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   BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65   

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BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65 (https://dejure.org/1969,1125)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1969 - VI C 10.65 (https://dejure.org/1969,1125)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - VI C 10.65 (https://dejure.org/1969,1125)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 23.62
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Die Revision hat sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht noch auf das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 23.62 - (BVerwGE 19, 37) berufen, jedoch zu Unrecht.

    Sie betrifft einen Beamten, der am 8. Mai 1945 seine Dienststelle im jetzt sowjetisch besetzten Gebiet hatte und der nach dem Zusammenbruch unter Verlust seines Status "in einem in tatsächlicher Hinsicht und besonders nach den Abgrenzungsmerkmalen des Gesetzes zu Art. 131 GG ganz anderen Rechtskreis, nämlich im tatsächlichen Geltungsbereich jetzt des Grundgesetzes Beschäftigung findet" (vgl. BVerwGE 19, 39 [BVerwG 24.06.1964 - VI C 23/62]).

    In einem solchen Fall rechtfertigt sich die Einbeziehung in den Personenkreis des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 - wie in BVerwGE 19, 37 (38 [BVerwG 24.06.1964 - VI C 23/62]-41) mit eingehender Begründung dargelegt ist - aus der Erwägung, daß die Weiterverwendung als Angestellter unter Verlust des Beamtenstatus im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine "individuelle Rangherabsetzung" bedeutet, die für die Teilnahme an der.

    Auf den hier zur Entscheidung stehenden Sachverhalt bezieht sich die eingangs angeführte - vom Verwaltungsgericht beachtete - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, deren Linie der erkennende Senat auch in BVerwGE 19, 37 nicht verlassen hat.

  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 33.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Sie bilde aber keinen zwingenden Grund für die Aufgabe des Dienstes (BVerwGE 1, 255).

    Auf Grund dieser Feststellungen hat das Verwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 255 [255, 259]) ohne Rechtsirrtum entschieden, daß weder die Kriegsgefangenschaft als solche noch ihre dreijährige Dauer über den Zusammenbruch hinaus eine erzwungene Dienstaufgabe des Klägers im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 bewirkt haben.

  • BVerwG, 11.10.1957 - VI C 60.57
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Nach der einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung liege eine erzwungene Dienstaufgabe nur dann vor, wenn sich das Dienstverhältnis durch die Umwandlung nach seinem wesentlichen Inhalt in unzumutbarer Weise geändert habe (BVerwGE 5, 268).

    Eine erzwungene Dienstaufgabe liegt bei Weiterverwendung im öffentlichen Dienst nach dem 6. Mai 1945 im sowjetzonalen Verwaltungsbereich jedenfalls dann nicht vor, wenn sich das Dienstverhältnis durch Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein Dienstverhältnis anderer Art nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert hat (vgl. BVerwGE 5, 268; 10, 8 [BVerwG 06.08.1959 - I C 204/57]; 15, 119 [BVerwG 07.11.1962 - V C 144/62]; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63].

  • BVerwG, 14.02.1966 - IV B 112.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Denn die auf den Ruhegehaltsprozeß beschränkte "Terminsvollmacht" des Assessors ... war keine Prozeßvollmacht, und seine Stellung nicht die eines Prozeßbevollmächtigten der Beklagten im Sinne des § 67 Abs. 2 VwGO, sondern eines "besonders Beauftragten" im Sinne des § 62 Abs. 2 VwGO (vgl. hierzu auch Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -).
  • BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Eine erzwungene Dienstaufgabe liegt bei Weiterverwendung im öffentlichen Dienst nach dem 6. Mai 1945 im sowjetzonalen Verwaltungsbereich jedenfalls dann nicht vor, wenn sich das Dienstverhältnis durch Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein Dienstverhältnis anderer Art nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert hat (vgl. BVerwGE 5, 268; 10, 8 [BVerwG 06.08.1959 - I C 204/57]; 15, 119 [BVerwG 07.11.1962 - V C 144/62]; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63].
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Berechtigung der Befürchtung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Allerdings sind nach der neueren Rechtsprechung insbesondere des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts bei Anfechtungsklagen gegen befehlende Verwaltungsakte (z.B. Gewerbeuntersagungsverfügung) spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 22, 16; 28, 202 [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67]; 28, 292 [BVerwG 12.12.1967 - I C 112/64]und Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 2.66 - [DVBl. 1967, 382 = DÖV 1967, 496]); sie können zu einer Aufhebung des Verwaltungsaktes führen - freilich nur mit Wirkung ex nunc (genauer: vom Zeitpunkt der Änderung an).
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Bei einer Anfechtungsklage ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. u.a. BVerwGE 1, 35; 2, 259) [BVerwG 19.10.1955 - V C 43/55].
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Bei einer Anfechtungsklage ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. u.a. BVerwGE 1, 35; 2, 259) [BVerwG 19.10.1955 - V C 43/55].
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Das Verwaltungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die vorliegende Klage als (isolierte) Anfechtungsklage zulässig ist (vgl. hierzu die Urteile vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [JR 1965, 192] und vom 3. Dezember 1965 - BVerwG VI C 95.63 - BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [309]; ferner auch Kellner in MDR 1968, 965 ff.).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
    Eine erzwungene Dienstaufgabe liegt bei Weiterverwendung im öffentlichen Dienst nach dem 6. Mai 1945 im sowjetzonalen Verwaltungsbereich jedenfalls dann nicht vor, wenn sich das Dienstverhältnis durch Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein Dienstverhältnis anderer Art nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert hat (vgl. BVerwGE 5, 268; 10, 8 [BVerwG 06.08.1959 - I C 204/57]; 15, 119 [BVerwG 07.11.1962 - V C 144/62]; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63].
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 112.64
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
  • BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Abgeltung von

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

  • BVerwG, 19.10.1955 - V C 43.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 1.67

    Preise für Milchlieferungen - Auszahlung eines Milchgeldes - Aufhebung von

  • BVerwG, 03.12.1965 - VI C 95.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 83.61

    Fristlose Entlassung eines aus dem Beamtenverhältnis entlassenen und im

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 169.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 108.64

    Beschänkung des Personenkreises - Antrag des Klägers auf Gewährung von

  • BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61

    Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Wäre dies jedoch der Fall, so müßte bei der vorliegenden Anfechtungsklage jedenfalls auf den Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abgestellt werden (BVerwGE 1, 35; 17, 70 [BVerwG 25.10.1963 - VII C 82/62] [73]; neuestens Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI C 10.65 -).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 7 B 184.96

    Erfordernis einer erneuten Überprüfung und anschließenden Änderung der dem

    Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang weiter angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 10.65 - DÖD 1970, 16 und Beschluß vom 23. Januar 1989 - BVerwG 4 B 132.88 -) enthalten keine Aussagen zum Thema der Prognosen bei fachplanerischen Entscheidungen, so daß die Abweichungsrüge insoweit schon aus diesem Grund fehlgeht.
  • BVerwG, 03.09.1996 - 7 B 185.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit prognostischer

    Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang weiter angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 6 C 10.65 - DÖD 1970, 16 und Beschluß vom 23. Januar 1989 - BVerwG 4 B 132.88 -) enthalten keine Aussagen zum Thema der Prognosen bei fachplanerischen Entscheidungen, so daß die Abweichungsrüge insoweit schon aus diesem Grund fehlgeht.
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