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   BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04   

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https://dejure.org/2005,1153
BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04 (https://dejure.org/2005,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2005 - 7 C 25.04 (https://dejure.org/2005,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 (https://dejure.org/2005,1153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BlmSchG § 16 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; § 67 a Abs. 1; VwVfG § 31 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 44 Abs. 1
    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb Anlage; Wiederaufnahme Anlagenbetrieb; Erlöschen Genehmigung; Verlängerung Frist; Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Unverzüglichkeit Antragstellung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Schweinemastanlage; Gewährung von Bestandsschutz; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes mangels hinreichender Bestimmtheit

  • Judicialis

    BlmSchG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; BlmSchG § 18 Abs. 1 Nr. 2; ; BlmSchG § 18 Abs. 3; ; BlmSchG § 67 a Abs. 1; ; VwVfG § 31 Abs. 1; ; VwVfG § 37 Abs. 1; ; VwVfG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsersetzende Anzeige bei Wiederaufnahme eines eingestellten Schweinemastbetriebes - Zeitraum der Betriebseinstellung - wirksame Fristverlängerung ohne kalendermäßige Festlegung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Erlöschen der Anlagengenehmigung bei Nichtbetreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Schweine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 156
  • NJW 2006, 1017 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1424
  • EuZW 2006, 72
  • DVBl 2005, 1588
  • DÖV 2006, 72
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.06.1988 - 7 B 101.88

    Steinbruch - Sprengstoff - Altanlage - Immissionsschutz - Genehmigungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Dieser Schutzzweck gilt uneingeschränkt auch für die zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedüftigen Altanlagen i.S.d. § 67 a Abs. 1 BlmSchG (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1988 - BVerwG 7 B 101.88 - Buchholz 406.25 § 67 BlmSchG Nr. 7 S. 1 ).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Die durch die Anzeige vermittelte, auf Gründen des Vertrauensschutzes beruhende Rechtsposition des Betreibers geht allerdings über diejenige des Inhabers einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht hinaus; sie gewährt im Gegenteil ein geringeres Maß an Bestandsschutz (Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 68.82 - Buchholz 406.25 § 67 BlmSchG Nr. 6 S. 1 ).
  • BVerwG, 17.09.2004 - 7 B 117.04

    Auslegung von § 67a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Diese Übergangsregelung dient dem Zweck, den Weiterbetrieb bestehender Anlagen ohne ein nachträgliches Genehmigungsverfahren zu ermöglichen sowie deren Erfassung und Überwachung sicherzustellen, um sie nach und nach an das Anforderungsniveau des Bundes-Immissionsschutzgesetzes heranzuführen (Beschluss vom 17. September 2004 - BVerwG 7 B 117.04 - Buchholz 406.25 § 67 a BlmSchG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 1 B 28.87

    Gaststättenerlaubnis - Erlöschen - Nichtgebrauch

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Danach muss eine Fristbestimmung regelmäßig unter Angabe eines kalendermäßig festgelegten Zeitraums oder Datums einen Endzeitpunkt setzen (vgl. Beschluss vorn 26. Mai 1987 - BVerwG 1 B 28.87 - Buchholz 451.41 § 8 GastG Nr. 1).
  • RG, 04.01.1927 - II 237/26

    Im Auslande zahlbare Schecks

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
    Schon nach Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 115, 195 ) lässt sich den Auslegungsvorschriften der §§ 187 ff. BGB nicht entnehmen, dass generell nur solche Fristen wirksam sind, die durch die dort genannten Kriterien zeitlich begrenzt sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im

    Dient die Einstallung hingegen zunächst lediglich dem Erhalt des Bestandsschutzes, liegt bis auf weiteres nur ein "Scheinbetrieb" vor (Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rn. 18).(Rn.38).

    Dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - auch für derartige (nur anzeigepflichtige) Anlagen gelte, erloschen sei, weil die Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht betrieben wurde, sei nicht ersichtlich.

    Der Antragsteller macht insoweit geltend, wegen des Erlöschens der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die SZA W... gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (bzw. hier des Erlöschens der Freistellung von der Genehmigungspflicht in § 67a Abs. 1 BImSchG - vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 10; Führ in: GK-BImSchG, § 67a Rz. 17) und der - zumindest bisher - auch nicht erfolgten Fristverlängerung nach dessen Absatz 3 habe es vorliegend der Durchführung eines Verfahrens über die Erteilung einer Neugenehmigung gemäß § 10 BImSchG mit gebotener Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. Anhang 1 der 4. BImSchV Nr. 7.1.8.1 - 750 oder mehr Sauenplätze, vorliegend 2.327) bedurft, im Rahmen dessen ihm ein Beteiligungsrecht zugestanden hätte.

