Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46940
BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17 (https://dejure.org/2017,46940)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2017 - 2 WD 2.17 (https://dejure.org/2017,46940)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 (https://dejure.org/2017,46940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,46940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 17 Abs. 2 Satz 3, § ... 23; WDO § 1 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 2 bis 4, § 63 Abs. 3 Satz 2 1. Halbs., § 84 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 106 Abs. 1; StGB § 20, § 21, § 52 Abs. 2 Satz 1, § 222, § 315c; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 2. Halbs.; EinsatzWVG § 6
    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines Autorennens; Loslösung von strafgerichtlichen Feststellungen; Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit; Tötung Unbeteiligter; Verlängerung des Unterhaltsbeitrages; fahrlässige Tötungen; objektiver ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 3 SG, § 23 SG, § 1 Abs 2 S 1 WDO 2002, § 16 Abs 1 WDO 2002, § 17 Abs 2 WDO 2002
    Außerdienstliches Autorennen; fahrlässige Tötung Unbeteiligter

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der tat- und schuldangemesssenen wehrdisziplinarrechtlichen Maßnahme in den Fällen außerdienstlicher Straßenverkehrsgefährdung; Herabsetzung im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei fahrlässiger Verursachung des Todes eines Menschen

  • rewis.io

    Außerdienstliches Autorennen; fahrlässige Tötung Unbeteiligter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerdienstliches Autorennen; vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung; fahrlässige Tötungen; Tötung Unbeteiligter; Einsatz-Weiterverwendung; Loslösung von strafgerichtlichen Feststellungen; posttraumatische Belastungsstörung; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung der tat- und schuldangemesssenen wehrdisziplinarrechtlichen Maßnahme in den Fällen außerdienstlicher Straßenverkehrsgefährdung; Herabsetzung im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei fahrlässiger Verursachung des Todes eines Menschen

  • datenbank.nwb.de

    Außerdienstliches Autorennen; fahrlässige Tötung Unbeteiligter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines Soldaten bei Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15

    Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 21).

    Dies rechtfertigt es, wie in den Fällen einer außerdienstlichen brutalen körperlichen Misshandlung eine Herabsetzung im Dienstgrad zur Regelmaßnahme zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 46 m.w.N.).

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 47).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Hinzu tritt vor allem, dass er nicht nur den - den Ausgangspunkt der Bemessungsentscheidung bestimmenden und somit auf der zweiten Bemessungsstufe nicht ein zweites Mal erschwerend zu berücksichtigenden (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 51 Rn. 65) - Tod einer Person, sondern den Tod eines weiteren unbeteiligten Verkehrsteilnehmers verursacht hat.

    Sie mildernd zu berücksichtigen ist unzulässig, weil dies auf eine Kompensation von Auswirkungen einer Disziplinarmaßnahme hinausliefe, die der Gesetzgeber als sanktionstypische Folge in seinen Willen ausdrücklich aufgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 51 Rn. 70 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Denn deren Gewicht muss umso größer sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 65 ff.).

    Wegen der angespannten finanziellen Situation des Soldaten liegen jedoch die Voraussetzungen des § 63 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 WDO vor, sodass der Bezug des Unterhaltsbeitrages auf insgesamt zwölf Monate zu verlängern ist (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 49 Rn. 71 f.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Zum anderen wird die von der Zweistufentheorie angestrebte Typisierung wegen der großen Variationsbreite der in § 315c Abs. 1 Nr. 1.a) - 1.b) sowie 2.a) bis 2.g) StGB ausgewiesenen Handlungsmodalitäten erschwert (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 WD 3.15 - juris Rn. 54 f.).

    Das auf der ersten Stufe der Gesamtabwägung verfolgte Ziel, für gleichartige Handlungen wegen ihrer damit regelmäßig disziplinarisch identischen Schwere auf der ersten Stufe die typischerweise zu verhängende Disziplinarmaßnahmen zu bestimmen schließt es daher aus, für dieses außerdienstliche Straßenverkehrsdelikt nur eine einzige "Regelmaßnahme" vorzusehen (vgl. zur Variationsbreite bei außerdienstlichen Vermögensdelikten BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 WD 3.15 - juris Rn. 54 f.).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Die Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile erfasst nur die Feststellungen, die zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Strafnorm gehören und nicht diejenigen, die für die Frage der verminderten Schuldfähigkeit bedeutsam sind (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - Rn. 58 m.w.N.).

