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   BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15   

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https://dejure.org/2016,14854
BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15 (https://dejure.org/2016,14854)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2016 - 5 PB 21.15 (https://dejure.org/2016,14854)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 (https://dejure.org/2016,14854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 Abs 2 S 1 PersVG SN, § 73 Abs 2 S 1 PersVG SN, § 87 Abs 4 PersVG SN, § 92a S 2 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 2 ArbGG
    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bezeichnung einer die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz; Ausreichende Begründung der Beschwerde; Anforderungen an die Rechtsbeschwerde wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung; Informierung einer Stufenvertretung ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13

    Kein umfassender Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung ist nach dieser Vorschrift streng aufgabenakzessorisch ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersV 2013, 377 Rn. 5 m.w. N.).

    Da die Frage, ob Beteiligungstatbestände erfüllt sind, nicht stets auf Anhieb eindeutig zu beantworten ist, muss die Personalvertretung auch dann unterrichtet werden, wenn nach den Umständen eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersV 2013, 377 Rn. 5 m.w.N.).

    Diese ist kein allgemeines Instrument präventiver Kontrolle der Rechtmäßigkeit des personalvertretungsrechtlichen Handelns der Dienststelle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersV 2013, 377 Rn. 8).

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegenden Rechtsauffassung zu folgen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Soweit der Antragsteller geltend macht (Beschwerdebegründung S. 4 f.), die angefochtene Entscheidung weiche von einem in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 2009 aufgestellten Rechtssatz ab, nimmt er Bezug auf die Erwägung in dieser Entscheidung, dass sich die Zuständigkeit der Stufenvertretungen und diejenige der örtlichen Personalräte gegenseitig ausschließen, wenn es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt, und dass dies nicht der Fall ist ("anders liegt"), wenn die übergeordnete Dienststelle generelle Maßnahmen erlässt und die nachgeordneten Dienststellen konkretisierende Maßnahmen ergreifen (- 6 PB 22.09 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 31 Rn. 6).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegenden Rechtsauffassung zu folgen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Eine solche Divergenz kann auch dann anzunehmen sein, wenn beide Entscheidungen auf der Grundlage von verschiedenen, aber inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PB 10.03 - Buchholz 251.2 § 91 BlnPersVG Nr. 2 S. 1 f.).
  • BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz; Hinreichende

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines divergenzfähigen Gerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 1. April 2016 - 5 PB 18.15 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 P 1.13

    Auskunftsanspruch des Personalrats; Überwachungsaufgabe; elektronische

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Er besteht nur in dem Umfang, in welchem der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben der Unterrichtung und der Übermittlung von Unterlagen sowie Informationen bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - 6 P 1.13 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 18 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 30. Juni 2015 - 5 PB 16.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 18.09

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung.

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Eine Divergenz ist auch insoweit nicht hinreichend bezeichnet, als der Antragsteller dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 2009 (- 6 PB 18.09 - Buchholz 251.92 § 71 SAPersVG Nr. 1 Rn. 6) den Rechtssatz entnimmt (Beschwerdebegründung S. 5 f.), dass für den Fall, dass die übergeordnete Dienststelle für eine Maßnahme zuständig ist, die entweder die Beschäftigten des gesamten Geschäftsbereichs oder Beschäftigte nachgeordneter Dienststellen betrifft, die Stufenvertretung in dem Umfang unterrichtet werden muss, wie dies für die effektive Verfolgung des Begehrens notwendig ist.
  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 PB 16.14
    Auszug aus BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15
    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 30. Juni 2015 - 5 PB 16.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Der verfassungsrechtliche Gehörsanspruch schützt weder davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst noch davor, dass das Gericht einzelne Tatsachen oder Erkenntnisse und bestimmtes Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt oder sich nicht näher damit auseinandersetzt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.2023 - 5 PB 10.23
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an

    Der verfassungsrechtliche Gehörsanspruch schützt weder davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst noch davor, dass das Gericht einzelne Tatsachen oder Erkenntnisse und bestimmtes Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt oder sich nicht näher damit auseinandersetzt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Das Darlegungserfordernis des § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i. V. m. § 92a Satz 2 i. V. m. § 72a Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 ArbGG setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerdeentscheidung erheblichen Rechtsfrage sowie die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2021 - 9 A 155/18

    Stellenbesetzungsplan; Personalrat; Anhörung; Vorlagepflichten; Vergleich;

    Hierbei bezog er sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (5 PB 21.15).

    Der Annahme, dass Stellenbesetzungspläne herauszugeben seien, stünde auch nicht der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2015 (9 A 73/14 PL) und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (5 PB 21.15) entgegen.

  • BVerwG, 16.09.2020 - 5 PB 22.19

    Begriff der Maßnahme im Personalvertretungsrecht; Auswirkung auf bestehende

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte auch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 7 m.w.N. und vom 28. Mai 2020 - 5 BN 4.19 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 5 PB 22.18

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Erstellung von Dienstplänen bzgl. der

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2020 - 5 PB 23.19

    Kosten einer Spezialschulung für Personalratsmitglied

    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs

    Im Übrigen schützt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Beteiligten auch nicht davor, dass ein Gericht einzelne Tatsachen oder Erkenntnisse und bestimmtes Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt oder sich nicht näher damit auseinandersetzt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 4/16

    Beteiligung; Bundesagentur für Arbeit; DORA; gemeinsame Einrichtung; Hebung der

    Er besteht nur in dem Umfang, in welchem der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben der Unterrichtung und der Übermittlung von Unterlagen sowie Informationen bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.5.2016 - BVerwG 5 PB 21.15 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 19.3.2014 - BVerwG 6 P 1.13 -, Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 18; Beschl. v. 28.6.2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 4 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 5 PB 3.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 09.06.2017 - 5 PB 16.16

    Zur Rechtmäßigkeit des Wählbarkeitsausschlusses nach § 9 Abs. 2 Nr. 5 PersVG BW

  • BVerwG, 10.05.2017 - 5 PB 5.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.04.2017 - 5 PB 4.16

    Keine Mitwirkung der Personalvertretung bei Auflösung einer Hauptschule in

  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 PB 7.17

    Klärungsbedürftigkeit mehrerer Rechtsfragen bezüglich einer Eingliederung bei auf

  • BVerwG, 11.07.2023 - 5 PB 6.23

    Verwerfung der auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung gestützten

  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23

    Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der

  • BVerwG, 14.12.2021 - 5 PB 1.21

    Erfassung künftiger Zulassung durch die Zustimmung des Personalrates zu einer

  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 3.23

    Verwerfung der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde;

  • BVerwG, 04.04.2023 - 5 PB 7.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • BVerwG, 21.04.2022 - 5 PB 11.21

    'Arbeitsplatz' im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 16 PersVG HE; Darlegung der

  • BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21

    Dienstvereinbarungen zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat im

  • BVerwG, 06.04.2022 - 5 PB 7.21

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes in der Beschwerdebegründung

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