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   BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12, 2 C 18.12, 2 C 18.12   

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https://dejure.org/2013,17585
BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12, 2 C 18.12, 2 C 18.12 (https://dejure.org/2013,17585)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 C 18.12, 2 C 18.12, 2 C 18.12 (https://dejure.org/2013,17585)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 C 18.12, 2 C 18.12, 2 C 18.12 (https://dejure.org/2013,17585)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Schadensersatz wegen fehlerhafter Ablehnung der Bewerbung - Gesundheitliche Eignung einer Lehramtsbewerberin

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Ablehnung der Bewerbung eines Lehrers und Anspruch auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Ablehnung der Bewerbung eines Lehrers und Anspruch auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Gesundheitliche Eignung von Bewerbern - Änderung des Prognosemaßstabes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Tritt der Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand, ist das Gleichgewicht zwischen Dienstzeit und Ruhestand verschoben, weil dem Dienstherrn die Arbeitskraft des Beamten zu früh verloren geht (Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54 jeweils Rn. 16 f.).

    Somit ist auch Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der RL Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Urteile vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6 jeweils Rn. 15 und vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54 jeweils Rn. 44).

    Die unionsrechtliche Anerkennung des daraus folgenden Interesses an einer adäquaten Lebensdienstzeit wird durch Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c der RL belegt, wonach Ungleichbehandlungen wegen des Alters insbesondere die Festlegung eines Höchstalters für die Einstellung aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand einschließen (Urteil vom 23. Februar 2012 a.a.O. jeweils Rn. 45).

    Das auf Lebenszeit angelegte Beamtenverhältnis, das Schutz vor Entlassung, amtsangemessene Besoldung und lebenslange Versorgung für den Beamten und seine Hinterbliebenen gewährleistet, rechtfertigt das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit des Beamten (Urteil vom 23. Februar 2012 a.a.O. jeweils Rn. 16 sowie Rn. 45).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O. Rn. 22 f.).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O.).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Die Wahl kann auf politischen, wirtschaftlichen, sozialen, demografischen oder fiskalischen Erwägungen beruhen, wobei letztere für sich allein nicht ausreichen (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - Rs. C-159/10 und 160/10, Fuchs und Köhler - NVwZ 2011, 1249 Rn. 61, 73 f. und 80 f.).

    Die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme ist nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 a.a.O. Rn. 83).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Die hauptberufliche Beschäftigung auf Lebenszeit und das hiermit korrespondierende Alimentationsprinzip sind prägende Strukturmerkmale des Berufsbeamtentums (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ).

    Bei den Beamten typischerweise übertragenen hoheitlichen Tätigkeiten geht es um die Aufgabenbereiche des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG, deren Wahrnehmung - gerade im Interesse des gesetzesunterworfenen Bürgers - die besonderen Verlässlichkeits-, Stetigkeits- und Rechtstaatlichkeitsgarantien des Beamtentums erfordern (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 a.a.O. S. 261).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Ein Bewerber kann deshalb Ersatz des ihm durch Nichteinstellung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Amtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Bewerbers auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, wenn diese Rechtsverletzung für die Nichteinstellung des Bewerbers kausal war und wenn der Bewerber es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 jeweils Rn. 16).

    Neben der Unkenntnis von der Behinderung der Klägerin, die ihr nicht vorgeworfen werden kann, entsprach der angewandte Prognosemaßstab für die gesundheitliche Eignung dem damaligen Stand von Rechtsprechung und Schrifttum (Urteile vom 25. Februar 2010 a.a.O. jeweils Rn. 26 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 40).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 11).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).

    Während grundsätzlich bei der Einstellung von Beamten die körperliche Eignung für die gesamte Laufbahn mit allen zu ihr gehörenden Ämtern und den diesen zugeordneten Dienstposten zu verlangen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - juris Rn. 22 und 28 ff.), gilt dies bei Schwerbehinderten daher nicht.

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6; vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 2).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht fest (vgl. Urteile 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 14 f. und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 87.59
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6; vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 2).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht fest (vgl. Urteile 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 14 f. und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 18.12
    Während grundsätzlich bei der Einstellung von Beamten die körperliche Eignung für die gesamte Laufbahn mit allen zu ihr gehörenden Ämtern und den diesen zugeordneten Dienstposten zu verlangen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - juris Rn. 22 und 28 ff.), gilt dies bei Schwerbehinderten daher nicht.
  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 B 79.10

    Schwerbehinderung; Feststellungsverfahren nur auf Antrag; Kenntnis des

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung;

  • VG Berlin, 01.06.2017 - 5 K 219.16

    Mindestgröße für Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zulässig

    Hierbei steht ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat; die vom Dienstherrn getroffenen Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuellen körperlichen Fähigkeiten der Bewerber zu messen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 und 2 C 18.12 - juris Rn. 12; Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2019 - 5 PA 122/18

    Einstellung als Finanzanwärterin- PKH-Beschwerde

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 18.12 -, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 4; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 19.1.2018 - 5 PA 186/17 -); dieses Urteil ist gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 23 ff.; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 5; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    Hierbei steht ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 6; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (BVerwG, Urteil vom 21.6.2007 - BVerwG 2 A 6.06 -, juris Rn. 22; Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 12).

