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   BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03   

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https://dejure.org/2004,146
BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03 (https://dejure.org/2004,146)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2004 - 1 C 22.03 (https://dejure.org/2004,146)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2004 - 1 C 22.03 (https://dejure.org/2004,146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1
    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; rechtswidriger Anerkennungsbescheid; nachträgliche Änderung der Verhältnisse (hier: Irak).

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 73 Abs. 1
    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; nachträgliche Änderung der Verhältnisse (hier: Irak); rechtswidriger Anerkennungsbescheid

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Anerkennung als politischer Flüchtling; Irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Rechtswidrigkeit der Asylanerkennung oder der Gewährung von Abschiebungsschutz; Bestehen einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative; Beseitigung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1; Irak Dekret Nr. 110 vom 28.06.99
    Irak, Konventionsflüchtlinge, Flüchtlingsanerkennung, Widerruf, Rechtswidrige Anerkennung, Änderung der Sach- und Rechtslage, Nordirak, Interne Fluchtalternative, Amnestie, Politische Entwicklung

  • Judicialis

    AsylVfG § 73 Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1
    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; rechtswidriger Anerkennungsbescheid; nachträgliche Änderung der Verhältnisse (hier: Irak)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 89
  • DVBl 2004, 1440 (Ls.)
  • DÖV 2005, 77
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03
    Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Asylanerkennung oder die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG von Anfang an rechtswidrig war (vgl. Urteil des früher mit Asylsachen befassten 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2000 - BVerwG 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 = Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 37; vgl. allgemein auch Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 2003 - BVerwG 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 10; jeweils m.w.N.).

    Dass ein derartiger Schluss nicht mit dem Regelungszweck der Widerrufsbestimmung vereinbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem genannten Grundsatzurteil vom 19. September 2000 (a.a.O. S. 85 f.) ausgeführt.

  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03
    Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Asylanerkennung oder die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG von Anfang an rechtswidrig war (vgl. Urteil des früher mit Asylsachen befassten 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2000 - BVerwG 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 = Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 37; vgl. allgemein auch Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 2003 - BVerwG 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 10; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03
    Diese Entwicklung kann der Senat nach Anhörung der Beteiligten hierzu im Revisionsverfahren berücksichtigen (vgl. etwa Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N. und Urteil vom 11. Februar 2004 - BVerwG 1 C 23.02 - bezüglich des Irak, nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 11.02.2004 - 1 C 23.02

    Irak, Kurden, Politische Entwicklung, Machtwechsel, Nachfluchtgründe, Subjektive

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03
    Diese Entwicklung kann der Senat nach Anhörung der Beteiligten hierzu im Revisionsverfahren berücksichtigen (vgl. etwa Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N. und Urteil vom 11. Februar 2004 - BVerwG 1 C 23.02 - bezüglich des Irak, nicht veröffentlicht).
  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem zu Afghanistan ergangenen Urteil vom 1.11.2005 - 1 C 21.04 - die nur relative Bedeutung eines effektiven Verfolgungsschutzes herausgestellt, diese Rechtsauffassung jedenfalls konkludent bereits in seinen beiden zuvor zum Irak ergangenen Entscheidungen vom 11.2.2004 - 1 C 23/02 - und vom 25.8.2004 - 1 C 22.03 - zugrunde gelegt und sodann die Frage einer stabilen Schutzmacht im Beschluss vom 26.1.2006 - 1 B 135.05 - ausdrücklich als nicht entscheidungserheblich bei fehlender Verfolgung behandelt.

    Dieselbe Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht auch schon konkludent in einem unmittelbar den Irak betreffenden Urteil vom 25.8.2004 - 1 C 22.03 - in einem Widerrufsverfahren zugrunde gelegt.

    BVerwG, Urteil vom 11.2.2004 - 1 C 23.02 - BVerwG Urteil vom 25.8.2004 - 1 C 22.03 -, jeweils zitiert nach Juris.

    BVerwG, Urteil vom 11.2.2004 - 1 C 23.02 - BVerwG, Urteil vom 25.8.2004 - 1 C 22.03 - jeweils zitiert nach Juris.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Wegfall der politischen Verfolgung bereits im Jahr 2004 als offenkundig bezeichnet, BVerwG, Urteil vom 25.8.2004 - 1 C 22.03 -, unter eigener Beurteilung der Entwicklung in der Revisionsinstanz.

  • VG Köln, 10.06.2005 - 18 K 4074/04

    Irak, Widerruf, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    Die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufsbescheides maßgebliche Rechtslage hat sich demnach gegenüber der noch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Widerrufsbescheiden betreffend irakische Flüchtlinge, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22/03 - NVwZ 2005, 89-90, zugrundeliegenden Rechtslage entscheidungserheblich verändert.

    Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Asylanerkennung oder die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 von Anfang an rechtswidrig war, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22/03 - NVwZ 2005, 89 f; BVerwG, Urteil vom 19.09.2000 - 9 C 12/00 - BVerwGE 112, 80-92; BVerwG, Beschluss vom 27.06.1997 - 9 B 280/97 - NVwZ-RR 1997, 741-742.

    Auch die Kammer geht davon aus, dass diese Veränderung dauerhaft ist jedenfalls insoweit, als mit einer Reinstallierung dieses Regimes nicht mehr zu rechnen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22/03 - NVwZ 2005, 89-90. Ebenso wenig verkennt die Kammer die seit dem offiziellen Ende der Hauptkampfhandlungen erreichten Fortschritte im formalen Demokratisierungsprozess.

  • VGH Bayern, 14.11.2007 - 23 B 07.30496

    Abschiebungsschutz für Sunniten aus dem Zentralirak wegen drohender

    Ändert sich hingegen im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neu erstellten Erkenntnismitteln beruht (BVerwG vom 25.8.2004 DÖV 2005, 77; vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 80 = NVwZ 2001, 335).
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