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   BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84   

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https://dejure.org/1984,6581
BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84 (https://dejure.org/1984,6581)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1984 - 9 B 183.84 (https://dejure.org/1984,6581)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1984 - 9 B 183.84 (https://dejure.org/1984,6581)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Verfolgung alevitischer Religionszugehöriger in der Türkei - Annahme einer politischen Verfolgung bei mehreren nicht selbstständig tragenden Asylgründen - Notwendigkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Auskünfte des Auswärtigen Amtes selbständige und zulässige Beweismittel dar (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die im Wege des Freibeweises neben den in § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO genannten förmlichen Beweismitteln zu würdigen sind (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 226.82 - DVBl. 1983, 995).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84
    Die Beschwerde bezeichnet als klärungsbedürftig die Frage, "ob der Schutz des Artikel 16 GG nicht dann eingreifen muß, wenn ein Ausländer mehrere Asylgründe hat, die zwar jeder einzeln eine Verfolgung unwahrscheinlich erscheinen lassen, jedoch gebündelt die Verfolgungsgefahr unabwendbar machen." In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist indes geklärt, daß mehrere nicht selbständig tragende Asylgründe in ihrer Gesamtschau eine politische Verfolgung ergeben können (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10; vgl. auch schon Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [84]).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84
    Sie kommen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten" (BVerfGE 63, 197, 213 f.) [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82].
  • BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83

    Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84
    Die Beschwerde bezeichnet als klärungsbedürftig die Frage, "ob der Schutz des Artikel 16 GG nicht dann eingreifen muß, wenn ein Ausländer mehrere Asylgründe hat, die zwar jeder einzeln eine Verfolgung unwahrscheinlich erscheinen lassen, jedoch gebündelt die Verfolgungsgefahr unabwendbar machen." In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist indes geklärt, daß mehrere nicht selbständig tragende Asylgründe in ihrer Gesamtschau eine politische Verfolgung ergeben können (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10; vgl. auch schon Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [84]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich schließlich auch nicht daraus, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 226.82

    Asylbegehren - Ausreiseanordnung - Einheitliches Gerichtsverfahren - Getrennte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Auskünfte des Auswärtigen Amtes selbständige und zulässige Beweismittel dar (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die im Wege des Freibeweises neben den in § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO genannten förmlichen Beweismitteln zu würdigen sind (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 226.82 - DVBl. 1983, 995).
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