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   BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17   

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BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17 (https://dejure.org/2017,31443)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 1 B 117.17 (https://dejure.org/2017,31443)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 (https://dejure.org/2017,31443)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; Beurteilung eines besonders schweren Ausweisungsinteresses

  • rewis.io

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; Beurteilung eines besonders schweren Ausweisungsinteresses

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; AufenthG § 53 Abs. 3
    Voraussetzungen für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; Beurteilung eines besonders schweren Ausweisungsinteresses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung eines Türken - und sein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17
    Damit hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2016 die Voraussetzungen für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen in das nationale Aufenthaltsrecht transformiert, die bereits zuvor nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union galten (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - Rn. 46).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17
    Vielmehr waren die Regelungen über die zwingende Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG 1990 auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige wie den Kläger nicht anwendbar (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17
    Vielmehr kam auch ein anderer nationaler Ausweisungstatbestand, etwa nach § 47 Abs. 2 AuslG 1990 (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 ), in Betracht, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen aufgrund der konkreten Umstände des Falles eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellte, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührte und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich war.
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20

    Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e.

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 -).
  • BVerwG, 29.09.2021 - 1 B 61.21

    Anforderungen an das Abrücken von einem Gegenbekenntnis

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 19 A 1128/21

    Staatsprüfung; Rücktritt; Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2018 - 2 BvR 350/18 -, juris, Rn. 17 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2022 - 1 B 24.22 -, juris, Rn. 21, vom 29. September 2021 - 1 B 61.21 -, juris, Rn. 2, vom 22. September 2020, a. a. O., Rn. 3, vom 13. Mai 2020 - 8 B 69.19 -, juris, Rn. 5, vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 -, juris, Rn. 3, und vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 -, LKV 2017, 126, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 19 A 1181/22.A -, juris, Rn. 8.
  • BVerwG, 18.02.2020 - 1 B 10.20

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes einer

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.08.2023 - 1 B 20.23

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 30.20

    Klärungsbedürftigkeit der Bindungswirkung einer rechtskräftig gewordenen

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 1 B 4.19

    Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 -).
  • BVerwG, 04.11.2019 - 1 B 76.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 8 Rn. 4 f. und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.01.2021 - 1 B 47.20

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund einer

  • BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19

    Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine

  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18

    Fortbestehen einer vom Ausländer ausgehenden Gefahr im maßgeblichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2022 - 19 A 1181/22

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Gewährung subsidiären Schutzes i.R.e.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 19 A 1917/21

    Staatsprüfung; Rücktritt; Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

  • BVerwG, 10.03.2020 - 1 B 15.20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

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