    Der Antrag der Beigeladenen nach § 18 Abs. 3 BImSchG, die Erlöschensfrist in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG (zu deren entsprechender Anwendbarkeit auf genehmigungsersetzende Anzeigen gemäß § 67a Abs. 1 BImSchG in Altfällen siehe BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 10) um ein Jahr, d.h. bis zum 15. November 2015, zu verlängern, hat entgegen der Annahme der Beigeladenen und auch des Antragsgegners nicht zur Folge, dass das Erlöschen der Genehmigung bis zur - ggf. bestandskräftigen oder jedenfalls vollziehbaren - behördlichen Entscheidung über diesen Antrag aufgeschoben und die SZA W... deshalb auch im Falle einer mehr als dreijährigen Betriebseinstellung zunächst "erlaubt" fortgeführt wird.

    Dass die Ausführungen des Senats nur so zu verstehen sind, belegt auch die vom Senat anschließend zitierte weitere Rechtsprechung (Beschluss des Senats vom 18. November 2010 - 11 S 67.09 -, juris Rz. 10, BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15 und BayVGH, Urteil vom 25. Mai 2009 - 22 B 08.722 -, juris Rz. 25).

    Soweit in diesem Kommentar - daneben wird die Annahme "aufschiebender Wirkung" eines Verlängerungsantrags nach § 18 Abs. 3 BImSchG auch noch von Scheuing/Wirths in: Führ, GK-BImSchG, a.a.O., § 18 Rz. 72 vertreten - insoweit auf die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris, Rz. 15 am Ende, verwiesen wird, dem Antragsteller dürften keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind, wird das dort nur als Begründung für die Annahme angeführt, dass ein vor Fristablauf gestellter Verlängerungsantrag auch noch nach Fristablauf positiv beschieden werden kann, dies steht mithin in anderem Zusammenhang.

    Eine lediglich diesen Zweck verfolgende Einstallung begründet jedoch nur einen "Scheinbetrieb" und stellt sich nicht - wie erforderlich - als Gebrauchmachen von der (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung dar (vgl. dazu das o.g. Urteil des BVerwG vom 25. April 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 14 i.V.m. Rz. 10 zur entsprechenden Anwendbarkeit in - wie vorliegend - Fällen einer genehmigungsersetzenden Anzeige für Altanlagen nach § 67a Abs. 1 BImSchG; vgl. ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 -, juris Rz. 59).

    Dass die im Verhältnis zur genehmigten Platzzahl nur geringe prozentuale Einstallung ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen lediglich eines Scheinbetriebs ist bzw. sein kann, entspricht der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005, a.a.O., Rz. 14, und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2012 - 2 L 192/09 -, juris Rz. 60).

    Dass eine Fristverlängerung auch noch nach Fristablauf "rückwirkend" ausgesprochen werden kann bzw. zulässig ist, soweit der entsprechende Antrag rechtzeitig gestellt wurde - dies ist vorliegend zu Recht unstreitig -, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 -, juris Rz. 2; Thüringer OVG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rz. 62; Scheuing/Wirths, GK-BImSchG, a.a.O., § 18 Rz. 70 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 1066/91 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - VI C 70.58 -,BVerwGE 10, 75 (76 f.), und Beschluss vom 31. Mai 1990 - 3 C 20.88 -, BayVBl. 1991, 93 = juris Rn. 12, jeweils zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist, sowie Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15, zur Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG; BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - GSZ 1/81 -, BGHZ 83, 217 = juris Rn. 5 ff., zur Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfristen nach der ZPO; BFH, Beschluss vom 7. Mai 2001 - III B 10.01 -, juris Rn. 21, zur Verlängerung richterlicher Fristen; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 57 Rn. 8.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 = juris Rn. 15.

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    a) Bei der Verlängerungsentscheidung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 ; Hansmann/Ohms, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 18 BImSchG Rn. 38 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    a) § 16 BImSchG ist nur anwendbar, wenn die zu ändernde Anlage bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt und die Genehmigung nicht erloschen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - BVerwG 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159], RdNr. 9 in juris; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. III, § 16 BImSchG RdNr. 35, m.w.N.).

    Anstelle einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kommt auch ein anderer Legalisierungsakt gemäß § 67 oder 67a BImSchG in Betracht (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O., RdNr. 10; Reidt/Schiller, a.a.O.).