    Sie liegt vor, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale der §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit an der Integrität eines Soldaten vergleichbare Zweifel weckt (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Regelmaßnahme führen muss als bei Soldaten mit Vorgesetztenstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Sie liegt vor, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale der §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit an der Integrität eines Soldaten vergleichbare Zweifel weckt (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Einer ausdrücklichen Antragstellung durch den Soldaten bedurfte es für diesen Ausspruch nicht (BVerwG, Urteil vom 4. März 2009 - 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 Rn. 74).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Dies gründet zum einen darin, dass der Senat die aus Gründen der Gleichbehandlung und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung entwickelte "Zweistufentheorie" erst nach den von den Verfahrensbeteiligten erwähnten Entscheidungen konturiert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu auch geeignet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2017 - 2 WD 1.16 - juris Rn. 57 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 2 WD 4.15

    Reservist; Betrug; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung; Wehrübung;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerwG, 01.08.1979 - 1 D 80.78
  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19

    Blutprobe; Degradierung; Dienstgradherabsetzung; Nachbewährung; Privatfahrt;

    Der Senat hat ferner entschieden, dass eine Dienstgradherabsetzung jedenfalls auch dann Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist, wenn durch eine vorsätzliche außerdienstliche Straßenverkehrsgefährdung fahrlässig der Tod eines Menschen verursacht wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52 ff.).

    Dieser Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen steht wertungsmäßig in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine vorsätzliche körperliche Misshandlung außerhalb des Dienstes, bei der die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale der §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind, im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ebenfalls mit einer Dienstgradherabsetzung geahndet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52).

    Zu den ferner zu berücksichtigenden nachteiligen Folgen des Dienstvergehens, bei denen die eingetretene Todesfolge ausgeklammert bleiben muss, weil sie bereits auf der ersten Zumessungsstufe zum Nachteil des Soldaten berücksichtigt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 57), zählen der mehrmonatige Arbeitsausfall des Soldaten und der erhebliche Sachschaden, der durch den Unfall verursacht wurde.

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

    Die dem Soldaten erteilte Förmliche Anerkennung liegt lange zurück und wurde ihm noch vor seinem Wechsel in die Offizierslaufbahn erteilt, sodass sie über dessen Leistungsstand keine tragfähige Auskunft mehr gibt (BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 47).

    Da aus den genannten Gründen objektiv die Vertrauensgrundlage zerstört wurde, kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob und warum Vorgesetzte eine Grundlage für einen weiteren Einsatz des Soldaten gesehen haben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Die Folgen der Höchstmaßnahme mildernd zu berücksichtigen ist unzulässig, weil dies auf eine Kompensation von Auswirkungen einer Disziplinarmaßnahme hinausliefe, die der Gesetzgeber als sanktionstypische Folge in seinen Willen ausdrücklich aufgenommen und damit gebilligt hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 62 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Das aber wäre weder mit der in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO normierten grundsätzlichen Bindung noch damit vereinbar, dass die Wehrdienstgerichte nach ihrer Zuständigkeit und Funktion keine Überprüfungsinstanz für Strafurteile sind (BVerwG, Urteile vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - Rn. 29 und vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 29).

    Erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen bestehen dann, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen - vergleichbar gewichtigen - Gründen offenkundig unzureichend sind (BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Nicht entscheidend ist, ob der jeweilige Vorgesetzte subjektiv eine Suspendierung für erforderlich hielt (BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - Rn. 69 und vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - juris Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Dies sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - der Schwere der Tat nicht angemessen.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass jedenfalls dann, wenn durch eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung fahrlässig der Tod eines Menschen verursacht wird, die Dienstgradherabsetzung auch bei außerdienstlichem Verhalten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52 ff).

  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

    In strafrechtlicher Hinsicht wirkt es erschwerend, wenn durch eine vorsätzliche außerdienstliche Straßenverkehrsgefährdung fahrlässig der Tod eines Menschen verursacht wird (BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52 ff.).

    aa) Zu den nachteiligen Folgen des Dienstvergehens, bei denen die Tötung eines Menschen ausgeklammert bleiben muss, weil sie bereits auf der ersten Zumessungsstufe berücksichtigt wurde (BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 57), zählt zwar der einwöchige Dienstausfall des früheren Soldaten.

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    Entsprechendes gilt bei außerdienstlichen Fahrten, wenn ein Soldat durch eine vorsätzliche (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52 ff., vom 11. Dezember 2018 - 2 WD 12.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 61 Rn. 33 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 94 Rn. 22) oder grob fahrlässige (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 94 Rn. 22; Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 2 WDB 8, 21 - Rn. 39) Straßenverkehrsgefährdung fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht.
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Maßnahme führen muss als bei Soldaten mit Vorgesetztenstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 55, vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 37 und vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

    Da aus den genannten Gründen objektiv die Vertrauensgrundlage zerstört wurde, kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob und warum die jeweiligen Vorgesetzten eine Grundlage für einen weiteren Einsatz der früheren Soldatin gesehen oder von einer Strafanzeige abgesehen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    b) Auf der zweiten Stufe liegen jedoch im Hinblick auf die in § 38 Abs. 1 WDO normierten Bemessungskriterien und die Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts Umstände vor, die es gebieten, vom Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nach unten abzuweichen (BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 54) und lediglich eine einfache Disziplinarmaßnahme in Form einer Disziplinarbuße nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 24 WDO zu verhängen.
  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

  • BVerwG, 26.10.2021 - 2 WDB 8.21

    Vorläufige teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen des Vorwurfs einer

  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht