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   BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84   

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BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84 (https://dejure.org/1985,1205)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1985 - 3 C 35.84 (https://dejure.org/1985,1205)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 3 C 35.84 (https://dejure.org/1985,1205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsgericht - Beschlussform - Wahl des Gerichts - Besetzungen der Richterbank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 2; VwGO § 125 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 59
  • NJW 1986, 1368
  • NVwZ 1986, 467 (Ls.)
  • DVBl 1986, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Die grundgesetzliche Forderung, daß sich der gesetzliche Richter möglichst eindeutig aus allgemeinen Normen bestimme, schließt einen begrenzten Spielraum in der Verfahrensgestaltung mit der Folge einer unterschiedlichen Besetzung der Richterbank nicht aus, und zwar - wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 16. April 1964 - 2 BvR 115/69 - BVerfGE 25, 336, 346) [BVerfG 16.04.1969 - 2 BvR 115/69] betont - selbst dann nicht, wenn an sich eine weniger Freiheit lassende Regelung denkbar wäre.

    Dem Sinn des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu verhindern, daß die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen unterliegen, gleichgültig von wem die Manipulierung ausgeht (BVerfG, Beschluß vom 16. April 1969 - 2 BvR 115/69 - BVerfGE 25, 336, 346) [BVerfG 16.04.1969 - 2 BvR 115/69], geschieht dadurch kein Abbruch.

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Daß Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG weder gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) noch gegen das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstößt, hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272 mit weiteren Nachweisen) entschieden; dem schließt sich der erkennende Senat an.

    Im übrigen wird ein Berufungskläger - wie oben bereits ausgeführt - durch die korrekte Anwendung des Entlastungsgesetzes in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt (Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272 ff.).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Die Chance, den Rechtsfrieden im Einzelfall durch eine einvernehmliche Regelung dauerhaft und umfassend herzustellen, rechtfertigt eine begrenzte Wahlmöglichkeit in der Verfahrensgestaltung auch dann, wenn dadurch die Rechtssicherheit, nämlich die Voraussehbarkeit des gesetzlichen Richters im Einzelfall geringfügig eingeschränkt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 1959 - 1 BvR 295/58 - BVerfGE 9, 223, 226 f.) [BVerfG 19.03.1959 - 1 BvR 295/58].
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Sie gewährleisten lediglich eine öffentliche Verhandlung, die auch das Entlastungsgesetz vorsieht, nicht aber eine mündliche Verhandlung für jeden Rechtszug (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 4 CB 29.79

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Soweit sich der Kläger im übrigen gegen die Anwendung des Entlastungsgesetzes auf seine Berufung wendet, wird keiner der nach § 133 Nr. 1 bis 5 VwGO abschließend aufgeführten Gründe für eine zulassungsfreie Revision geltend gemacht (Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 4 CB 29.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 8).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Ob und inwieweit einem Jagdpächter gegen Maßnahmen der öffentlichen Hand, die den Wildbestand seines Reviers berühren, Abwehrrechte zustehen, ist vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53) in einem Sinne geklärt, der mit dem angefochtenen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts in Einklang steht.
  • BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 35.84
    Sollte die Erklärung aber als ein - wiederholtes - Ablehnungsgesuch zu verstehen sein, so wird es als rechtsmißbräuchlich in der Besetzung des Senats mit den abgelehnten Richtern zurückgewiesen, ohne daß es zuvor einer dienstlichen Äußerung der beteiligten Richter bedarf (Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30).
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 9 UE 3213/94

    Verwerfung einer verspäteten Berufung durch Beschluß im Falle eines

    Das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlung ist kein Verfassungsgrundsatz, sondern eine der Gestaltungsfreiheit des einfachen Gesetzgebers unterliegende Prozeßmaxime (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluß vom 10.04.1992 - 9 B 142.91 -, NVwZ 1992, 890; Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 35.84 -, NJW 1986, 1368 und Beschluß vom 06.02.1979 - 4 B 12.79 -, BVerwGE 57, 272 = DÖV 1979, 448 = NJW 1979, 1315 mit zahlreichen Hinweisen auf die einschlägige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung).

    Zwar gewährleisten sie - wenn auch nicht für jeden Rechtszug - eine mündliche Verhandlung (BVerwG, Beschluß vom 10.04.1992, a. a. O. und Urteil vom 25.07.1985, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    garantiert zwar die Effektivität des Verwaltungsrechtsschutzes, gewährleistet aber nicht, daß die Verwaltungsgerichtsordnung dem Rechtssuchenden einen mehrstufigen Instanzenzug mit mündlichen Verhandlungen für jede Instanz zur Verfügung stellt (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985, DVBl 1986, 286 , zu der mit § 130a Satz 1 VwGO vergleichbaren Vorschrift des Art. 2 § 5 des Entlastungsgesetzes vom 31. März 1978, BGBl I S. 446, in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1983, BGBl I S. 1515).
  • BVerwG, 25.07.1996 - 5 B 201.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem BVerwG

    Daß Art. 6 Abs. 1 EMRK eine öffentliche (mündliche) Verhandlung lediglich in einer Tatsacheninstanz, nicht aber für jeden Rechtszug gewährleistet, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwGE 72, 59 [BVerwG 25.07.1985 - 3 C 35/84]).
  • BVerwG, 06.12.1991 - 5 B 127.90

    Verfassungswidrigkeit der §§ 130 a, b Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) -

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Beschwerde angegriffenen Vorschriften nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwGE 57.272 ; 72, 59 sowie zuletzt Beschluß vom 13. Juli 1909 - BVerwG 7 CB 80.88 - ).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 1 B 21.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung durch Gerichtsbescheid und EMRK

    Diese Bestimmung enthält, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, keine Garantie eines jeweils mit öffentlicher mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtsmittelzuges, sondern gewährleistet lediglich eine öffentliche Verhandlung (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 S. 19; Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 35.84 - Buchholz 310 § 9 VwGO Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 06.02.1991 - 3 B 134.90

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß

    Eine Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter ist nach § 19 VwGO bei einer mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung vorgesehen, nicht aber in Fällen der Beschlußentscheidung nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG, was keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 35.84 - in BVerwGE 72, 59 = Buchholz 11 Nr. 11 zu Art. 101 GG).
  • OVG Bremen, 05.11.1991 - 1 BA 18/91

    Berufung ohne Zulassung; Berufungsgericht; Zulassungsvoraussetzungen;

    Ist das Verwaltungsgericht fälschlich davon ausgegangen, die Berufung sei ohne Zulassung statthaft, so hat nach Einlegung der Berufung das Berufungsgericht darüber zu entscheiden, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (wie BGH, NJW 1986, 3143; gegen BVerwG, NJW 1986, 867 = DVBl 1986, 286 und OVG Bremen (2. Senat), Beschluß vom 6.10.1989, 2 BA 25/89 in NVwZ-RR 1990, 387).
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