    Der Erlöschenstatbestand setzt mit dem Tatbestandsmerkmal des Nichtbetreibens keine entsprechende Erklärung, sondern den tatsächlichen Vorgang der Betriebseinstellung voraus; hierfür kann neben objektiven Umständen auch eine subjektive Erklärung des Betreibers Indizwirkung haben (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O., RdNr. 12).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    § 18 Abs. 1 Nr. 2 und § 18 Abs. 3 BImSchG sind nach der Rechtsprechung des Senats auch auf "Altanlagen" anwendbar, die gemäß § 67a Abs. 1 BImSchG oder - wie hier - nach § 67 Abs. 2 BImSchG lediglich angezeigt worden sind (Beschluss vom 4. März 2010 - BVerwG 7 B 38.09 - juris Rn. 6 f. = NVwZ 2010, 780; zu § 67a Abs. 1 BImSchG: Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 = Buchholz 406.25 § 18 BImSchG Nr. 3).

    Die Frist kann unter diesen Umständen auch nachträglich verlängert werden (vgl. Urteil vom 25. August 2005 a.a.O. S. 162).

    Durch das Erlöschen der Genehmigung nach mehr als dreijähriger Stilllegung der Anlage soll insbesondere zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft verhindert werden, dass mit der Wiederinbetriebnahme zu einem Zeitpunkt begonnen wird, in dem sich die (tatsächlichen oder rechtlichen) Verhältnisse, die der Genehmigung zugrunde lagen, möglicherweise wesentlich verändert haben (BTDrucks 7/179 S. 37; Urteil vom 25. August 2005 a.a.O. S. 159).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Zwar besitzt ein rechtzeitig vor dem Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellter Antrag auf Verlängerung gemäß § 18 Abs. 3 BImSchG keine aufschiebende Wirkung in dem Sinne, dass deren Fortdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung über diesen Antrag fingiert wird (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2016 - OVG 11 S 54.15 - Juris, Rn. 30 ff.), bei rechtzeitiger Antragstellung kann die Verlängerung jedoch auch nach Fristablauf ausgesprochen werden und lässt die erloschene Genehmigung ggf. rückwirkend wiederaufleben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25/04 - Juris, Rn. 15; Senatsbeschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 -, Juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.714

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Anzeige nach § 67 a Abs. 1 BImSchG gilt der Schutzzweck des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG uneingeschränkt auch für diese zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedürftigen Anlagen (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/159).

    Davon geht wohl auch das Bundesverwaltungsgericht im - vergleichbaren - Fall einer Altanlage nach § 67 a Abs. 1 BImSchG aus (vgl. BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Dem Antragsteller dürfen keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Eine Verpflichtung für die Klägerin, die Änderung zur Entenmast vorzunehmen, bestand nicht; auch das Rückgängigmachen einer solchen angezeigten Änderung ist nicht genehmigungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154).

    Im Verfahren nach § 15 Abs. 2 BImschG wird nur die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung geprüft, nicht aber deren Genehmigungsfähigkeit (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Anzeige nach § 67 a Abs. 1 BImSchG gilt der Schutzzweck des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG uneingeschränkt auch für diese zwar formell nur anzeigepflichtigen, aber materiell genehmigungsbedürftigen Anlagen (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/159).

    Davon geht wohl auch das Bundesverwaltungsgericht im - vergleichbaren - Fall einer Altanlage nach § 67 a Abs. 1 BImSchG aus (vgl. BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Dem Antragsteller dürfen keine Verzögerungen zur Last gelegt werden, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich der Behörde haben und seiner Einflussnahme entzogen sind (BVerwG vom 25.8.2005 BVerwGE 124, 156/162).

    Eine Verpflichtung für die Klägerin, die Änderung zur Entenmast vorzunehmen, bestand nicht; auch das Rückgängigmachen einer solchen angezeigten Änderung ist nicht genehmigungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154).

    Im Verfahren nach § 15 Abs. 2 BImSchG wird nur die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsänderung geprüft, nicht aber deren Genehmigungsfähigkeit (vgl. BayVGH vom 17.11.2005 BayVBl 2006, 154, m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16

    Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues

    Dass bei rechtzeitiger Antragstellung die Erlöschensfristen noch nach deren Ablauf rückwirkend verlängert werden dürfen, entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, juris Rz. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

    Die Einstallung von Jungsauen in eine Schweinemastanlage, deren Betrieb eingestellt worden war, über einen Zeitraum von etwa 4 Monaten hindert nicht das Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige nach drei Jahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, wenn nur etwa 3 % der genehmigten Mastplätze belegt werden und so nur der Zweck verfolgt wird, das Erlöschen der Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).(Rn.59).

    Die Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf die genehmigungsersetzende Anzeige nach § 67a Abs. 1 BImSchG entsprechend anwendbar (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).

