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   BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99   

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BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99 (https://dejure.org/1999,16142)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1999 - 2 WD 13.99 (https://dejure.org/1999,16142)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1999 - 2 WD 13.99 (https://dejure.org/1999,16142)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine frühere Mitarbeit bei Nachrichtendiensten der DDR - Vorsätzlicher Verstoß gegen seine Pflichten zum treuen Dienen, die Wahrheitspflicht und die dienstliche Wohlverhaltenspflicht als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Trotz dieser Bewertung des ehemaligen MfS hat das Bundesverfassungsgericht zur (außerordentlichen) Kündigung eines aus der DDR übernommenen Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes festgestellt, daß Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit oder die Tätigkeit für das ehemalige MfS - wie sie in Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. (5), des Einigungsvertrages genannt worden sind - im "Einzelfall festgestellt werden (müssen) und die Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn deshalb ein Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar erscheint" (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - <BVerfGE 92, 140 [154]>).

    "Das Ziel, die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer nachträglich zu beenden, wenn sich Eignungsmängel im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG herausstellen, ist legitim (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    ... Positionen in Staat und Partei, die der Mitarbeiter seinerzeit innehatte, können nach Maßgabe ihres Ranges und des mit ihnen verbundenen Einflusses Anhaltspunkte für einen besonders hohen Identifikationsgrad mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik sein, machen aber eine Würdigung seines gesamten Verhaltens einschließlich seiner Entwicklung nach dem Beitritt nicht entbehrlich (vgl. BVerfGE 92, 140 ).".

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Nach der Rechtsprechung des Senats können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn über eine frühere Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS die Art der konspirativen Tätigkeit sowie besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung durchaus dazu führen, von der, Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -).

    Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse hatte der erkennende Senat u.a. folgende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96) - zu berücksichtigen:.

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Der Begriff der "Nachbewährung" stellt lediglich auf die Tatsache einer deutlichen Steigerung der dienstlichen Leistungen auf demselben Dienstposten ab (Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).

    Denn der Soldat hat nicht nur seinen "Vorteil", im Dienst zu bleiben, gewahrt, sondern durch seine dienstliche Führung sowie Leistung den kontinuierlichen Nachweis erbracht, daß er trotz Nichtbeförderung und ohne sonstige Förderung gewillt und in der Lage war, gute dienstliche Leistungen zu erbringen (vgl. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Des weiteren hat es in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - dargelegt:.

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Die Weitergabe von Informationen, die bei Gelegenheit privater oder beruflicher Zusammenkünfte gewonnen werden, ist weniger vorwerfbar als die Weitergabe solcher Erkenntnisse, die auf Ausforschung beruhen (vgl. BVerfG NJW 1996, 709 [712]).
  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Wenngleich dem hier gegegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21] >, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Wenngleich dem hier gegegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21] >, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Wenngleich dem hier gegegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21] >, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Wenngleich dem hier gegegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205] >, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21] >, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] = NZWehrr 1996, 255 [257] = NVwZ 1997, 579>).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99
    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

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