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   BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19   

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BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19 (https://dejure.org/2020,23695)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2020 - 4 C 4.19 (https://dejure.org/2020,23695)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 4 C 4.19 (https://dejure.org/2020,23695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Teilweise unzulässige Revision eines Beigeladenen; fehlende Beschwer

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise unzulässige Revision eines Beigeladenen; fehlende Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Zugang eines Redakteurs zu Informationen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der Kläger des Verfahrens BVerwG 4 C 3.19 .

    Diese Entscheidung ist nach dem Senatsurteil vom heutigen Tage in der Sache 4 C 3.19 rechtskräftig; für die Einzelheiten nimmt der Senat auf dieses Urteil Bezug.

    Sie wiederholt ihren Vortrag aus dem Verfahren 4 C 3.19 .

    Zu den Einzelheiten verweist der Senat auf sein Urteil vom heutigen Tag in der Sache 4 C 3.19 (Rn. 14 ff., Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Es genügt nicht, dass er nach § 121 Nr. 1, § 63 Nr. 3 VwGO an ein rechtskräftiges Urteil gebunden ist, vielmehr muss das Urteil für ihn auch von sachlicher Bedeutung sein, also die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 1969 - 4 C 83.66 - BVerwGE 31, 233 und vom 28. Oktober 1999 - 7 C 32.98 - Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 1 S. 2 sowie Beschlüsse vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 5 und vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 108 Rn. 6) oder die Verteidigung eigener Rechte in nachfolgenden Verfahren beschränkt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - juris Rn. 20).
  • VG Minden, 15.08.2016 - 11 K 494/14
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Die Beigeladene hat die vom Senat zugelassene Revision eingelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der Kläger des Verfahrens BVerwG 4 C 3.19 .
  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Über diese Gründe hinaus ist die Prüfung auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels in vollem Umfang zu erstrecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2018 - 7 C 1.17 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Die Revision der Beigeladenen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. September 2018 - 8 A 1884/16 - wird hinsichtlich der Fortsetzungsfeststellungsklage verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Rückforderung von Schlachtprämien für

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Er muss geltend machen können, auf Grund der Bindungswirkung des angegriffenen Urteils nach § 121 VwGO präjudiziell und unmittelbar in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt zu werden (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 3 C 3.95 - BVerwGE 104, 289 ).
  • BVerwG, 16.12.2009 - 3 C 24.09

    Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Das Rechtsmittel eines Beigeladenen ist nur zulässig, wenn dieser durch das angefochtene Urteil in eigenen Rechten betroffen, also materiell beschwert ist (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 6 C 8.94 - BVerwGE 98, 210 und Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 3 C 24.09 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 152 Rn. 5).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Das Rechtsmittel eines Beigeladenen ist nur zulässig, wenn dieser durch das angefochtene Urteil in eigenen Rechten betroffen, also materiell beschwert ist (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 6 C 8.94 - BVerwGE 98, 210 und Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 3 C 24.09 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 152 Rn. 5).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
    Es genügt nicht, dass er nach § 121 Nr. 1, § 63 Nr. 3 VwGO an ein rechtskräftiges Urteil gebunden ist, vielmehr muss das Urteil für ihn auch von sachlicher Bedeutung sein, also die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 1969 - 4 C 83.66 - BVerwGE 31, 233 und vom 28. Oktober 1999 - 7 C 32.98 - Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 1 S. 2 sowie Beschlüsse vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 5 und vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 108 Rn. 6) oder die Verteidigung eigener Rechte in nachfolgenden Verfahren beschränkt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - juris Rn. 20).
  • VG Minden, 27.07.2016 - 11 K 544/14

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für

  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Vermittlungsentgelt bei Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 RettDG BW

  • BVerwG, 18.02.2016 - 3 B 10.15

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Befristung einer Genehmigung; Echte Konkurrenz; Genehmigung; Nachlaufeffekt;

    Der Beklagte erteilte der Rechtsnachfolgerin der Kläger unter dem 21. Januar 2014 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit mehreren, zum Teil im Verfahren BVerwG 4 C 4.19 angefochtenen Nebenbestimmungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2023 - 22 D 271/21
    Die gegen diese Urteile gerichteten Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen blieben ebenso ohne Erfolg (Urteile des erkennenden Gerichts vom 18. September 2018 - 8 A 1884/16 - und - 8 A 1886/16 -) wie die hiergegen eingelegten Revisionen der Beigeladenen (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - und - 4 C 4.19 -).

    Gegen die Zulässigkeit der so verstandenen Klage bestehen auch im Übrigen keine Bedenken, insbesondere ist die Klägerin bei dem hier gegebenen Abstand von (nur) etwa 203 m zwischen ihrer Anlage WEA 40 und der Anlage WEA 26 der Beigeladenen, wobei letztere in diesem Verhältnis nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - und - 4 C 4.19 - zur Rücksichtnahme verpflichtet ist, nach § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2023 - 22 B 1339/22
    Er hat die Vollziehungsanordnung hinreichend einzelfallbezogen damit begründet, dass ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung die benachbarte Windenergieanlage der Beigeladenen, auf die die Windenergieanlage der Antragstellerin nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - und - 4 C 4.19 - Rücksicht zu nehmen habe, nicht in Betrieb genommen werden und somit keinerlei Erträge erzielen könne.

    Diese ist nach mehr als sechs Jahren durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - und - 4 C 4.19 - mit dem Ergebnis erfolgt, dass - anders als vom Antragsgegner angenommen - die Anlage WEA 40 der Anlage WEA 26 vorgeht, letztere mithin grundsätzlich zur Rücksichtnahme verpflichtet ist.

  • BVerwG, 08.07.2022 - 4 B 34.21

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen

    Er muss geltend machen können, auf Grund der Bindungswirkung des angegriffenen Urteils nach § 121 VwGO präjudiziell und unmittelbar in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt zu werden (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 4.19 - BRS 88 Nr. 190 S. 1153 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3
    Der Beklagte erteilte der Rechtsnachfolgerin der Kläger unter dem 21. Januar 2014 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit mehreren, zum Teil im Verfahren BVerwG 4 C 4.19 angefochtenen Nebenbestimmungen.
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