Rechtsprechung
BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zwecksteuer - Kommunalabgaben - Wohnungsbauabgabe - Fehlprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.03.1976 - 6 A 247/75
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1979 - VII A 70/76
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 66, 140
- NVwZ 1983, 349
- ZMR 1983, 229
- DVBl 1983, 133
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81
Die in § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG geregelte (bzw. seinerzeit geregelt gewesene) Abgabe ist eine Zwecksteuer (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343 [352 f.])."Zweck" der Abgabenerhebung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG ist die Deckung von Aufwendungen für Schulen usw. Unter bundesrechtlichem Blickwinkel ist die Zwecksteuer nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG eine Abgabe, die "ohne unmittelbare Gegenleistung erhoben" wird "und ... der Erzielung von Einkünften zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs für Schulen, Verwaltungsgebäude und soziale Einrichtungen" dient (BVerfG, Beschluß vom 12. Oktober 1978 a.a.O. S. 353).
Diese Ungleichbehandlung würde den Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzen, wenn sie die "weitgehende Gestaltungsfreiheit" des Gesetzgebers überschritte, nämlich "mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise" nicht mehr "vereinbar" wäre, weil "kein einleuchtender Grund mehr für die ... Ungleichbehandlung" bestünde und sie infolgedessen gegen das "Willkürverbot" verstieße (BVerfG, Beschluß vom 12. Oktober 1978 a.a.O. S. 360).
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81
Was sich daraus an Zwei fein ergibt, läßt sich auch nicht mit dem Hinweis ausräumen, daß die sog. Funktionslosigkeit als Grund für das automatische Außerkrafttreten eines Rechtssatzes allgemein anerkannt sei (vgl. Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5 [8 f.]).Dennoch vermag der erkennende Senat für so eindeutig (staatsbürger-)belastende Regelungen, wie es - im Unterschied etwa zu Bebauungsplänen (s. dazu das erwähnte Urteil vom 29. April 1977 a.a.O. S. 10) - Abgabensatzungen nach § 9 KAG sind, dem Bundes(verfassungs)recht keinen durchgreifenden Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß es mit der Rechtssicherheit unvereinbar wäre, wenn das Landesrecht das Offensichtlichwerden des Prognosemangels (s. UA S. 19) mit der Rechtsfolge der Ungültigkeit oder doch der Unanwendbarkeit der Satzung verbindet.
- BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81
Der erkennende Senat hat für den immerhin vergleichbaren Fall, daß einer Zweckentfremdungsverordnung durch die Marktentwicklung der Boden entzogen wird, ein automatisches Außerkrafttreten der Verordnung in Erwägung gezogen, sofern "ein Ende der Mangellage ... deutlich in Erscheinung" getreten und "das Zweckentfremdungsverbot offensichtlich entbehrlich" geworden ist (Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 S. 30 [33]).
- BVerwG, 14.05.1969 - IV C 98.66
Außerkraftsetzung des preußischen Gesetzes betreffend die Gründung neuer …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81
Bereits damit ist ein Kriterium für wesentlich erklärt, das zu einer Wohnungsneubautätigkeit in angemessener Beziehung steht und das deshalb - anders als z.B. die Trennung nach Innenbereich und Außenbereich wie im Falle des zum vormaligen preußischen Ansiedlungsgesetz ergangenen (Folgelasten-)Urteils vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 98.66 - Buchholz 406.11 § 186 BBauG Nr. 2 S. 1 [6 ff.] - eine Differenzierung zwischen "Neubürgern" und "Altbürgern" in einer Weise zu tragen vermag, die jedenfalls den Vorwurf der Willkür ausschließt. - BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73
Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81
Es steht ihm ferner frei, die "Erforderlichkeit" der Abgabe zur Voraussetzung nicht nur des zulässigen Erlasses einer Satzung, sondern auch ihrer späteren Anwendbarkeit zu machen (vgl. zu diesem Unterschied zwischen Voraussetzungen des Erlasses und des Fortgeltens z.B. das Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - Buchholz 406.11 § 5 BBauG Nr. 2 S. 1 [5 f.]), und es ist im Grundsatz seine Sache, darüber zu entscheiden, ob das nachträgliche Erkennbarwerden eines Prognosemangels unter einer Sanktion stehen soll. - BVerwG, 14.11.1975 - IV C 1.74
Bundesrechtliche Schranken landesrechtlicher Regelungen des Naturschutzes - …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81
Das automatische Außerkrafttreten eines Rechtssatzes berührt die Rechtssicherheit und kann deshalb gegen das (bundesrechtliche) Rechtsstaatsgebot verstoßen (vgl. Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 1.74 - Buchholz 406.40 § 17 RNatSchG Nr. 1 S. 1 [5]).
- BVerwG, 09.10.1992 - 4 B 213.92
Rechtsmittel
Ist ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109;Beschluß vom 9. März 1981 - BVerwG 8 C 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197;Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209). - BVerwG, 04.12.1992 - 4 B 219.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ist ein Berufungsurteil auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109; Beschluß vom 9. März 1981 - BVerwG 8 C 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 - st.Rspr.).