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   BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02   

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BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02 (https://dejure.org/2003,926)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2 C 20.02 (https://dejure.org/2003,926)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2 C 20.02 (https://dejure.org/2003,926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 2; DRiG § 5 Abs. 1, § 9 Nr. 3; BRRG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 23 Abs. 4 Satz 2; BBesG §§ 3, 59, 60, 66
    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 2
    2 juristisches Staatsexamen; Anwärterbezüge; Assessorexamen; Ausbildungskosten; Beamter auf Widerruf; Gebühr; Gebührenerhebung; Gebührenpflicht; Juraexamen; Jurist; Juristenausbildung; Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Prüfungsgebühren bei Beamten auf Widerruf im juristischen Vorbereitungsdienst - Sperrwirkung einer kompetenzgemäßen bundesrechtlichen Regelung gegenüber den Ländern bei Erhebung von Verwaltungsgebühren - Begriff des "Gebrauchmachens" von Gesetzgebungsrecht - ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. ... 100 Abs. 1 Satz 2; ; DRiG § 5 Abs. 1; ; DRiG § 9 Nr. 3; ; BRRG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a; ; BRRG § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2; ; BRRG § 23 Abs. 4 Satz 2; ; BBesG § 3; ; BBesG § 59; ; BBesG § 60; ; BBesG § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 3, 100 GG; $ 5 DRiG; §§ 3, 14, 23, BRRG; §§ 59, 60, 66 BBesG; § 23 JAG Bln.
    Keine Teilnahmegebühr für zweite juristische Staatsprüfung von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Dr. Ben Behmenburg; Neue Justiz 4/2004, S. 186-188)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1265 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 347
  • NJ 2004, 186
  • DVBl 2004, 320
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90

    Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Wird der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert, so wird das Beamtenverhältnis allein zum Zweck der Ausbildung und nur für die Dauer des juristischen Vorbereitungsdienstes begründet (vgl. BVerfGE 33, 44 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 2 C 6.90 - BVerwGE 90, 147 ).

    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz, Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst zu alimentieren (vgl. BVerfGE 33, 44 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - BVerwGE 2 C 6.90 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 8 S. 17 ).

    Sie stellen aber eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit dar (vgl. Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 2 C 6.90 - a.a.O.; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 3 S. 2 m.w.N. und vom 3. Juli 1992 - BVerwG 2 B 92.92 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 9 S. 18 m.w.N.; stRspr; BVerfG, ZBR, 1993, 60).

    Das Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherrn, in dem sich nur der Rechtsreferendar befindet, der Widerrufsbeamter ist, stellt einen hinreichenden sachlichen Differenzierungsgrund dar (vgl. dazu die Senatsrechtsprechung zu den unterschiedlichen Bezügen beider Gruppen, Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 2 C 6.90 - a.a.O. ).

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Wird der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert, so wird das Beamtenverhältnis allein zum Zweck der Ausbildung und nur für die Dauer des juristischen Vorbereitungsdienstes begründet (vgl. BVerfGE 33, 44 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 2 C 6.90 - BVerwGE 90, 147 ).

    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz, Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst zu alimentieren (vgl. BVerfGE 33, 44 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - BVerwGE 2 C 6.90 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 8 S. 17 ).

    Der Gesetzgeber kann jedoch Referendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf einen Unterhaltszuschuss gewähren und bei dessen Bemessung auf Regeln zurückgreifen, die der beamtenrechtlichen Alimentation seit jeher eigen sind (vgl. BVerfGE 33, 44 ).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Insoweit gilt für Referendare nichts anderes als für Beamtenanwärter (vgl. dazu Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 22.85 - Buchholz 240 § 63 BBesG Nr. 2 S. 4).

    Die während des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf entstandenen Ausbildungskosten kann der Dienstherr weder im Fall des endgültigen Nichtbestehens der Prüfung (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 22.85 - a.a.O. S. 4) noch bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Referendars zurückfordern (vgl. Urteile vom 23. März 1977 - BVerwG 6 C 8.74 - a.a.O. und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 11.92 - BVerwGE 91, 200 ).

  • BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74

    Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Der Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst hat danach einen Anspruch auf unentgeltliche Ausbildung (vgl. Urteil vom 23. März 1977 - BVerwG 6 C 8.74 - BVerwGE 52, 183 ) und auf ungeschmälerte Belassung der ihm bundesbesoldungsrechtlich zustehenden Bezüge.

    Die während des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf entstandenen Ausbildungskosten kann der Dienstherr weder im Fall des endgültigen Nichtbestehens der Prüfung (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 22.85 - a.a.O. S. 4) noch bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Referendars zurückfordern (vgl. Urteile vom 23. März 1977 - BVerwG 6 C 8.74 - a.a.O. und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 11.92 - BVerwGE 91, 200 ).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Zwar müssen die Länder den Vorbereitungsdienst nicht so organisieren, dass der Rechtsreferendar im Beamtenverhältnis steht (vgl. BVerfGE 39, 334 ).

    Entscheidet sich ein Land jedoch für einen Vorbereitungsdienst innerhalb eines Beamtenverhältnisses, dann gelten für Referendare als Beamte auf Widerruf auch die den Landesgesetzgeber bindenden bundesrechtlichen Regelungen des Beamtenrechts, soweit nicht das Deutsche Richtergesetz ausdrücklich oder sinngemäß abweichende Bestimmungen enthält (vgl. auch BVerfGE 39, 334 ).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 11.92

    Beamtenrecht - Ausbildungskosten

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Die während des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf entstandenen Ausbildungskosten kann der Dienstherr weder im Fall des endgültigen Nichtbestehens der Prüfung (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 22.85 - a.a.O. S. 4) noch bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Referendars zurückfordern (vgl. Urteile vom 23. März 1977 - BVerwG 6 C 8.74 - a.a.O. und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 11.92 - BVerwGE 91, 200 ).

