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   BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97   

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BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97 (https://dejure.org/1997,20096)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1997 - 6 B 17.97 (https://dejure.org/1997,20096)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 6 B 17.97 (https://dejure.org/1997,20096)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleiteten Grundsatzes auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97
    Dazu hätte sie dartun müssen, daß bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Parteiaussagen Umstände hervorgetreten wären, die das Verwaltungsgericht hätte berücksichtigen müssen und die zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 -, vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 22. September 1987 - BVerwG 6 B 22.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nrn. 15, 28 und 42).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80

    Rüge der mangelnden Protokollierung der gerichtlichen Aussagen von Zeugen,

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97
    Dazu hätte sie dartun müssen, daß bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Parteiaussagen Umstände hervorgetreten wären, die das Verwaltungsgericht hätte berücksichtigen müssen und die zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 -, vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 22. September 1987 - BVerwG 6 B 22.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nrn. 15, 28 und 42).
  • BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97
    Dazu hätte sie dartun müssen, daß bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Parteiaussagen Umstände hervorgetreten wären, die das Verwaltungsgericht hätte berücksichtigen müssen und die zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 -, vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 22. September 1987 - BVerwG 6 B 22.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nrn. 15, 28 und 42).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97
    Auch nach den Maßstäben des von der Beschwerde in Bezug genommenen Urteils des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52 wäre sie dies nur, wenn sich dem Gericht die von der Beschwerde vermißte Einvernahme des Vaters des Klägers als Zeugen bzw. eine ausführlichere Befragung des Klägers im Rahmen seiner Parteivernehmung hätte aufdrängen müssen.
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