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   BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96   

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BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96 (https://dejure.org/1997,13347)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1997 - 2 B 130.96 (https://dejure.org/1997,13347)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 2 B 130.96 (https://dejure.org/1997,13347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz bei schuldhaftem Verstoß gegen die Auslesekriterien nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Beförderung von Beamten ohne Rückgriff auf Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht - Adäquate Kausalität zwischen Verstoß und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Das Berufungsgericht ist von der Rechtsprechung des beschließenden Senats ausgegangen, daß ein schuldhafter Verstoß gegen die Auslesekriterien nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Beförderung von Beamten einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen kann, wenn der Verstoß adäquat kausal zur Nichtbeförderung geführt hat, ohne daß es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - <BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] = Buchholz 237.7 § 7 Nr. 5> und Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 27.87 - ).

    Die Beschwerde rügt zu Unrecht, die angefochtene Entscheidung weiche von dem in BVerwGE 80, 123 ff. [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] abgedruckten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab.

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Vom Revisionsgericht ist jedoch zu prüfen, ob das Berufungsgericht diesen Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt hat (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).

    Das Berufungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß ein Schadensersatzanspruch die Feststellung voraussetzt, daß die Behörde, wenn sie den beanstandeten Ermessensfehler vermieden hätte, zugunsten des Klägers entschieden hätte (Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Das Berufungsgericht ist auch von der zutreffenden Beweissituation ausgegangen, daß der angeblich geschädigte Beamte den Eintritt des Schadens darzutun hat (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    In diesem Zusammenhang breitet die Beschwerde im Grunde den gesamten Rechtsstoff des Streitfalles erneut aus (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ) und stellt damit in grundlegender Vernachlässigung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision den Streitfall zur Entscheidung.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 27.87

    Besoldungsdienstalter - Beförderung - Wegfall einer Zulage - Auswahlentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Das Berufungsgericht ist von der Rechtsprechung des beschließenden Senats ausgegangen, daß ein schuldhafter Verstoß gegen die Auslesekriterien nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Beförderung von Beamten einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen kann, wenn der Verstoß adäquat kausal zur Nichtbeförderung geführt hat, ohne daß es eines Rückgriffs auf das Rechtsinstitut der Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - <BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] = Buchholz 237.7 § 7 Nr. 5> und Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 27.87 - ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ), vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ( ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ), vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ( ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 2 B 130.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ), vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ( ).
  • LAG Niedersachsen, 22.03.2007 - 7 Sa 105/06

    Höhergruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten aufgrund fiktiver

    Es kann nämlich nicht festgestellt werden, dass dieser Verstoß adäquat kausal zur Nichtbeförderung der Klägerin geführt hat (vgl. hierzu BVerwG vom 25.06.1997, 2 B 130/96).
  • VG Ansbach, 29.03.2017 - AN 11 K 16.00511

    Antrag auf fiktive Laufbahnnachzeichnung

    Denn der Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Beförderung setzt u. a. die Feststellung voraus, dass sich die Beklagte, wenn sie die von der Klägerin beanstandeten Fehler vermieden hätte, zugunsten der Klägerin entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 B 130.96 -).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2003 - 5 K 2422/02

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung während Beurlaubung

    Denn der Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Beförderung setzt u.a. die Feststellung voraus, dass sich die Beklagte, wenn sie die von der Klägerin beanstandeten Fehler vermieden hätte, zugunsten der Klägerin entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1997 - 2 B 130/96 -).
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