    Einer erweiternden Auslegung sind sie nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 11.92 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Obwohl schon mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung die Grundlage für eine Weiterzahlung der Anwärterbezüge entfällt (§ 3 Abs. 3 und 4 BBesG), begünstigt § 60 Satz 1 BBesG den Beamten auf Widerruf, soweit die Anwärterbezüge und der Familienzuschlag nach Ablegung der Prüfung noch bis zum Ende des laufenden Monats weitergewährt werden (vgl. Beschluss vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - Buchholz 235 § 60 BBesG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 2 B 92.92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Sie stellen aber eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit dar (vgl. Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 2 C 6.90 - a.a.O.; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 3 S. 2 m.w.N. und vom 3. Juli 1992 - BVerwG 2 B 92.92 - Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 9 S. 18 m.w.N.; stRspr; BVerfG, ZBR, 1993, 60).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im konkreten Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG ist nur zulässig, wenn eine verfassungskonforme oder - wie hier - bundesrechtskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift nicht möglich ist (zur verfassungskonformen Auslegung vgl. BVerfGE 48, 40 ; 68, 337 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz kein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfGE 18, 97 ; 54, 277 ; 71, 81 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 2.95

    Beamtenrecht - Beihilferecht, Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Zuordnung Professorenaufgaben

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung -

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dem zufolge Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst zu alimentieren sind (vgl. BVerfGE 33, 44 ; auch BVerwG, Urteil vom 25. September 2003 - 2 C 20/02 -, NVwZ 2004, S. 347 ).

    Urteil vom 25. September 2003 - 2 C 20/02 -, NVwZ 2004, S. 347 ).

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 22.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

    Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20.02 -).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 2 B 51.04

    Anahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Zulassung der

    17 Der Kläger hat nicht dargelegt, dass das Berufungsurteil von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2003 2 C 20.02 Buchholz 240 § 59 BBesG Nr. 12 und vom 14. Februar 1984 6 C 46.83 BVerwGE 69, 24 abweicht.

    19 Nach dem Urteil vom 25. September 2003, a.a.O., folgen aus den gesetzlichen Regelungen über die Anwärterbezüge gemäß §§ 59 ff. BBesG Ansprüche der verbeamteten Rechtsreferendare auf unentgeltliche Ausbildung.

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 21.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

    Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20.02 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 5 LC 171/03

    Gewährung von Reisekostenvergütung und Umzugskostenvergütung an Beamte auf

    Außerdem meint er, aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2003 - 2 C 20.02 - ergebe sich, dass er nicht mit Reisekosten aus Anlass der 2. Staatsprüfung belastet werden dürfe.

    War der Kläger nicht verpflichtet, zu dem Vorstellungsgespräch nach D. zu reisen, so geht sein Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2003 - 2 C 20.02 - (DVBl. 2004, 320) fehl.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 S 2158/07

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf auf Nachversicherung in einer

    Für die Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf kann sich der Beamte von vornherein nicht auf den beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatz berufen; für Referendare als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt das durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationsprinzip nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.09.2003 - 2 C 20.02 -, NVwZ 2004, 347).
  • OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 252/06

    Verwaltungskostenbeitrag an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg

    (a) Studierende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis von der Beitragspflicht auszunehmen, ist schon deshalb sachlich gerechtfertigt, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.9.2003, DVBl. 2004, 320) anzunehmen ist, dass ihnen Entgelte bzw. Abgaben für die von ihnen im Beamtenstatus und damit als Teil des Dienstes absolvierte Ausbildung allenfalls nach Maßgabe des jeweiligen Besoldungsrechts (unter dem Gesichtspunkt einer Kürzung der Bezüge) abverlangt werden könnten.
  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 19.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

    Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20.02 -).
  • OVG Hamburg, 03.11.2009 - 3 Bf 242/09

    Studiengebühren für Studierende im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.9.2003, DVBl. 2004, 320), auf die das angefochtene Urteil (UA S. 23) hingewiesen hat, stand den Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärtern) nach den im maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Studiengebühren gemäß Art. 125 a Abs. 1 Satz 1 GG als Bundesrecht fortgeltenden Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes ein Anspruch auf eine unentgeltliche Ausbildung zu, da der Bundesbesoldungsgesetzgeber Umfang und Dauer der den Beamten auf Widerruf zustehenden finanziellen Leistungen des Dienstherrn in §§ 59, 60 BBesG abschließend geregelt hatte.
  • VG Hamburg, 21.06.2006 - 4 K 573/06

    Rechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag für Studierende in Hamburg

    Insbesondere ist es ihm versagt, sich von seinen Nachwuchskräften die Kosten der Ausbildung ganz oder teilweise erstatten zu lassen (vgl. BVerwG Urt. v. 25.09.2003, DVBl. 2004 S. 320).
  • VG Neustadt, 17.06.2015 - 1 K 878/14

    Anwärter, Anwärterbezüge, Anwärtersonderzuschlag, Ausbildung, Beamtenrecht,

  • VG Dessau, 28.04.2004 - 1 A 2/04
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