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   BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 200.97   

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BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 200.97 (https://dejure.org/1997,19699)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1997 - 7 B 200.97 (https://dejure.org/1997,19699)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 7 B 200.97 (https://dejure.org/1997,19699)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Eigentum aus ehemals volkseigenem Vermögen der DDR - Begründung eines dinglichen Nutzungsrechts nach dem Stichtag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 200.97
    Der Hinweis der Beschwerde, ein solches Ergebnis stelle "eine Verletzung von Art. 14 GG dar", führt schon deshalb nicht auf eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, weil die Vorschriften des Vermögensgesetzes über die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Vermögenswerten ihre Grundlage im Rechts- und Sozialstaatsprinzip haben und damit nicht in den Schutzbereich des Art. 14 GG fallen (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 200.97
    Da § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG den Restitutionsausschluß - wie der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. z.B. BVerwGE 94, 279 [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]) - bereits an den redlichen Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts knüpft, kommt es nicht darauf an, ob der nachfolgende, das Grundstück betreffende "Komplettierungskauf" zum rechtswirksamen Erwerb des Eigentums an dem Grundstück geführt hat.
  • BVerwG, 30.04.1997 - 7 B 27.97

    Offene Vermögensfragen - Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den redlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 200.97
    Auch diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. April 1997 - BVerwG 7 B 27.97 - m.w.N.).
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