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   BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08   

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BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08 (https://dejure.org/2008,25247)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2008 - 1 WB 13.08 (https://dejure.org/2008,25247)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 1 WB 13.08 (https://dejure.org/2008,25247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; SLV § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1
    Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Höchstaltersgrenze; Leistungsprinzip; Benachteiligung wegen des Alters.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2
    Benachteiligung wegen des Alters; Höchstaltergrenze; Leistungsprinzip; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 67.06

    Zulassung als Anwärter für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08
    Höchstaltersgrenzen, wie sie für nahezu sämtliche Laufbahngruppen vorgesehen sind (siehe z.B. auch § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, § 26 Abs. 1 Nr. 1 SLV), gehören zu den üblichen und legitimen Regelungsinstrumenten des Laufbahnrechts (vgl. dazu Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 67.06 - DokBer 2008, 123 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08
    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung (hier insbesondere durch die Vorschriften der §§ 30 bis 33 SLV, der Nr. 618 bis 626 und des Kapitels 9 der ZDv 20/7 sowie der "Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen der Offiziere" vom 20. Juni 1997) und die Festlegung von Eignungskriterien und -anforderungen durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen sind grundsätzlich eine Frage militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N. und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08
    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (vgl. zum Ganzen ausführlich Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08
    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung (hier insbesondere durch die Vorschriften der §§ 30 bis 33 SLV, der Nr. 618 bis 626 und des Kapitels 9 der ZDv 20/7 sowie der "Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen der Offiziere" vom 20. Juni 1997) und die Festlegung von Eignungskriterien und -anforderungen durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen sind grundsätzlich eine Frage militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - m.w.N. und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07

    Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung richtet sich in diesem Fall auf den nächsten in Betracht kommenden Übernahmetermin, sofern der Soldat ein Interesse an der späteren Übernahme hat (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellation bei der Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 -).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen können - bei fehlender normativer Spezifizierung - durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen erfolgen; diese Maßnahmen sind grundsätzlich durch Gesichtspunkte militärischer Zweckmäßigkeit (mit-)geprägt, die einer inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht unterliegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 a.a.O. und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Dokumentation der Auswahlerwägungen bzgl.

    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen können - bei fehlender normativer Spezifizierung - durch den Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen erfolgen; diese Maßnahmen sind grundsätzlich durch Gesichtspunkte militärischer Zweckmäßigkeit (mit-)geprägt, die einer inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht unterliegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 a.a.O. und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Eignung, Befähigung und Leistung und die Festlegung von Eignungskriterien und Eignungsanforderungen durch das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm beauftragten Stellen sind grundsätzlich Fragen militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegen (Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist; auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (stRspr, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 -).

    Dem Leistungsgrundsatz wird Genüge getan, wenn nach einer solchen generellen Eignungsauswahl - anknüpfend an den Geburtsjahrgang und an den jeweiligen Verwendungsbereich - innerhalb der verbleibenden Bewerber nach individueller Eignung, Befähigung und Leistung ausgewählt wird (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 23. Oktober 1980 a.a.O. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; vgl. ferner Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 -).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Es kommt hinzu, dass abwägungsrelevante Belange bei Soldaten auf Zeit auch in dem personalpolitischen Interesse an einer ausgewogenen Altersstruktur liegen (für Soldaten auf Zeit bejaht z.B. in Beschlüssen vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 5. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 59.09 - für Berufssoldaten bejaht z.B. in Beschlüssen vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 99.91 - und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - für Berufsbeamte bejaht im Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ) oder aus dem verfassungsrechtlichen Gebot in Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitet werden können, funktionstüchtige Streitkräfte zu unterhalten (dazu eher kritisch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl. 2010, § 3 Rn. 81).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 13.10

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos i.S.d. § 5 Abs. 1

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl I S. 1897) ist auf Soldaten nicht, auch nicht entsprechend (Umkehrschluss aus § 24 AGG), anwendbar (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 1 A 584/10

    Geltung der zur Festlegung einer Einstellungsaltersgrenze und diesbezüglicher

    Soweit mit dem Zulassungsantrag zudem eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (1. Wehrdienstsenat) vom 25. Juni 2008 - 1 WB 13.08 - gerügt wird, gilt Folgendes:.
  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2009 - 1 L 474/09

    Aufstieg, Zulassung, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Altersgrenze, Alter,

    BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1998 - 2 C 6.98 - NVwZ-RR 1999, 132; Beschluss vom 25. Juni 2008 - 1 WB 13.08- juris.
  • VG Gelsenkirchen, 22.10.2008 - 1 K 178/08

    Einstellung, Übernahme, Beamtenverhältnis, Probe, Grundschullehrerin, Alter,

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 15. März 2007 - 6 A 942/05, 6 A 2007/04 und 6 A 4625/04 -, vom 16. April 2008 - 6 A 793/05, 6 A 153/06, 6 A 2028/06, 6 A 2695/06 und 6 A 2870/07 -, sowie vom 30. Mai 2008 - 6 A 3734/05, 6 A 1429/07, 6 A 1996/07 und 6 A 3347/07 -, jeweils bei juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 1 WB 13/08 -, juris (Rechtmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für die Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes).
  • VG Kassel, 07.12.2011 - 1 L 1449/11

    Altersgrenze nach § 46 HLbGDV nichtig

    Diese Einschränkung des Art. 33 Abs. 2 GG, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1998 - 2 C 6.98 - NVwZ-RR 1999, 132; Beschluss vom 25. Juni 2008 - 1 WB 13.08 - juris) dann gerechtfertigt, wenn durch die subjektive Zulassungsvoraussetzung ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut geschützt werden soll.
  • VG Berlin, 31.03.2009 - 28 A 188.08

    Höchstaltersgrenze für Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst

    Sie wahren ein für die Aufgabenerfüllung des öffentlichen Dienstes erforderliches Mindestmaß an Kontinuität in der Dienstpostenbesetzung, dienen der Gewinnung eines leistungsfähigen Personalbestandes in einer günstigen und ausgewogenen Altersstruktur und sollen unter Haushaltsgesichtspunkten eine angemessene Dauer der Verwendung des eingestellten bzw. übernommenen Bewerbers sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1970, a.a.O, sowie BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 1 WB 13.08 - zitiert nach juris, Rn. 21; Urteile vom 18. Juni 1998 - 2 C 20.97 und 2 C 6.98 -, DVBl. 1999, S. 315 und 316, jeweils m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2008 - 4 B 12.07 -, zitiert nach juris, Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Juli 2007 - 6 A 4680/04 -, zitiert nach juris, Rn. 56 f.).
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