)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1972 - I WB 91.71 (https://dejure.org/1972,1398)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1972 - I WB 91.71 (https://dejure.org/1972,1398)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit derartiger generalisierender Regelungen in ständiger Rechtsprechung bejaht und insbesondere anerkannt, daß dabei auch gewisse Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 11, 245, 254 [BVerfG 28.06.1960 - 2 BvL 19/59]; 13, 21, 29 [BVerfG 26.06.1961 - 1 BvL 17/60]; 17, 1, 23; 26, 265, 275) [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64].

    Als Voraussetzung für die in seinem Bereich angesprochenen Fälle hat es lediglich gefordert, daß die durch die typisierende bzw. generalisierende Regelung entstandenen Härten nur eine verhältnismäßig nicht bedeutende Zahl von Personen betreffen und daß der Verstoß gegen den insoweit angesprochenen Gleichheitsgrundsatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 26, 265, 275) [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64].

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit derartiger generalisierender Regelungen in ständiger Rechtsprechung bejaht und insbesondere anerkannt, daß dabei auch gewisse Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 11, 245, 254 [BVerfG 28.06.1960 - 2 BvL 19/59]; 13, 21, 29 [BVerfG 26.06.1961 - 1 BvL 17/60]; 17, 1, 23; 26, 265, 275) [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64].
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit derartiger generalisierender Regelungen in ständiger Rechtsprechung bejaht und insbesondere anerkannt, daß dabei auch gewisse Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 11, 245, 254 [BVerfG 28.06.1960 - 2 BvL 19/59]; 13, 21, 29 [BVerfG 26.06.1961 - 1 BvL 17/60]; 17, 1, 23; 26, 265, 275) [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64].
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Beachtlichkeit derartiger Überlegungen für das Recht auf Freiheit der Berufsausübung, das als Spezialnorm des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Art. 12 GG geregelt ist, bereits mehrfach anerkannt (vgl. u.a. BVerfGE 23, 50, 56 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66]; 28, 21, 31) [BVerfG 18.02.1970 - 1 BvR 226/69].
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71
    Der in den genannten Vorschriften, insbesondere in Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG erteilte Verfassungauftrag umfaßt auch das Gebot, das innere Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfGE 28, 36, 47) [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68] - Dazu gehört - jedenfalls im Dienst - auch das Tragen der für den jeweiligen Dienst vorgesehenen Dienstbekleidung, d.h. also der Uniform.
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit derartiger generalisierender Regelungen in ständiger Rechtsprechung bejaht und insbesondere anerkannt, daß dabei auch gewisse Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 11, 245, 254 [BVerfG 28.06.1960 - 2 BvL 19/59]; 13, 21, 29 [BVerfG 26.06.1961 - 1 BvL 17/60]; 17, 1, 23; 26, 265, 275) [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64].
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1972 - I WB 91.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Beachtlichkeit derartiger Überlegungen für das Recht auf Freiheit der Berufsausübung, das als Spezialnorm des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Art. 12 GG geregelt ist, bereits mehrfach anerkannt (vgl. u.a. BVerfGE 23, 50, 56 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66]; 28, 21, 31) [BVerfG 18.02.1970 - 1 BvR 226/69].
  • BVerwG, 06.07.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

    In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung und bei nicht vermögensrechtlichen Gegenständen ist er auf 3.000 DM, nach Lage des Falles in bestimmten Grenzen niedriger oder höher anzunehmen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25. Mai 1972 - I WB 91/71 - undvom 14. Juni 1972 - I WB 54/71).
  • BVerwG, 22.08.1973 - I WB 26.73

    Rechtsmittel

    Nach § 10 Abs. 1 BRAGebO setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluß selbständig fest, wenn sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühr maßgebenden Wert richten oder wenn es an einem solchen Wert fehlt, etwa weil das Verfahren, wie hier, gerichtsgebührenfrei ist (BVerwG Beschlüsse vom 25. Mai 1972 - I WB 91/71 - undvom 30. Juli 1973 - I WB 48/72).
  • BVerwG, 30.07.1973 - I WB 48.72

    Rechtsmittel

    Nach § 10 Abs. 1 BRAGebO setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluß selbständig fest, wenn sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühr maßgebenden Wert richten, oder wenn es an einem solchen Wert fehlt, etwa weil das Verfahren, wie hier, gerichtsgebührenfrei ist (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1972 - I WB 91/71).
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