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BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entlassung eines Beamten - Schwerbeschädigung eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Frage, wer innerhalb der Vertrauensmännerhierarchie vor der Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten zu hören ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 25.08.1964 - 1 K 107/61
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1965 - 2 A 95/64
- BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 30, 344
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61
Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66
Eine Heilungsmöglichkeit durch, nachträgliche Anhörung dürfte ebensowenig in Betracht kommen, wie in BVerwGE 17, 279 für die Anhörung der Hauptfürsorgestelle entschieden; doch diese Frage stellt sich hier ersichtlich schon aus tatsächlichen Gründen nicht. - BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57
Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66
Von dieser Vorstellung ist der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juli 1959 (BVerwGE 9, 69) ausgegangen, als er - ebenfalls im Zusammenhang mit der Anhörungspflicht des § 35 Abs. 2 SchwbG (u.F.) - ausgeführt hat, es lägen in jener Sache keine Feststellungen darüber vor, "daß bei der Dienststelle des Klägers mindestens fünf Schwerbeschädigte beschäftigt gewesen sind und deshalb ein Vertrauensmann bestanden hat (§ 13 Abs. 2 Schwerbeschädigtengesetz)"; vgl. auch das Urteil des II. Senats vom 27. April 1961 - BVerwG II C 201.60 -(VerwRspr. Bd. 14 Nr. 12), in dem von der durch § 35 Abs. 2 SchwbG (u.F.) gebotenen Anhörung des Vertrauensmannes der "Beschäftigungsstelle" gesprochen wird. - BVerwG, 27.04.1961 - II C 201.60
Anhörung des Vertrauensmannes bei Entlassung eines Schwerbehinderten
Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66
Von dieser Vorstellung ist der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juli 1959 (BVerwGE 9, 69) ausgegangen, als er - ebenfalls im Zusammenhang mit der Anhörungspflicht des § 35 Abs. 2 SchwbG (u.F.) - ausgeführt hat, es lägen in jener Sache keine Feststellungen darüber vor, "daß bei der Dienststelle des Klägers mindestens fünf Schwerbeschädigte beschäftigt gewesen sind und deshalb ein Vertrauensmann bestanden hat (§ 13 Abs. 2 Schwerbeschädigtengesetz)"; vgl. auch das Urteil des II. Senats vom 27. April 1961 - BVerwG II C 201.60 -(VerwRspr. Bd. 14 Nr. 12), in dem von der durch § 35 Abs. 2 SchwbG (u.F.) gebotenen Anhörung des Vertrauensmannes der "Beschäftigungsstelle" gesprochen wird. - BVerwG, 24.06.1965 - VI C 176.61
Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66
Die korrekte Beachtung einer solchen Anregung, über die hier ja gestritten wird, fiele dabei nicht in den Verantwortungsbereich des Dienstherrn (vgl. die Würdigung einer vergleichbaren Interessenlage im Bereich des Personalvertretungsrechts in BVerwGE 21, 240 [246 ff.]).
- BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 25.78
Stadtverkehrsunternehmer - Überörtlicher Linienverkehr - Überlandverkehr - …
Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 9, 340; 30, 347 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 3/66][348]) hat derjenige Verkehrsunternehmer, der - wie die Klägerin - im Bereich des von einem anderen Unternehmer neu beantragten Linienverkehrs bereits Linienverkehr betreibt, ein Klägerecht gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung, wenn er geltend macht, die Behörde habe die Versagungsgründe des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG verkannt, die im öffentlichen Verkehrsinteresse auch die rechtlichen Interessen der vorhandenen Verkehrsunternehmer schützen sollen. - BVerwG, 04.08.1969 - II B 33.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Frage, welche Pflichten dem Dienstherrn im Beamtenrecht aus dem Schwerbeschädigtengesetz in der Fassung vom 14. August 1961 (BGBl. I S. 1234) - SchwbG - erwachsen, ist bereits weitgehend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 5, 18; 9, 69 [BVerwG 29.06.1959 - V C 321/58]; 17, 279 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; 26, 8 [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65]; 30, 344) [BVerwG 25.10.1968 - VI C 1/65].