    Für den Beginn der Frist ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist; dabei kann neben objektiven Umständen auch eine subjektive Erklärung des Betreibers Indizwirkung haben (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    Bei einer Schweinemastanlage, deren Betrieb der Anlagenbetreiber ordnungsgemäß einstellt, ist nach der Lebenserfahrung anzunehmen, dass solche Betriebshandlungen regelmäßig bis zur Ausstallung der letzten Schweine stattfinden (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    An dieser Voraussetzung fehlt es aber, wenn mit der Einstallung der Tiere lediglich das Erlöschen der Genehmigung verhindert werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Schweinemastanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.2012 - 2 L 193/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2023 - 8 A 4146/19

    Immissionsschutzrecht; Genehmigung; Erlöschen; Dreijahresfrist; Nichtbetreiben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13

    Nicht ausgenutzte Genehmigung erlischt!

  • BVerwG, 04.03.2010 - 7 B 38.09

    Angezeigte Anlage; Erlöschen der Genehmigung; Verlängerungsantrag;

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 12 LA 45/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verlängerung der Frist bzgl.

  • BGH, 13.12.2016 - EnVR 34/15

    Festlegung individueller Netzentgelte - Stromnetznutzung: Rechtmäßigkeit der

  • OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14

    Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23

    Schutzzweck des BImSchG § 18 Abs 1 Nr 2; Einstellung des Betriebs einer

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21

    Beschränkungen einer als Protestcamp durchgeführten Versammlung

  • OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02

    Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 12 LA 184/09

    Untersagung der Nutzung von zwei Stallgebäuden nach Umnutzung; Ausschluss der

  • OVG Thüringen, 02.09.2008 - 1 EO 448/08

    Immissionsschutzrecht; UVP-Pflicht konkurrierender Vorhaben; Windkraftanlagen;

  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

  • BVerwG, 21.11.2019 - 7 B 30.18

    Antrag; Bergrechtliche Bewilligung; Erlöschen; Frist; Rohstoffe; Verlängerung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2010 - 1 LC 338/07

    Anwendbarkeit des § 16 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - 3a S 10.23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Änderungsantrag - Rechtsschutzinteresse - Genehmigung

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 A 15.40004

    Planfeststellung für die Errichtung einer Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk

  • OVG Sachsen, 13.11.2019 - 4 A 671/16

    Feststellungsklage; Amtshaftungsprozess; Betriebseinstellung; Scheinbetrieb;

  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 4 Bs 105/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 8468/16

    Erlöschen der Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Zilsdorf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2012 - 1 A 10878/11

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Schulsportanlage, die auch dem

  • OVG Hamburg, 25.04.2023 - 4 Bs 144/22

    Keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2894/12

    Erforderlichkeit der Festsetzung konkreter nicht zu überschreitender Lärmwerte in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2893/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 CS 17.1702

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Teilstilllegungsverfügung einer Anlage zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2895/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung

  • OVG Bremen, 28.09.2023 - 1 D 72/22

    Drittanfechtung; Flächennutzungsplan; Nachbarklage; Privilegierung; Rotor-In;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2010 - 11 S 67.09

    Windkraftanlagen; Rechtsschutzantrag der drittbetroffenen Gemeinde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09

    Beschwerde eines Taxifahrers gegen Nutzungsentgelt von 0,50 ¤ und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2020 - 11 S 2.20

    Gerichtliche Kontrolle der behördlichen UVP-Pflichtigkeitsbeurteilung;

  • VG Minden, 11.05.2016 - 11 K 660/15
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.753

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.755

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 4 C 17.1120

    Verlängerung der gesetzlichen Wahlprüfungsfrist - Fristverlängerung bis zur

  • VG Arnsberg, 21.08.2014 - 7 K 647/12

    Verlängerung der Frist zur Errichtung und Inbetriebnahme einer

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 22 ZB 06.1636

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat

  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 22 ZB 10.754

    Drittklage gegen Verlängerung der Frist zum Erlöschen einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2008 - 3 K 13/07

    Festsetzung einer Schießplatzanlage in einer öffentlichen Grünfläche in

  • VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22

    Fristbestimmung für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13

    Verlängerung der Frist nach § 18 Abs. 3 BImSchG nach Ablauf der Frist möglich,

  • VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 111.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • VK Sachsen, 27.03.2006 - 1/SVK/021-06

    Beteiligung an mehreren Vergabverfahren

  • VG Hannover, 11.07.2008 - 11 A 4000/06

    Betriebsprämie; Bestandsregister; Betriebsprämie; Cross-Compliance; neuster

  • VG Regensburg, 31.07.2009 - RO 7 K 08.1818

    Immissionsschutzrechtliche Nachbarklage

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