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   BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97   

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BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97 (https://dejure.org/1997,12713)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1997 - 4 B 168.97 (https://dejure.org/1997,12713)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1997 - 4 B 168.97 (https://dejure.org/1997,12713)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausfertigungsmangel eines Bebauungsplans - Vernachlässigung des Wohnbedarfs der Bevölkerung - Bedenken einer Zwei-Wohnungs-Klausel - Unzureichende Darlegung - Zulässigkeit rückwirkender Inkraftsetzung einer Satzung - Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Für § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB gilt dies in gleicher Weise (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 26.92 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 2, und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - DVBl 1997, 828).

    Ein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers ungültiger Bebauungsplan kann nicht auf der Grundlage dieser Regelung in Kraft gesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse so grundlegend verändert haben, daß er inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis im Zeitpunkt der Mangelbehebung unverhältnismäßig und deshalb nicht mehr haltbar ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6, und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Die Beschwerde legt nicht dar, mit welchem abstrakten Rechtssatz sich das Berufungsgericht in Widerspruch zu der Rechtsauffassung gesetzt haben soll, die der Senat im Beschluß vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - (ZfBR 1995, 319) vertreten hat.
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung dieser Vorschrift überhaupt dem Verfahrensrecht zuzurechnen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Dahinstehen kann, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung dieser Vorschrift überhaupt dem Verfahrensrecht zuzurechnen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Ein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers ungültiger Bebauungsplan kann nicht auf der Grundlage dieser Regelung in Kraft gesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse so grundlegend verändert haben, daß er inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis im Zeitpunkt der Mangelbehebung unverhältnismäßig und deshalb nicht mehr haltbar ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6, und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.).
  • BVerwG, 06.02.1995 - 4 B 210.94

    Anforderungen im einzelnen an die erforderliche Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Der Senat hat im Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 4 B 210.94 - (Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 20) dargelegt, daß aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Hindernis besteht, einen Ausfertigungsmangel auch noch viele Jahre nach dem Satzungsbeschluß zu beheben.
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 NB 26.92

    Bauplanungsrecht: Erneute Abwägung bei rückwirkender Inkraftsetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Für § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB gilt dies in gleicher Weise (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 26.92 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 2, und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - DVBl 1997, 828).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 4 NB 34.94

    Bauplanungsrecht: Höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden als

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Daß die Gemeinde dieses planerische Instrument nicht nach Belieben einsetzen kann, stellt der Gesetzgeber dadurch sicher, daß Festsetzungen auf der Grundlage dieser Vorschrift einer Rechtfertigung aus der besonderen städtebaulichen Situation bedürfen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 9. November 1994 - BVerwG 4 NB 34.94 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 73).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    An einer Vertrauensgrundlage fehlt es, wenn der Bürger in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Normgeber zurückbezogen wird, mit einer solchen Regelung rechnen mußte (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1997 - 4 B 168.97
    Die Beschwerde legt auch nicht dar, woraus sich die Abweichung von dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - (DVBl 1981, 97) ergeben soll.
  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

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