    Auf dieser Grundlage muss festgestellt werden, ob ein Bewerber, dessen Leistungsfähigkeit - etwa aufgrund eines chronischen Leidens - gemindert ist, den Anforderungen gewachsen ist, die die Ämter einer Laufbahn für die Dienstausübung stellen (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 - Beschluss vom 19.1.2018 - 5 PA 186/17 -).

    8 Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (BVerfG, Urteil vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 13) und den Zeitraum bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erfasst (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn. 6; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -).

    Die gesundheitliche Eignung eines im Zeitpunkt der Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Beamtenbewerbers kann daher im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder eine chronische Erkrankung mit progredientem - also fortschreitendem bzw. sich verschlechterndem - Verlauf verneint werden (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 13; Nds. OVG, Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 - Beschluss vom 19.1.2018 - 5 PA 186/17 -).

    9 Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, kann der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden wird (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013, a. a. O., Rn 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 13.12.2013, a. a. O., Rn 21; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016, a. a. O., Rn 6; Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 -) oder wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013, a. a. O., Rn 26; Nds. OVG, Urteil vom 4.5.2017 - 5 LC 275/13 - Beschluss vom 19.1.2018 - 5 PA 186/17 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 1 A 2092/16

    Zurruhesetzung eines Beamten bei dauernder Dienstunfähigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 18.12 -, (u. a.) juris; siehe auch (als veröffentlichte Leitentscheidung) das Urteil vom gleichen Tage - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 = juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 4 S 48.16

    Kleinwuchs als Nichteinstellungskriterium bei Polizeivollzugsbeamten; Anforderung

    Der vom Verwaltungsgericht herangezogene Maßstab für die Beurteilung des Eilantrages wird von der Antragstellerin ebenso wenig in Zweifel gezogen wie die der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. näher BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 und 2 C 18.12 -, juris Rn. 12; und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 18) entwickelten Vorgaben für die bei der Ernennung eines Bewerbers zum Beamten u.a. vorzunehmende Beurteilung der körperlichen Eignung durch den Dienstherrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 6 B 998/13

    Antrag eines Bewerbers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen - noch nicht in vollem Wortlaut vorliegenden - Urteilen vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 und 2 C 18.12 - nun einen veränderten Prognosemaßstab für nicht schwerbehinderte Beamtenbewerber bestimmt.
  • VG Frankfurt/Oder, 25.08.2014 - 3 K 840/11

    Hochschulrecht (ohne NC Verfahren); hier: Schadensersatz wegen einer Verletzung

    Entsprechende Anwendung findet die Vorschrift auf Klagen, die - wie die vorliegende - auf die Gewährung von Schadensersatz nach Artikel 33 Abs. 2 GG gerichtet sind, wenn der betreffende Bewerber nicht in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist (Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Auflage 2013, § 3 Rdnr. 44; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 18.12 - Rdnr. 57).

    Wird der daraus folgende Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (dazu nachfolgend II. 1.) schuldhaft (II. 2.) verletzt, so kann nicht nur ein Beamter Schadensersatz verlangen, wenn es um eine Beförderung geht - dies sofern die Rechtsverletzung kausal für die Nichternennung war (II. 3., und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden - II. 4. (vgl. insgesamt hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 -, Rdnr. 15; Beschluss vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 -, Rdnr. 16; Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 2 C 26.03 - jeweils zitiert nach http://www.bverwg.de), sondern unter ansonsten gleichen Voraussetzungen auch ein Bewerber um ein derartiges Amt, weil auch Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis an der zitierten Verfassungsnorm zu messen sind (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 18.12 - Rdnr. 57; Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Rn. 16; ebenfalls jeweils http://www.bverwg.de).

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 3 B 19.1558

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeit für die Beamtentätigkeit

    Hinzukommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 18.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Münster, 07.06.2016 - 4 K 2242/09

    Lehrer; Einstellung; Beamtenverhältnis auf Probe; Höchstaltersgrenze;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 18.12 -, juris, Rn. 33 m. w. N.
  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2016 - 1 K 2017/14

    Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellung; Höchstaltersgrenze;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 18.12 -, juris, Rdnr. 33 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 29.08.2014 - 2 L 1911/14

    Versagung der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als

    Es kann daher entgegen der Ansicht des Antragstellers letztlich auch dahinstehen, ob der von dem Bundesverwaltungsgericht für aktuell dienstfähige Bewerber entwickelte Prognosemaßstab, wonach die gesundheitliche Eignung nur dann nicht gegeben ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Dienstunfähigkeit eintritt wird oder jedenfalls in erheblichem Maße krankheitsbedingte Ausfälle zu befürchten sind, Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris Rn. 16, und - 2 C 18.12 -, juris Rn. 16 sowie Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 26, auch bei der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (Polizeidiensttauglichkeit) eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst Anwendung findet.
  • VG Düsseldorf, 20.04.2016 - 2 L 572/16

    Zumutbarkeit des Wartens auf den nächsten Einstellungstermin zum

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