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   BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86   

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BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86 (https://dejure.org/1986,11618)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1986 - 2 B 75.86 (https://dejure.org/1986,11618)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - 2 B 75.86 (https://dejure.org/1986,11618)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch eines Dienstherrn auf Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Verletzung des gerichtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86
    Soweit die Beschwerde Abweichungen des Berufungsurteils von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) sowie von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (§ 127 Nr. 1 BRRG) geltend macht (S. 3-6 der Beschwerdeschrift), fehlt es jeweils schon an der durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung, welcher das Berufungsurteil tragende Rechtssatz welchem die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Oberverwaltungsgerichts Münster tragenden Rechtssatz widerspricht (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG II B 24.72 - und vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86
    Auch eine Verletzung der Aufklärungs- und Hinweispflicht (§ 86 Abs. 1, 3 VwGO) kommt nur hinsichtlich solcher Tatsachen bzw. Erklärungen in Betracht, auf die es nach der eigenen materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, die es seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86
    ist durch den in BVerwGE 70, 356 abgedruckten Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend grundsätzlich beantwortet, daß die Frist zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind; selbst die Aktenkundigkeit der die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtfertigenden Tatsachen reicht nicht aus.
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86
    Soweit die Beschwerde Abweichungen des Berufungsurteils von mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) sowie von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (§ 127 Nr. 1 BRRG) geltend macht (S. 3-6 der Beschwerdeschrift), fehlt es jeweils schon an der durch § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung, welcher das Berufungsurteil tragende Rechtssatz welchem die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Oberverwaltungsgerichts Münster tragenden Rechtssatz widerspricht (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG II B 24.72 - und vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - ).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86
    Die von der Beschwerde ohne nähere Darlegung angesprochene "Verjährungsfrage" hat der beschließende Senat bereits dahin beantwortet (BVerwGE 66, 251), daß der Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge in 30 Jahren verjährt.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 75.86
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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