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   BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18 - und - 6 C 13.18   

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https://dejure.org/2019,30904
BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18 - und - 6 C 13.18 (https://dejure.org/2019,30904)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2019 - 6 C 12.18 - und - 6 C 13.18 (https://dejure.org/2019,30904)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - und - 6 C 13.18 (https://dejure.org/2019,30904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EUV Art. 4; AEUV Art. 267; GRC Art. ... 6, 7, 8, 16, 52; Richtlinie 2002/58/EG Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1; EMRK Art. 8; StPO §§ 53, 100g, 101a; TKG § 99 Abs. 2, §§ 113, 113a, 113b, 113c, 113d, 113e, 113f
    Achtung der Privatsphäre; Anlass für die Speicherung; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Bestandsdatenauskunft; Gefahr der Profilerstellung; Internetprotokoll-Adresse; Kategorien der zu speichernden Daten; Recht auf Sicherheit; Schutz ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • webshoprecht.de

    Vorlagefragen an den EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der Vereinbarkeit der Pflicht zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten mit dem Unionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Pflicht zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für eine Dauer von zehn bzw. vier Wochen mit dem Unionsrecht; Berechtigung zur Vorratsdatenspeicherung

  • rechtsportal.de

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss; Vorabentscheidungsverfahren; Vorratsdatenspeicherung; Telekommunikations-Verkehrsdaten; Standortdaten; Speicherpflicht; öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienst; elektronische Kommunikationsmittel; Vertraulichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht klären

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung bleibt uns erspart - vorerst

  • heise.de (Pressebericht, 25.09.2019)

    Vorratsdatenspeicherung landet vor dem Europäischen Gerichtshof

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht

  • datev.de (Kurzinformation)

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht klären

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Ist die Vorratsdatenspeicherung zulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BVerwG legt Vorratsdatenspeicherung EuGH vor: Alle Augen auf Luxemburg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1108
  • K&R 2019, 819
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Das Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig und das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich in diesem und einem weiteren Verfahren dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht der Vorratsdatenspeicherung in der Ausgestaltung durch §§ 113a f. TKG entgegensteht (BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - und - 6 C 13.18 -).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 141/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Mit Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - setzte das Bundesverwaltungsgericht ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aus, in dem sich Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gegen ihre in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG geregelte Pflicht gewandt hatten, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn beziehungsweise vier Wochen auf Vorrat zu speichern.

    aa) So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - die Aussetzung des Verfahrens und die notwendige Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich mit einer möglichen Unanwendbarkeit der vorliegend angegriffenen Vorschriften begründet.

    Sei die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG in der Fassung vom 10. Dezember 2015 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, dürfe sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht komme - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2845/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Mit Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - setzte das Bundesverwaltungsgericht ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aus, in dem sich Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gegen ihre in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG geregelte Pflicht gewandt hatten, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn beziehungsweise vier Wochen auf Vorrat zu speichern.

    aa) So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - die Aussetzung des Verfahrens und die notwendige Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich mit einer möglichen Unanwendbarkeit der vorliegend ursprünglich angegriffenen Vorschriften begründet.

    Sei die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG in der Fassung vom 10. Dezember 2015 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, dürfe sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht komme - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2683/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Mit Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - setzte das Bundesverwaltungsgericht ein verwaltungsgerichtliches Verfahren aus, in dem sich Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gegen ihre in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG geregelte Pflicht gewandt hatten, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn beziehungsweise vier Wochen auf Vorrat zu speichern.

    aa) So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 - die Aussetzung des Verfahrens und die notwendige Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich mit einer möglichen Unanwendbarkeit der vorliegend ursprünglich angegriffenen Vorschriften begründet.

    Sei die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113b TKG in der Fassung vom 10. Dezember 2015 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, dürfe sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht komme - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2019 - 6 C 12.18 -, Rn. 5).

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